Was die Krankenkasse übernimmt
Artikel
Bei der Entscheidung für eine bestimmte Füllungstherapie kann auch die Frage eine Rolle spielen, was die Krankenkasse bezahlt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen:
- im sichtbaren Frontzahnbereich die Kosten für zahnfarbene Kompositfüllungen (Einschichttechnik). Zu den Frontzähnen zählen die Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers;
- im Seitenzahnbereich die Kosten für eine Amalgamfüllung;
- für Patienten, die aus medizinischen Gründen keine Amalgamversorgung erhalten können, die Kosten für geschichtete Kompositfüllungen bei Seitenzähnen. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Allergietest bei einem spezialisierten Hautarzt.
Mehrkostenvereinbarung
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine aufwändigere als die gesetzlich vorgesehene Versorgung zu wählen. In diesen Fällen schließt der Zahnarzt mit dem Versicherten eine so genannte Mehrkostenvereinbarung ab. Darin erklärt sich der Versicherte durch seine Unterschrift bereit, die Kosten für den bei der Behandlung anfallenden Mehraufwand selbst zu tragen.
Beispiel: Kunststoff- statt Amalgamfüllung
Angenommen, bei einer Karies an einem hinteren Backenzahn fällt die Entscheidung gegen eine Amalgamfüllung (Kassenleistung) und für eine geschichtete Kompositfüllung. Eine solche Füllung verursacht erheblichen Mehraufwand.
Der Zahnarzt rechnet mit der Krankenkasse die Kosten ab, die bei einer Amalgamfüllung angefallen wären. Der Patient erhält vom Zahnarzt eine Rechnung über die darüber hinausgehenden Kosten.