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Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Artikel

©iStockphoto.com/Dean MitchellViele ältere Menschen mit Pflegebedarf sowie Menschen mit Behinderungen haben eine deutlich schlechtere Zahngesundheit als andere Bevölkerungsgruppen. Das belegen wissenschaftliche Studien. Ursächlich ist meist die durch Alter oder Behinderung eingeschränkte Fähigkeit zur ausreichenden Zahnpflege. Hinzu kommt, dass dieser Personenkreis oft nicht mobil und deshalb nicht in der Lage ist, regelmäßig eine Zahnarztpraxis aufzusuchen. Bei alten Menschen werden mit Einsetzen einer Pflegebedürftigkeit daher die Erfolge jahrzehntelanger zahnmedizinischen Prävention und Zahnerhaltung in kurzer Zeit zunichte gemacht. Nur eine Verbesserung der Pflege und eine intensive prophylaktische Betreuung durch den Zahnarzt könnten hier Abhilfe schaffen.

Das derzeitige System der gesetzlichen Krankenversicherung wird den besonderen Anforderungen und Belangen von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen allerdings nicht gerecht. Es setzt nämlich voraus, dass Versicherte selbst die Zähne putzen und in die Zahnarztpraxis gehen können, also Eigenverantwortung für ihre Zahngesundheit übernehmen können. Für Patienten, die diese Fähigkeiten nicht (mehr) haben, besteht eine Versorgungslücke: Zum einen zahlen die Krankenkassen keine zahnmedizinischen Präventionsleistungen für Erwachsene, zum anderen fehlt es an einer strukturierten und flächendeckend organisierten aufsuchenden Betreuung durch zahnmedizinisches Personal. Diese systembedingten Probleme zu beheben, ist gerade vor dem Hintergrund der mit dem demographischen Wandel einhergehenden steigenden Zahl pflegebedürftiger Patienten von großer Bedeutung.

Die KZBV und die Bundeszahnärztekammer haben deshalb gemeinsam mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften ein Konzept zur besseren zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen entwickelt. Danach sollen diese Personen zukünftig Anspruch auf besondere präventive zahnmedizinische Leistungen ihrer Krankenkasse haben, wenn sie zur täglichen Mundhygiene nicht ausreichend in der Lage sind. Das Konzept wurde dem Bundesgesundheitsministerium überreicht. Ziel ist es, eine gesetzliche Regelung zur Lösung der bestehenden Probleme zu schaffen. 

Vorstellung des Konzeptes Pressemappe vom 16.06.2010 (pdf-Datei, 764 KB)

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