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Rede Dr. Wolfgang Eßer

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Sehr geehrte Herren Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch wenn wir mit dem Grußwort des Ministers und der anschließenden Diskussion zu Beginn unserer VV schon gleich „in medias res“ gegangen sind, möchte ich Sie, auch im Namen meiner Vorstandskollegen, an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich willkommen heißen zur 10. Vertreterversammlung der KZBV hier im Gürzenich in Köln.

Dass wir nach zwei rein digitalen Vertreterversammlungen heute endlich wieder in Präsenz zusammenkommen und ich Sie alle wohlauf hier begrüßen darf, freut mich außerordentlich.

Denn auch wenn wir letztes Jahr gezeigt haben, „Wir können digital!“, der Austausch von Angesicht zu Angesicht, das persönliche Miteinander, auch am Rande und in den Pausen, – natürlich unter Einhaltung des Hygienekonzepts – das alles lässt sich durch die beste Technik nicht ersetzen.

Für unsere Herbst-VV habe ich die Hoffnung, dass wir auch unserer Gäste, die ich heute nur über den Livestream begrüßen darf, wieder persönlich und vor Ort willkommen heißen können.

Zuallererst möchte ich mich im Namen des Vorstands der KZBV sehr herzlich bei dem bisherigen Präsidium der Bundeszahnärztekammer bedanken für die gemeinsame Arbeit in der zurückliegenden Amtsperiode. Zusammenfassend darf man sagen: Es war nicht immer einfach, aber im Ergebnis doch immer zielführend und zum Wohle des Berufsstandes und unserer Patientinnen und Patienten. Ganz persönlich möchte ich mich insbesondere bei Peter Engel für die jahrelange Zusammenarbeit an der Spitze unserer zahnärztlichen Organisationen bedanken.

Lieber Peter, vor allem in den vergangenen zwölf Jahren Deiner Amtstätigkeit als Präsident der Bundeszahnärztekammer hast Du Dir herausragende Verdienste erworben. Mit Bedacht und Besonnenheit, Engagement und Empathie, Zielstrebigkeit und kluger Diplomatie warst Du den Kolleginnen und Kollegen ein vorbildlicher Präsident und der Politik ein wertgeschätzter und gleichsam kritischer wie kluger Ratgeber. Gerade die Bewältigung der Corona-Pandemie hat gezeigt, wie vertrauensvoll und verlässlich wir zusammenarbeiten und welch schwierige Entscheidungen wir Schulter an Schulter gemeinsam nach vorne bringen konnten. Für Dein Vertrauen, Deinen freundschaftlichen Rat, Deine Unterstützung und Loyalität möchte ich Dir danken und Dir gleichzeitig alle guten Wünsche für die vor Dir liegende Zeit mit auf den Weg geben.

Dem neu gewählten Präsidium der Bundeszahnärztekammer, Herrn Professor Benz, Herrn von Laffert und Frau Dr. Ermler, gratulieren wir von hier aus noch einmal sehr herzlich. Wir freuen uns auf eine konstruktive, zielgerichtete, vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die dritte Pandemie-Welle ist gebrochen, die Infektionszahlen pendeln sich auf einem niedrigen Niveau ein, während die Impfquote stetig steigt und wir alle sehnen uns zurück nach einem Leben ohne die coronabedingten Einschränkungen. Dennoch muss ich die Corona-Pandemie erneut an den Anfang meiner Rede stellen: Seit unserer letzten VV hat uns die Pandemiebewältigung – neben den vielen anderen Themen und Herausforderungen – weiterhin stark in Anspruch genommen. Auch in der dritten Welle, die Deutschland ja noch einmal mit aller Härte getroffen hat, haben die Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Teams nicht nachgelassen, die Regelversorgung aller Patientinnen und Patienten unter Einhaltung höchster Hygienestandards weiterhin aufrechtzuerhalten und sicherzustellen. Daneben hat es sich als eine absolut richtige Entscheidung erwiesen, auch das Netz der Schwerpunktpraxen und Behandlungszentren für Infizierte und Verdachtsfälle in Betrieb zu halten. Dass es uns gelungen ist, mit dem BMG zu einer Einigung darüber zu gelangen, die Schwerpunktpraxen und Zentren, ebenso wie die Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der Versorgung von Patienten in Alten- und Pflegeeinrichtungen tätig sind, in die erste Impf-Prioritätengruppe zu fassen, hatte dafür große Bedeutung. Dass das BMG hier die Auffassung von KZBV und BZÄK bestätigt hat, hat zumindest einen Teil der Startschwierigkeiten der Impfkampagne abgemildert. Zu Beginn des Jahres hatten die teils unterschiedlichen Regelungen der Länder hinsichtlich der Eingruppierung der Zahnärzte ja nicht gerade zur Beruhigung der Kollegenschaft beigetragen. Und so gilt unser Dank auch in besonderer Weise Ihnen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen in den Vorständen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den KZVen, für Ihren immensen Einsatz besonders in den letzten fünfzehn Monaten, ohne den die Pandemie und zuletzt das Impfchaos nicht so erfolgreich hätten bewältigt werden können.

