GKV-Versorgungsstrukturgesetz
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© Image SourceDer Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung hat wesentliche Auswirkungen auf den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung. Die zahnärztlichen Berufsorganisationen KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben mit einer gemeinsamen Stellungnahme darauf reagiert.
Beide Organisationen haben die lange überfällige und im Entwurf vorgesehene Strukturreform des zahnärztlichen Vergütungssystems begrüßt. Damit wird die im ärztlichen Bereich bereits vor Jahren erfolgte Beendigung der strikten Budgetierung der Vergütungen nun auch bei der zahnärztlichen Versorgung vollzogen. Kassenzahnärztliche Vereinigungen und Krankenkassen können künftig mit größerer regionaler Autonomie die Gesamtvergütungen für die vertragszahnärztliche Versorgung festlegen. Das stärkt die Selbstverwaltung.
Positiv bewerten KZBV und BZÄK auch den Ansatz, eine Reform der schwerfälligen und zum Teil nicht sachgerechten Entscheidungsstrukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses einzuleiten. Dabei findet allerdings die Sondersituation im zahnärztlichen Bereich zu wenig Berücksichtigung. Nach wie vor fordern beide Organisationen deshalb die Einrichtung eines eigenen zahnärztlichen Beschlussgremiums innerhalb des G-BA. Nachbesserungsbedarf gibt es auch bei der bisher ungleichgewichtigen Beteiligung berufsständischer Organisationen im G-BA. Überall dort, wo Entscheidungen des G-BA Auswirkungen auf Ärzte und Zahnärzte haben und es schon eine Beteiligung der Bundesärztekammer gibt, muss künftig auch die Bundeszahnärztekammer Gehör finden. KZBV und BZÄK fordern insofern eine Klarstellung des Gesetzgebers.
Im Übrigen kritisieren KZBV und BZÄK, dass weiterer Reformbedarf in der vertragszahnärztlichen Versorgung weitgehend unberücksichtigt geblieben ist. Das gilt vor allem für die sich sukzessive verschärfende Problematik der zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, deren Mundgesundheit deutlich schlechter als die anderer Bevölkerungsgruppen ist. In diesem Bereich gibt es eine Versorgungslücke.
Download:
Stellungnahme der KZBV und BZÄK zum Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes (138 KB)