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Die gesetzlichen Vorgaben zur Qualität werden vom Gesetzgeber regelmäßig erweitert und angepasst. Dies betrifft insbesondere auch die Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur Qualitätssicherung in Richtlinien zu treffen.
Unter den vom Gesetzgeber auch als Oberbegriff verstandenen Begriff der Qualitätssicherung fallen im Rahmen der umfangreichen Tätigkeit im G-BA drei wesentliche Themenbereiche: Qualitätsmanagement (QM), datengestützte Qualitätssicherung (QS) sowie Qualitätsprüfung (QP)/ -beurteilung (QB). Flankierend zur QP hat die KZBV ihre eigenen Empfehlungen in der Qualitätsförderungsrichtlinie formuliert.
Richtlinien
Qualitätsförderungsrichtlinie der KZBV gemäß § 75 Absatz 7 Satz 1 Nr. 1 SGB V, Stand 10.4.2019
Qualitätsmanagement-Richtlinie und Qualitätsprüfungs-Richtlinie
Flyer Qualitätsförderung
Qualitätsförderung im Überblick
Für den zahnärztlichen Bereich gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die der Förderung der Qualität in den Praxen dienen. Die KZBV versteht eine umfassende Qualitätsförderung als eine zentrale kontinuierliche Aufgabe. Das Ziel ist die fortlaufende Verbesserung der Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.