Das Krisenmanagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen KZBV und KZVen war beispielhaft gut. Welchen größeren Beweis für die immense Bedeutung eines freiberuflichen Berufsstandes und einer leistungsfähigen Selbstverwaltung kann man liefern, als den, den wir mit der Pandemiebewältigung so eindrucksvoll in der zahnärztlichen Versorgung abgeliefert haben? Es wird unsere Aufgabe sein, die Politik immer wieder daran zu erinnern, um dem charakteristischen Kurzzeitgedächtnis dort entgegen zu wirken!

Auch wenn unsere Angebote an die Bundesregierung schlussendlich nicht umfangreich angenommen worden sind, war das Signal, dass wir als Heilberuf bereit sind, zusätzliche Verantwortung in der Pandemie, beim Testen und Impfen, zu übernehmen, ein wichtiges und richtiges Zeichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie in der Flüchtlingskrise haben wir auch jetzt in der Pandemie erneut eindrucksvoll bewiesen, dass sich die Menschen in unserem Land, genauso wie die verantwortlichen Politiker, auf uns Zahnärztinnen und Zahnärzte auch und besonders in Krisenzeiten verlassen können. Deshalb will ich den Praxen, den Zahnärztinnen und Zahnärzten und ihren Teams, auch an dieser Stelle noch einmal danken und ausdrücklich sagen: „Ihr habt einen super Job gemacht!“ Minister Spahn hat seine Wertschätzung und Anerkennung für den gesamten Berufsstand bereits in einem Schreiben an die Zahnärzteschaft im November 2020 ebenfalls sehr klar zum Ausdruck gebracht und sich für die besonderen Leistungen und den Einsatz während der Pandemie bedankt – heute hat der Minister dies noch einmal mit großem Nachdruck und bemerkenswerter Deutlichkeit wiederholt.

Meine Damen und Herren,
wir haben die Enttäuschung und den Frust, die wir auf unseren letzten beiden Vertreterversammlungen erfahren haben, erfolgreich in positive Energie gewandelt. Enttäuschung und Frust über die Tatsache, dass die Politik uns im letzten Frühjahr nur mit einer bloßen Liquiditätshilfe mit 100-prozentiger Rückzahlungsverpflichtung bei Überzahlung anstelle eines echten Schutzschirms abgespeist hat, haben tief gesessen. Mit der Evaluation der Liquiditätshilfe und dem Entwurf zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz haben wir erneut unsere Forderungen für den Erhalt unserer Versorgungsstrukturen artikuliert und damit von der Politik endlich Antworten auf unsere Frage verlangt, ob es wirklich hingenommen werden kann, dass krisenbedingt notleidende Praxen einfach aufgegeben werden sollten.

Heute können wir sagen: Unsere Kraftanstrengungen, nach der Enttäuschung im letzten Jahr doch noch zu einer tragfähigen Lösung zu gelangen, hat sich gelohnt. Es hat sich gelohnt, dass wir bis zur letzten Minute gekämpft haben. Es hat sich gelohnt, dass wir, anders als andere dies vielleicht getan hätten, den Kopf nicht in den Sand gesteckt haben. Dass wir uns nicht beleidigt abgewendet haben, sondern mit der Politik im Dialog geblieben sind. Und zwar angemessen im Ton, aber knallhart in der Sache und keineswegs im Schmusekurs, wie es kolportiert wurde, wenn ich mir diese Anmerkung erlauben darf. In blinder Wut und Enttäuschung Porzellan zu zerschlagen, auch noch die zahnärztliche Selbstverwaltung zu diskreditieren, wie es ja effektheischend passiert ist – das alles führt nicht zum Erfolg. Ich bleibe gespannt, ob solche Erfahrungen irgendwann einmal dazu führen, die ewig gestrige Nörgelei und Besserwisserpolemik aufzugeben und den dauernden Forderungen auch einmal greifbare eigene Taten folgen zu lassen.

