Verträge & Abkommen
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© svort - Fotolia.comWie im Sozialgesetzbuch festgelegt, schließen die KZBV und die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Verträge bzw. Abkommen zur zahnärztlichen Versorgung. Die Vereinbarungen sind für alle Vertragszahnärzte („Kassenzahnärzte“) verbindlich. Hier eine Übersicht der wichtigsten Verträge und Abkommen:
Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z)
Ist der zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung (außer Ersatzkassen) ausgehandelte Vertrag zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er regelt Art und Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung und enthält Vorschriften zur Durchführung der Behandlungen. Der Bundesmantelvertrag ist Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge, die zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.
Bundesmantelvertrag, Stand 01.01.2012 (1,9 MB)
Bundesmantelvertrag, Stand 01.07.2010 (1,4 MB)
Siehe dazu auch:
Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (EKV-Z)
Ist der zwischen der KZBV und den Ersatzkassenverbänden (Verband der Angestellten-Krankenkassen, Verband der Arbeiter-Ersatzkassen) ausgehandelte Vertrag zur Versorgung der Versicherten. Inhaltlich dem Bundesmantelvertrag vergleichbar.
Ersatzkassenvertrag, Stand 01.01.2012 (2 MB)
Ersatzkassenvertrag, Stand 01.07.2010 (1,5 MB)
Abkommen KZBV mit Unfallversicherungsträgern
Enthält Regelungen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten.
Abkommen, Stand 01.01.2012 (156 KB)
Hinweise zur Behandlung ausländischer Patienten
Veröffentlichungen von KZBV und GKV-Spitzenverband zum Verfahren bei der vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland versichert sind.
Merkblatt für Mitarbeiter der KZVen, Stand 01.01.2012 (291 KB)
Hinweise für die Zahnarztpraxis, Stand 01.01.2012 (277 KB)
Erkennungsmerkmale der Europäischen Versicherungskarte (EHIC) (62 KB)