Rahmenrichtlinien für Anbieter von ZOD-Karten
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(© babimu/Fotolia.com)Zertifizierungsanbieter, die ZOD-Karten produzieren wollen, müssen neben der Einhaltung gesetzlicher IT-Vorschriften auch die Vorgaben der KZBV erfüllen. Sie sind in drei Dokumenten festgehalten, welche die Anforderungen an eine persönliche ZOD-2.0 Karte und an eine ZOD-Team-Karte vorgeben: Die "ZOD-Policy" gilt sowohl für die persönliche als auch für die Team-Karte.
Seit der Dokumentenversion 2.2 ist es für potenzielle Anbieter möglich, getrennte Zulassungsverfahren für persönliche ZOD-Karten und für ZOD-Team-Karten zu durchlaufen und damit Anbieter für nur einen Kartentyp zu werden.
Für mögliche Anbieter einer persönlichen Karte ist das "ZOD-Anforderungsprofil" relevant. Anbieter, welche eine ZOD-Team-Karte anbieten wollen, müssen neben dem ZOD-Anforderungsprofil auch das Anforderungsprofil Team-Karte berücksichtigen.
Download der Rahmenrichtlinien zu ZOD:
ZOD-Policy, Version 2.3, Stand: 08.01.2013
ZOD-Anforderungsprofil, Version 2.3, Stand 08.01.2013
Anforderungsprofil Team-Karte Version 2.2, Stand 08.01.2013
Die Rahmenrichtlinie "ZOD-Policy" beschreibt die allgemeinen Verfahrensgrundsätze zur Erstellung von ZOD-Karten. Bei ihrer Ausgestaltung wurden die Sicherheit der eingesetzten Komponenten, die organisatorischen Abläufe sowie die Praktikabilität der Richtlinien im zahnärztlichen Umfeld berücksichtigt. Außerdem wurden die gesetzlichen Bestimmungen (Signaturgesetz, Signaturverordnung, Datenschutzrecht) sowie die standespolitischen Vorgaben beachtet.
Die technischen Anforderungsprofile enthalten sämtliche Vorgaben, die für die technische Realisierung von ZOD zu beachten sind. Dies sind neben den zu unterstützenden Anwendungen vor allem technische Standards auch Vorgaben zur Gestaltung der notwendigen Formulare und des Layouts der Chipkarten.
Informationen zum Heilberufsausweis
Da die ZOD-Infrastruktur für persönliche Karten auch die Vorgaben für den zukünftigen elektronischen Heilberufsausweis berücksichtigt, und diese im ZOD-Anforderungsprofil und der ZOD-Policy referenziert werden, finden Sie auf dieser Seite auch hierzu entsprechende Unterlagen.
Dazu zählen eine Policy mit Verfahrensgrundsätzen sowie eine technische Spezifikation (HPC-Spezifikation), der die ZOD-Karten bereits heute - soweit technisch verfügbar - folgen.
Download der Rahmenrichtlinien für den Heilberufsausweis:
Gemeinsame Policy für die Ausgabe der HPC, Version 1.0.0, Stand 08.06.2009
HPC-Spezifikation (via Fraunhofer-Institut SIT)
Die "Policy für die Ausgabe der HPC" wurde gemeinsam von den Heilberufsorganisationen erarbeitet. Sie beschreibt die Sicherheitsanforderungen und die organisatorischen Richtlinien für die Herausgabe des Heilberufsausweises. Insbesondere enthält sie Vorgaben für die Erstellung der Zertifikate, die auf dem Heilberufsausweis gespeichert werden und die dem Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeuten zukünftig die sichere Verschlüsselung von Daten, das rechtssichere elektronische Unterschreiben von Daten (Signatur) sowie die verlässliche Anmeldung an Servern (Authentisierung) ermöglichen. Außerdem liefert sie Vorgaben zu den so genannten Card-Verify-Zertifikaten (CV-Zertifikate), die die sichere Authentisierung und Zuordnung der Zugriffsrechte gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte ermöglichen sollen.
In den vergangenen Jahren wurde das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie mit der Ausgestaltung der HPC-Spezifikation beauftragt. Die jeweils aktuelle Version des HPC-Dokumentes ist daher auf den Internetseiten des Fraunhofer-Institutes unter dem obigen Link veröffentlicht.