Wir haben anstatt zu lamentieren intensive Gespräche mit dem Minister, dem BMG sowie mit den Abgeordneten von Union und SPD, aber auch mit denen der Oppositionsfraktionen geführt; wir standen im permanenten Austausch mit den Entscheidungsträgern. Ausgezahlt hat sich, dass wir mit unseren fundierten Daten und Analysen ein Schlaglicht auf das Ausmaß der Betroffenheit der Praxen werfen und deutlich machen konnten, dass man aus der Systemperspektive heraus auf die Individualebene in die Regionen gehen und schauen muss, wie stark die Praxen im konkreten Einzelfall belastet sind.

Auch, wenn wir uns schon in der ersten Pandemiewelle diese Unterstützung der Politik gewünscht hätten, so sind wir doch ausgesprochen dankbar, dass es vor allem dem Minister und der Union schlussendlich gelungen ist, einen großen Teil unserer Vorschläge zum GPVG in Änderungsanträge zu gießen und durchzusetzen.

Für jeden, der die Zusammenhänge erkennen und bewerten kann, wird klar, dass das Erreichte wesentlich hilfreicher sein wird, als ein Rettungsschirm es je hätte sein können:

  • Für die KZVen wurde auch für 2021 die Möglichkeit geschaffen, die Gesamtvergütungen auf 90 Prozent der gezahlten Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen des Jahres 2019 als Abschlagszahlung festsetzen zu lassen.
  • Neu war in diesem Zusammenhang, dass die Rückzahlungsfristen verlängert wurden. Überzahlungen aus 2020 und 2021 sind jetzt jeweils erst bis Ende des Jahres 2023 auszugleichen.
  • Als sehr hilfreich sehen wir die Ermöglichung zur finanziellen Unterstützung junger Praxen im Rahmen des Strukturfonds unter angemessener Beteiligung der Krankenkassen an. Selbstverständlich hätten wir uns diese Unterstützung für alle in Not geratenen Praxen gewünscht. Aber endlich formuliert die Politik die gute Botschaft für die jungen Praxisgründerinnen und -gründer, dass die Politik sie im Blick hat. Wo konkrete pandemiebedingte Not am Mann ist, kann die KZV jetzt aktiv und wirkungsvoll Hilfe leisten.
  • Der gesetzlich festgezurrte Grundsatz des Anspruchs auf eine verzerrungsfreie Fortschreibung der Gesamtvergütungen in
    Pandemiezeiten ist ein hohes Gut, das wir erreichen konnten. Hier haben die Gesamtvertragspartner in 2021 und 2022 bei den
    Veränderungen der Gesamtvergütungen auch die infolge der Pandemie verminderte Inanspruchnahme vertragszahnärztlicher Leistungen angemessen zu berücksichtigen. Damit ist der Gesetzgeber einer unserer Kernforderungen nachgekommen, die in die Zukunft weiterwirken wird.
  • Als von hohem wirtschaftlichen Wert für den Berufsstand wird sich die Aufhebung der Vergütungsobergrenze herausstellen. Nicht nur Nachholeffekte werden ungekürzt zur Auszahlung kommen, auch die Vergütungsverhandlungen der Jahre nach 2022 werden der veränderten Morbidität Rechnung tragen müssen.

Nicht auszumalen, was wäre, wenn wir das inzwischen Erreichte eben nicht erreicht hätten und heute quasi mit leeren Händen hier stehen müssten. Die Anstrengungen haben sich gelohnt! All diese Bausteine werden dazu beitragen, die vertragszahnärztliche Versorgung auch in Zukunft wohnortnah und flächendeckend sicherzustellen und unser Versorgungssystem ein Stück weit krisensicherer zu gestalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden sich sicher daran erinnern, dass uns im Frühjahr 2020 nicht nur die Politik im Regen stehen gelassen hat. Auch unser Bundesmantelvertragspartner, der GKV-SV, hatte sich aus der gemeinsamen Sicherstellungsverantwortung herausgestohlen. Trotz dieses Rückschlages haben wir nicht nachgelassen und bei den Kostenträgern ihre Mitverantwortung für unsere Versorgungsstrukturen immer wieder vehement eingefordert.

An erster Stelle unseres Forderungskataloges stand dabei eine finanzielle Entschädigung für die pandemiebedingten erheblichen zusätzlichen Aufwände und Sachkosten der Praxen.

