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| Wer ist die KZBV? |
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen der
Vertragszahnärzte ("Kassenzahnärzte") Deutschlands.
Download:
Geschäftsbericht der KZBV
2008/2009
(PDF-Datei, 710 KB)
Satzung der KZBV (pdf-Datei, 95
KB)
Die Aufgaben der KZBV, wie auch deren Mitgliedsorganisationen, die
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder, resultieren aus den
gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V
(SGB). |
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| Die KZBV ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Sie vertritt die Interessen der Vertragszahnärzte
(Kassenzahnärzte") Deutschlands. Die wichtigste Aufgabe der
KZBV wie auch der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder ist
die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Das
heißt: |
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| In verbindlichen Verträgen mit den gesetzlichen
Krankenkassen werden die Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte
festgelegt, aufgrund derer die zahnärztliche Behandlung
einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz und
kieferorthopädischer Maßnahmen der gesetzlich Versicherten und ihrer
Angehörigen durchzuführen ist. |
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| Zu den Aufgaben der KZBV gehört insbesondere: |
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Die Wahrung der Rechte der Zahnärzte gegenüber den
Krankenkassen |
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Die Wahrung der Interessen gegenüber der
Aufsichtsbehörde und dem Gesetzgeber |
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Die Sicherstellung (Gewährleistung) der
vertragszahnärztlichen Versorgung entsprechend den gesetzlichen und
vertraglichen Bestimmungen |
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Die Sicherung angemessener Vergütungen für die
Vertragszahnärzte |
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Die Vereinbarung von Bundesmantelverträgen |
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Die Regelung der länderübergreifenden
Durchführung der zahnärztlichen Versorgung und des
Zahlungsausgleiches zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der
Länder |
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Aufstellung von Richtlinien zur Betriebs-, Wirtschafts- und
Rechnungsführung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen |
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Die Bestellung der Vertreter der Vertragszahnärzte im
Bundesschiedsamt und im gemeinsamen Bundesausschuss für die
vertragszahnärztliche Versorgung. |
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| Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung untersteht der
Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. |
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| Näheres bestimmt die Satzung der KZBV. |
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