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Das gemeinsame Berichts- und Lernsystem von KZBV und BZÄK „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ (CIRS: Critical Incident Reporting System) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit. Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen über dieses Online-System aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten Ereignissen im Praxisalltag und aus Erfahrungen ihrer Kollegen lernen. Nicht nur die betroffene Zahnarztpraxis soll dabei aus diesen Ereignissen lernen, sondern auch andere Praxen – damit diese im Idealfall von vornherein vermieden werden können.
Innerhalb des CIRS dent-Internetportals können Zahnärztinnen und Zahnärzte anonym, sanktionsfrei und sicher, sowie ohne Rückschlüsse auf die jeweilige Praxis von unerwünschten Ereignissen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen berichten. Die Berichte von Kollegen können kommentiert und mit anderen Nutzern des Berichtssystems direkt und unkompliziert austauscht werden.
Für die Registrierung zu dem gemeinsamen Berichts- und Lernsystem erhält jede vertragszahnärztliche Praxis, genauso wie die übrigen an der zahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Einrichtungen (Privatzahnärztliche Praxen, Universitätskliniken, Bundeswehr-Einrichtungen) ohne Aufforderung einen individuellen anonymisierten Zugangsschlüssel sowie Informationsmaterialien für die Nutzung des Systems.
Ein Fachberatungsgremium von KZBV und BZÄK stellt nach Eingang eines entsprechenden Berichts dessen Anonymisierung sicher und ergänzt diesen um Hinweise und Lösungsvorschläge, wie das geschilderte Ereignis künftig vermieden werden kann. Anschließend wird der Bericht im für die Nutzer des CIRS-Systems zugänglichen Bereich veröffentlicht. Die CIRS dent-Website hat zudem eine Datenbank-Funktion.
Das zahnärztliche Berichts- und Lernsystem CIRS dent – Jeder Zahn zählt! erfüllt die Standards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme, die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festgelegt sind. Als stimmberechtigte Trägerinstitution wird die KZBV das Thema im Interesse der Vertragszahnärzteschaft in den entsprechenden Gremien des G-BA weiter mit gestalten.
KZBV und BZÄK rufen alle Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner dazu auf, sich an dem Berichts- und Lernsystem zu beteiligen.
Die KZBV stellt den KZVen auf Anfrage bei der Abteilung Qualitätsförderung eine Musterpräsentation zur Verfügung.
Infoschreiben Zahnarztpraxen (Stand: 2023)
Flyer CIRS dent – Jeder Zahn zählt! (Stand: 2022)
Werbeanzeige für zahnärztliche Medien (verschiedene Formate, Stand: 2022)
Logo CIRS dent – Jeder Zahn zählt! (JPG, 1181x1181 Pixel, 300 dpi)
Website: CIRS dent – Jeder Zahn zählt!
KZV Westfalen-Lippe „ZahnTalk“: Podcast mit einem Themenspecial zu CIRS dent – Jeder Zahn zählt!
Bild: © AdobeStock - WavebreakMediaMicro
Flyer Qualitätsförderung
Qualitätsförderung im Überblick
Für den zahnärztlichen Bereich gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die der Förderung der Qualität in den Praxen dienen. Die KZBV versteht eine umfassende Qualitätsförderung als eine zentrale kontinuierliche Aufgabe. Das Ziel ist die fortlaufende Verbesserung der Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.