Steter Tropfen höhlt den Stein: Schlussendlich konnten wir mit dem GKVSV eine bundesmantelvertragliche Vereinbarung über einen „Pandemiezuschlag“ abschließen, die am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist. Danach werden die Krankenkassen beginnend mit dem morgigen 1. Juli einen Betrag von maximal 275.000.000 Euro als einmalige pauschale Abgeltung unabhängig von der jeweiligen Gesamtvergütung an die KZVen zahlen.

Man darf es durchaus als ein vertragspolitisches Novum bezeichnen, ohne gesetzliche Verpflichtung und ohne den Erweiterten Bewertungsausschuss bemühen zu müssen, die gesetzlichen Krankenkassen endlich dazu zu bringen, ihre Mitverantwortung für die Bewältigung der Pandemielasten auch im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung anzuerkennen und einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Dass der GKV-SV diesen Schritt getan hat, begrüßen wir ausdrücklich und werten dies als Zeichen der Bereitschaft, zu einem dauerhaft guten vertragspartnerschaftlichen Miteinander zurückzufinden.

Folgendes möchte ich in einem kurzen Exkurs dazu im Detail darstellen:

Um einen Wettbewerb unter den Kassen über die Höhe des Zuschlages zu vermeiden, hatte der GKV-SV die unabdingbare Forderung gleich zu Beginn der Verhandlungen gestellt, die 275 Millionen nach einem bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssel an die Zahnärzte zu verteilen, der gemäß der Vereinbarung von der KZBV in Form einer Richtlinie nach § 75 Abs. 7 SGB V vorgegeben wird.

Bei der Aufstellung dieses Verteilungsschlüssels haben wir versucht,

  • die Grundsätze einer möglichst hohen Verteilungsgerechtigkeit,
  • einer möglichst hohen Praktikabilität
  • und einer möglichst hohen Rechtssicherheit gleichermaßen zu wahren und miteinander in Einklang zu bringen.

Wobei der größte Schwerpunkt letztendlich aber auf der Rechtssicherheit liegen musste, um den Bestand des Verteilungsschlüssels gegenüber eventuellen Klagen abzusichern. Wir haben uns dabei nach langen und intensiven fachlichen Beratungen mit den KZVen und unseren Fachabteilungen sowie intensiven juristischen Beratungen über die Zugrundelegung von entweder Vollzeitäquivalenten, Kopf- oder Fallzahlen letztlich für den inzwischen als Richtlinie verabschiedeten Verteilungsschlüssel entschieden, der eine abgestufte Verteilung nach Teil- und Vollzeitäquivalenten vorsieht. Wir sind in unseren Beratungen zu der Überzeugung gelangt, dass wir hiermit denjenigen Verteilungsschlüssel gewählt haben, der bei allem Für und Wider, welches man für jedes der genannten Verteilungsmuster sicherlich mit Fug und Recht anführen kann, am Ende derjenige ist, der für die gerechteste Verteilung unter den Zahnärzten sorgt und der gleichzeitig in hohem Maße das Willkürverbot wahrt und damit für die größtmögliche Rechtssicherheit sorgt.

Natürlich aber kann eine pauschale Abgeltung, egal wie ausgefeilt sie sein mag, keine absolute Einzelfallgerechtigkeit bis auf den letzten Cent herstellen. Wir hoffen daher sehr, dass dieser wohl von Niemandem außerhalb der KZBV als erreichbar angesehene und von daher unverhoffte Kompensationsbetrag nun nicht zum Schluss noch zu Ungerechtigkeitsdiskussionen, Streit und Verteilkämpfen in der Zahnärzteschaft einschließlich der MVZ-Landschaft führt. Zusammen mit der von der Bundeszahnärztekammer für den GOZ-Bereich ausgehandelten PKV-Hygienepauschale sollte dieser Pandemiezuschlag, der ja für eine Praxis mit einem Behandler als Vollzeitäquivalent immerhin ein Volumen von ca. 5.000,- € erreicht, für einen vertretbaren finanziellen Ausgleich der besonderen Aufwände während der Pandemie reichen. Wir sind zuversichtlich, dass in der Kollegenschaft letztlich die Anerkennung und die Freude über dieses sehr gute Ergebnis für die Gesamt- Zahnärzteschaft die absolute Oberhand behalten wird.

Meine Damen und Herren, wenn ich dies alles zusammennehme und auf die Zeit seit Beginn der Pandemie blicke, denke ich, dass wir Stand heute folgendes Résumé ziehen können:

Trotz aller Widrigkeiten, trotz herber politischer und innerberuflicher Widerstände und Rückschläge haben wir mit vereinten Kräften die Pandemie gut bewältigt und sind noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen.

