Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der KZBV und damit das höchste Organ aller Vertragszahnärzte in Deutschland. Seit dem 01.01.2005 besteht die Vertreterversammlung aus 60 Mitgliedern. Der Vorsitzende jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und einer seiner Stellvertreter sind gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder. Sie nehmen 34 Sitze ein. Die übrigen 26 Delegierten werden von den Vertreterversammlungen der KZVen aus ihren Reihen unter Berücksichtigung des Verhältniswahlrechtes gewählt.
 
Das Sozialgesetzbuch V weist der Vertreterversammlung bestimmte Aufgaben und Befugnisse zu. Sie hat insbesondere
 
1. die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen,
2. den Vorstand zu überwachen,
3. alle Entscheidungen zu treffen, die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind,
4. den Haushaltsplan festzustellen,
5. über die Entlastung des Vorstandes wegen der Jahresrechnung zu beschließen,
6. die Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern zu vertreten,
7. über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken sowie über die Errichtung von Gebäuden zu beschließen.
 
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