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10 Jahre Festzuschüsse zum Zahnersatz (2005 – 2015)

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Festschrift

Zum 1. Januar 2005 haben befundorientierte Festzuschüsse das prozentuale Bezuschussungssystem beim Zahnersatz abgelöst. Als präventionsorientiertes Steuerungselement schaffen sie die Balance zwischen Solidarität und Eigenverantwortung.

Anlass genug, nach 10 Jahren eine Bilanz dieses Erfolgsmodells zu ziehen, das beispielhaft für andere Bereiche der zahnärztlichen Versorgung ist.

Mit dem von der Zahnärzteschaft in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft entwickelten Konzept befundorientierter Festzuschüsse als Reaktion auf die andauernden Kostendämpfungsmaßnahmen des Gesetzgebers wurde ein neuer versorgungspolitischer Ansatz gewählt. Die Patienten haben Anspruch auf einen festen Zuschuss zu ihren Zahnersatzkosten. Die Festzuschüsse richten sich nach dem Befund.

Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich durch die vorgegebene Regelversorgung und kann durch präventionsorientiertes Verhalten, das im Bonusheft dokumentiert wird, erhöht werden. Die Wahlmöglichkeiten des Patienten werden erweitert und die Teilhabe am medizinischen Fortschritt gesichert. Gleichzeitig wird eine größere soziale Gerechtigkeit erreicht, die sich auch in einer umfassenden Versorgung von Härtefällen durch die vollständige Übernahme durch die GKV zeigt.

Bei der Systemumstellung bestand die Vorgabe, das vorherige Versorgungsniveau zu halten. Damit war die Definition einer qualitativ guten „Grundversorgung“ erfolgt. Die Umstellung sollte zudem kostenneutral erfolgen.

Dass sich das von der Zahnärzteschaft selbst entwickelte Festzuschusssystem so erfolgreich bewähren würde, war nicht von Anfang an bei allen Beteiligten Konsens. Die Krankenkassen begegneten dem System mit großem Misstrauen. Sie befürchteten unkontrollierte Leistungsausweitungen und Ausgabenzuwächse und die Überforderung der Versicherten. Auch in der Politik traf das System anfänglich nicht auf breite Zustimmung.

So war es ein großer Erfolg der Zahnärzteschaft, mit dem Gesundheits-Modernisierungsgesetz ein „befundorientiertes Festzuschusssystem“ im SGB V verankern zu können. Mit dem Ende der prozentualen Bezuschussung bei Zahnersatz war ein wichtiger Meilenstein hin zu mehr Versorgungsgerechtigkeit gemacht.

Gleichzeitig mit der Einführung des Systems befundbezogener Festzuschüsse für Zahnersatz im Jahr 2005 wurde eine weitere wichtige Forderung der Zahnärzteschaft erfüllt: die Abschaffung der Budgetierung für den Bereich der Prothetik. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Schritt richtig war. Die Ausgaben der GKV in diesem Bereich haben nicht zu-, sondern abgenommen. Die Festzuschüsse entfalteten eine positive Steuerungswirkung auf die GKV-Ausgaben. Von Beginn an wurde das Festzuschusssystem als „lernendes System“ konzipiert und implementiert. Die Auswirkungen der Systemumstellung werden laufend evaluiert. Auf dieser Grundlage hat die KZBV die Regeln des Systems im Gemeinsamen Bundesausschuss sukzessive nachjustiert. Dies hat zu einer erfolgreichen Implementierung und sehr hohen Akzeptanz bei allen Beteiligten des Systems beigetragen, die bis heute unverändert fortbesteht.

Festschrift herunterladen

Bild: © Shotshop.com/AndreaS

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