Bei aller verständlichen und nachvollziehbaren Hoffnung auf ein Ende der Pandemie und eine damit einhergehende „neue Normalität“ dürfen wir aber unsere Achtsamkeit und Vorsicht nicht aufgeben. Noch immer kann es zu einem Wiederaufflackern der Pandemie kommen.

Und auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie müssen wir mit Blick auf die Finanzlage der Kassen und die Diskussionen um Nachtragshaushalte und Bundeszuschüsse zum Gesundheitsfonds darauf vorbereitet sein, dass uns möglicherweise schon bald unliebsame Rechnungen präsentiert werden.

Eine neue Bundesregierung wird mit Sicherheit eine Corona-Bilanz ziehen und daraus Schlussfolgerungen ableiten, die je nach politischer Couleur der dann Verantwortlichen durchaus unangenehm werden könnten, soweit sie den tradierten Argumenten aus der Mottenkiste, die gegenüber unserem Berufsstand immer wieder gerne hervorgekramt werden, folgen sollten.

Deshalb haben wir uns frühzeitig darangemacht, unsere Lehren aus den Erfahrungen der Pandemie zu ziehen und der Politik konkret aufzuzeigen, welche Weichen aus unserer Sicht gestellt werden müssen, um die Krisenreaktionsfähigkeit des vertragszahnärztlichen Versorgungssystems zu stärken. Bereits im Verfahren zum GPVG hatten wir konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung auf zukünftige Pandemien und Katastrophensituationen hin präventiv ausgerichtet werden müssen und haben dies folgerichtig auch als wichtigen Baustein in unserer Agenda Mundgesundheit 2021-2025 implementiert, die wir später auf dieser VV gemeinsam erörtern und beschließen wollen.

Erreichen konnten wir zwischenzeitlich aber schon eine Klarstellung durch das BMG, dass die Regelungen im § 105 Abs. 3 des SGB-V auch für den vertragszahnärztlichen Bereich Geltung entfalten.

Auf unsere Darstellung unserer Rechtsauffassung und auf unsere dezidierte Nachfrage hin hat uns das BMG am 04. Mai geantwortet, ich zitiere: „Die mit dem COVID-19-Krankenhaus-entlastungsgesetz vom 27. März 2020 geschaffene und mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz vom 22. Dezember 2020 fortgeführte und modifizierte Regelung zur zusätzlichen finanziellen Beteiligung der Krankenkassen an außerordentlichen Sicherstellungsmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen gilt grundsätzlich auch im vertragszahnärztlichen Bereich, auch wenn die Regelung eingeführt wurde, um den Kassenärztlichen Vereinigungen im Zuge der Corona-Pandemie den Auf- und Ausbau von zentralen COVID—lQ-Ambulanzen („Fieberambulanzen“) und die Verstärkung der Callcenter („116117“) zu ermöglichen.“

Damit ist für zukünftige Pandemien und Großschadensereignisse zum einen unter anderem klargestellt, dass die Krankenkassen den KZVen die Aufwendungen für pandemiebedingt erhöhten Bedarf an Schutzausrüstungen der Zahnärzteschaft zu erstatten haben. Zum anderen bedeutet dies, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht länger wie während der Corona-Pandemie einen pandemiebedingt erhöhten Bedarf an Schutzausrüstung selbst beschaffen und finanzieren müssen. Ein gewaltiger Fortschritt gegenüber dem unhaltbaren Zustand in der aktuellen Krise, wie ich finde.

Meine Damen und Herren, hinter uns liegt eine besonders intensive und arbeitsreiche Legislaturperiode des Bundestages, die in diesen Tagen auf die Zielgerade vor der Bundestagswahl einbiegt. Wer sich einmal die Mühe macht, in einer Art „Gesamtbilanz“ die Gesetze aus dem Hause Spahn in dieser Legislatur zu zählen, kommt auf schier unglaubliche Zahlen: Vor der sogenannten „Corona-Zäsur“ wurden mehr als 20 Gesetze mit überwiegendem Inhalt Gesundheit und Pflege beschlossen, zudem elf Verordnungen. Mit ausschließlichem oder überwiegendem Corona-Bezug lassen sich allein elf Gesetze identifizieren. Insbesondere das Infektionsschutzgesetz wurde mehrfach grundlegend umgestaltet, was zu weitreichenden Verordnungsermächtigungen für das BMG führte. In der Folge hat das BMG ca. 75 Verordnungen mit Corona-Bezug auf den Weg gebracht. Und trotz der Pandemie blieb auch die Schlagzahl der weiteren Gesetze ohne Corona-Bezug hoch. Hier wartete das BMG noch einmal mit rund 17 weiteren Gesetzen und 13 Verordnungen auf.

