Wer ist die KZBV?
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Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen der Vertragszahnärzte ("Kassenzahnärzte") Deutschlands.

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Geschäftsbericht der KZBV 2008/2009
(PDF-Datei, 710 KB)

Satzung der KZBV (pdf-Datei, 95 KB)

Die Aufgaben der KZBV, wie auch deren Mitgliedsorganisationen, die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder, resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V (SGB).
 
Die KZBV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen der Vertragszahnärzte („Kassenzahnärzte") Deutschlands. Die wichtigste Aufgabe der KZBV wie auch der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder ist die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Das heißt:
 
In verbindlichen Verträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen werden die Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte festgelegt, aufgrund derer die zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz und kieferorthopädischer Maßnahmen der gesetzlich Versicherten und ihrer Angehörigen durchzuführen ist.
 
Zu den Aufgaben der KZBV gehört insbesondere:
 
Die Wahrung der Rechte der Zahnärzte gegenüber den Krankenkassen
Die Wahrung der Interessen gegenüber der Aufsichtsbehörde und dem Gesetzgeber
Die Sicherstellung (Gewährleistung) der vertragszahnärztlichen Versorgung entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen
Die Sicherung angemessener Vergütungen für die Vertragszahnärzte
Die Vereinbarung von Bundesmantelverträgen
Die Regelung der länderübergreifenden Durchführung der zahnärztlichen Versorgung und des Zahlungsausgleiches zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder
Aufstellung von Richtlinien zur Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsführung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
Die Bestellung der Vertreter der Vertragszahnärzte im Bundesschiedsamt und im gemeinsamen Bundesausschuss für die vertragszahnärztliche Versorgung.
 
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung untersteht der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.
 
Näheres bestimmt die Satzung der KZBV.