Patientenrechtegesetz

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten liegt vor. KZBV und BZÄK haben die Vorlage der Bundesministerien für Justiz und Gesundheit eingehend geprüft und eine gemeinsame Stellungnahme zu den Plänen der Regierung abgegeben.

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Neue GOZ mit alten Problemen

Am 04.11. hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zugestimmt unter der Maßgabe, dass einige Änderungen in die Verordnung aufgenommen werden. Das Bundeskabinett hat den Änderungen am 16.11. zugestimmt.

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Pflege-Neuausrichtungsgesetz

Das Bundesgesundheits-ministerium hat einen Referentenentwurf für das Pflege-Neuausrichtungsgesetz vorgelegt, der auch die zahnmedizinische Betreuung von Pflegebedürftigen verbessern soll. In einem gemeinsamen Papier nehmen KZBV und BZÄK Stellung zu den Neuregelungen.

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GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch wesentliche Auswirkungen auf den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung. KZBV und BZÄK haben mit einer gemeinsamen Stellungnahme darauf reagiert.

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Abschaffung der Budgets

©iStockphoto.com/Damir Cudic

VersorgungsstrukturgesetzImmer wieder gibt es in der Öffentlichkeit Diskussionen um die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung für zahnärztliche Leistungen. Patienten sorgen sich, nicht mehr umfassend behandelt werden zu können. Zahnärzte fürchten, umsonst arbeiten zu müssen. Doch worum geht es im Detail?

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Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Die KZBV und die Bundeszahnärztekammer haben gemeinsam mit Wissenschaftlern ein Konzept zur besseren zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen entwickelt. Diese Personen sollen zukünftig Anspruch auf besondere präventive zahnmedizinische Leistungen ihrer Krankenkasse haben, wenn sie zur täglichen Mundhygiene nicht ausreichend in der Lage sind.

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Basistarif in der Privaten Krankenversicherung

Der Sozialgesetzgeber hat entschieden, im SGB V eine gesetzliche Verpflichtung aller privaten Krankenversicherungen einzuführen, für PKV-Versicherte, bzw. in der PKV versicherungsfähige Personen einen sogenannten Basistarif anzubieten, der nach Art, Umfang und Höhe die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen muss. Die Beitragshöhe ist auf den jeweiligen Maximalbeitrag der GKV beschränkt.

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Perspektive Mundgesundheit

Die demographische Entwicklung und der medizinisch-technische Fortschritt stellen die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor große Herausforderungen. Für die Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Versorgung hat die KZBV deshalb ein Reformkonzept erarbeitet.

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