Ich denke, diese Zahlen zeigen sehr eindrücklich, welch hohes Tempo es für uns mitzugehen galt. Schließlich mussten die einzelnen Gesetzgebungsverfahren gesichtet und auf ihre Relevanz für die vertragszahnärztliche Versorgung hin analysiert werden. Und selbstverständlich haben wir viele Gesetzgebungsverfahren sehr eng begleiten müssen, haben unsere eigenen Themen und Vorschläge eingebracht, Stellungnahmen abgegeben, an Anhörungen teilgenommen und unzählige Gespräche geführt.

Der Einsatz hat sich aus unserer Sicht gelohnt: Konkrete Versorgungsverbesserungen wurden erreicht und jahrzehntealte Forderungen der Zahnärzteschaft umgesetzt:

  • Beispielhaft genannt seien hier die Erhöhung der Festzuschüsse und die Mehrkostenregelung in der kieferorthopädischen Versorgung, die auf den Weg gebracht wurde und die die Patientenautonomie in diesem Leistungsbereich deutlich stärken wird. Auch sind hier mit neuen Transparenz- und Prüfregeln die Weichen so gestellt, dass die Kieferorthopädie, so wollen wir hoffen, endlich und dauerhaft aus den negativen Schlagzeilen herauskommt.
  • Dass wir die Freistellung der Krankenfahrten von einem Genehmigungserfordernis durchzusetzen konnten, beseitigt zukünftig eine große Hürde in der Versorgung hilfebedürftiger Menschen.
  • Mit der Abschaffung der Degression haben wir einen Feind gleichwertiger Lebensbedingungen, einen echten Brandbeschleuniger für Unterversorgung, in die Geschichtsbücher verbannen können.
  • Lange haben wir auch dafür gekämpft, dass uns mit den Sicherstellungsinstrumenten nach §105 SGB V weitere Steuerungsinstrumente zur Sicherstellung der Versorgung an die Hand gegeben werden. Im letzten Jahr wurde unser Regelungsvorschlag endlich im Zusammenhang mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz aufgegriffen. Wir haben nun wirklich einen vollen Instrumentenkasten an der Hand, der es uns ermöglicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die zahnärztliche Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Jetzt kommt es darauf an, zu zeigen, dass wir nicht nur nach dem Gesetzgeber rufen können, sondern die Instrumente auch tatsächlich zum Einsatz bringen.
  • Darüber hinaus wurde die Reform der Approbationsordnung auf den Weg gebracht – auch wenn dies zunächst nur die rein zahnmedizinischen Inhalte betrifft. Hier muss es weitergehen!
  • Für den Bereich der Digitalisierung sei beispielhaft die Videosprechstunde für Pflegebedürftige, Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe sowie für Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsverträgen genannt, die im Rahmen der Gesetzgebung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz geschaffen wurde. Hier hätten wir uns gewünscht, dass die Videosprechstunde im Rahmen des dritten Digitalisierungsgesetzes, des DVPMG, für alle Patientinnen und Patienten im Kontext einer zahnärztlichen Behandlung ermöglicht worden wäre. Auch hier werden wir dranbleiben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn ich hier schlaglichtartig nur einige „big points“ darstellen kann, so denke ich doch, dass sich diese Bilanz, zumal in Pandemiezeiten, durchaus sehen lassen kann. Dass diese Ziele erreicht werden konnten, haben wir nicht zuletzt einem Minister zu verdanken, der zu jedem Zeitpunkt für uns erreichbar und diskussionsbereit war und der sich, soweit er vom Sinn unserer Forderungen überzeugt werden konnte, auch für die Realisierung eingesetzt hat. Deshalb an dieser Stelle auch noch einmal unseren herzlichen Dank an Minister Spahn.

Trotz Gesetzgebungsstakkato und Pandemie haben wir unsere versorgungspolitischen Leuchtturmprojekte nicht aus den Augen verloren, sondern uns ganz im Gegenteil um die Zielerreichung bemüht:

Mit der neuen PAR-Richtlinie haben wir – gemeinsam im Schulterschluss mit der Wissenschaft – die systematische Parodontitisbehandlung auf neue, feste Füße gestellt. Ab morgen bricht, und das sage ich ganz bewusst so, für die parodontologische Versorgung in der GKV eine neue Zeit an. Am 1. Juli werden die neue PAR-Richtlinie, die Ergänzungen der Behandlungsrichtlinie und die dazugehörigen BEMA-Bestimmungen die Grundlage bilden für eine zeitgemäße PAR-Therapie.

Wir können unsere Patientinnen und Patienten dann endlich auch im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse behandeln. Auch hat mit der patientenindividuellen Mundhygieneunterweisung und der Verankerung des parodontologischen Aufklärungs- und Therapiegesprächs als eigener Therapieschritt die „sprechende Zahnmedizin“ erstmals Eingang in die Versorgung gefunden.

Und, das ist mir an dieser Stelle besonders wichtig: Wir haben nicht nur die systematische PAR-Behandlung auf neue Füße gestellt. Auch für Versicherte, die einen niedrigschwelligen Zugang zur PAR-Therapie benötigen, konnten wir eine bürokratiearme Leistungsoption durchsetzen. Pflegebedürftige und Versicherte mit Eingliederungshilfebedarf, die sich um ihre Mundgesundheit nicht oder nicht ausreichend kümmern können, haben ab morgen einen Anspruch auf eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene besondere Behandlungsstrecke, wenn eine systematische PAR-Therapie nicht in Betracht kommt. Ein Antragsverfahren und damit komplexe bürokratische Hürden entfallen. Es freut mich sehr, dass wir neben der PAR-Richtlinie diese große Verbesserung der Versorgung im GBA gemeinsam mit den Fachgesellschaften, namentlich der DGAZ und der AG ZMB, durchsetzen konnten.

Dieser Erfolg, ich betone es ausdrücklich noch einmal, war keineswegs ein Selbstgänger. Es waren komplizierte strategische Planungen, ein verdammt langer Atem und eine gute Kondition von Nöten, um zum einen die vielen Jahre der Verhandlungen und zum anderen die uns von vielen Seiten in den Weg gelegten Steine wegzuräumen:

  • Ich erinnere an den aus zahnärztlicher Sicht desaströsen Vorbericht des IQWIG zur UPT. Aber in gleichem Atemzug erinnere ich auch daran, dass wir den Diadochenkampf mit dem Institut gewonnen haben.
  • Ich erinnere an die lange Zeit erfolgreiche Taktik des GKV-SV, das Verfahren zu verzögern. Ich erinnere aber auch daran, dass sie am Ende nicht nur der PAR-Richtlinie, sondern auch der Behandlungsrichtlinie und dem Ergebnis des Bewertungsausschusses zugestimmt haben.
  • Und ich erinnere an die Anfeindungen und Unterstellungen aus der Kollegenschaft, teilweise von hoher und höchster Stelle. Man denke an die Diskussion um die PZR. Aber auch diese Kritiker sind, bis auf wenige Exemplare vorwiegend im südlichen Teil der Republik, inzwischen eines Besseren belehrt worden.

Heute kann ich sagen: Wir haben gemeinsam mit der Wissenschaft und Dank tatkräftiger Zuarbeit unseres Mitarbeiterstabes, ein wichtiges Ziel erreicht. Dass sich die Richtlinie nahezu 1:1 mit den Empfehlungen der Wissenschaft deckt und die Inhalte der aktuellen S3-Leitlinie und der aktuellen Klassifikation weitestgehend abbildet, kommt dabei nicht von ungefähr. Ein Ergebnis, was auch von der DGZMK und der DG PARO als großer Erfolg gewertet wird.

Und dass wir schlussendlich auch im Bewertungsausschuss betriebswirtschaftlich suffiziente Honorare sowohl für die PAR-Richtlinie als auch für die Behandlungsrichtlinie durchsetzen konnten, hat das gute Ergebnis komplettiert. Aber es war ein Schritt, der nach den langen Jahren der strukturellen Unterfinanzierung der Parodontologie in der GKV auch wirklich mehr als überfällig war.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen auf der Basis der erreichten Verhandlungsergebnisse nun entschieden darangehen, der Volkskrankheit Parodontitis den Kampf anzusagen und die viel zu hohen Prävalenzen in Deutschland zu senken. Daher richte ich unseren eindringlichen Appell an alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, sich auf der Basis der von KZBV, KZVen, Kammern und Fachgesellschaften zur Verfügung gestellten vielfältigen Informationen und Fortbildungen mit den neuen Richtlinien und Bema-Regelungen vertraut zu machen. Es gilt, die Zahl der Parodontalbehandlungen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zu steigern. Und, das möchte ich an dieser Stelle betonen: Uns Zahnärztinnen und Zahnärzten kommt hier eine wichtige Aufgabe zu. Parodontitis ist eben nicht nur eine Erkrankung, die sich im Mund abspielt. Zu vielfältig sind die Verbindungen mit systemischen Erkrankungen, wie Diabetes, rheumatoider Arthritis oder koronaren Herzerkrankungen. Wir werden uns in Zukunft verstärkt dafür einsetzen müssen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unseren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen auszubauen und die dafür erforderlichen Strukturen zu schaffen.

Hier machen wir deutlich, dass wir als Zahnmediziner Fachärzte für orale Gesundheit und damit Teil der ärztlichen Profession sind. Wir dürfen es nicht länger zulassen, uns auch aus dem eigenen Berufsstand heraus auf den Status eines Dentalkosmetikers oder Wellnessanbieters reduzieren zu lassen. Wir sind Ärzte und tragen als solche eine hohe Verantwortung nicht nur für die orale Gesundheit, sondern auch für die Allgemeingesundheit der Bevölkerung. Und dieser Verantwortung, meine Damen und Herren, werden wir in vorbildlicher Weise gerecht.

An dieser Stelle möchte ich noch kurz auf die mehrfach geäußerten Befürchtungen, dass die neuen Leistungen negative Auswirkungen auf die Gesamtvergütung haben würden, eingehen. Wir haben uns, wie ich ja bereits ausführte, mit Erfolg dafür eingesetzt, dass mit dem GPVG für die Jahre 2021-2022 vollständige Budgetfreiheit gewährleistet wird. Das bedeutet nichts anderes, als dass unabhängig von gesteigerten Leistungsinanspruchnahmen, die sicherlich auch als pandemiebedingte Nachholeffekte zu werten sein werden, jede rechtmäßig erbrachte Leistung auch im Rahmen gesteigerter PAR-Behandlungen ungekürzt zur Auszahlung kommen wird. Diese gesteigerten Leistungsinanspruchnahmen werden in die Verhandlungen der Gesamtvergütung für das Jahr 2023 als Grundlage mit einfließen, sodass auch in den Folgejahren nicht damit zu rechnen sein wird, dass es zu HVM-bedingten Kürzungen kommen wird.

Lassen Sie mich auch kurz auf das Thema der PVS-Systeme eingehen. Wir hätten uns sehr gefreut, wenn wir es gemeinsam mit den PVSHerstellern hätten schaffen können, zum 1. Juli auch die Beantragung und Abrechnung der neuen PAR-Strecke vollständig zu digitalisieren. Wir wissen, wie wichtig ein reibungsloser softwaregestützter Ablauf für die Praxen ist. Aber trotz aller Bemühungen, auch der PVS-Hersteller, denen ich hier ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit danke, ist es in der kurzen Zeit zwischen Mai und Juli, zwischen Bewertungsausschuss und dem Start in die Versorgung, nicht gelungen, das gesamte Verfahren von der Antragstellung bis zur Abrechnung zu digitalisieren. Ich denke aber, dass wir mit den bereitgestellten ausfüllbaren PDFs eine gute und praxistaugliche Übergangslösung gefunden haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die umfangreichen und für ein reibungsloses Funktionieren so immens wichtigen Detailarbeiten im Hintergrund von A wie Abrechnungsbestimmungen bis Ü wie Übergangsregelung, von B wie BMV-Z-Regelungen bis Z wie Zusatzerläuterungen, werden immer gerne vergessen. Einer Kernarbeit, die bienenfleißig und unter Verzicht auf Freizeit und Wochenende von Martin Hendges insbesondere mit den Teams der Abteilungen Vertrag und Koordination G-BA, mit den Herren Bristle und Nobmann, den Damen Himmeröder und Glitza und allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilungen, im Hintergrund geleistet wurde, haben wir es zu verdanken, dass wir morgen gut gerüstet in die Versorgung starten können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand von uns kann sich auf seinen Lorbeeren ausruhen, dafür gibt es noch viel zu viele Nüsse, die wir gemeinsam knacken müssen. Auch in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages liegen große Herausforderungen vor uns:

Seit Jahren haben wir in allen politischen Gesprächen immer wieder deutlich gemacht, dass wir als KZBV, zusammen mit den KZVen, unseren Sicherstellungsauftrag sehr ernst nehmen und dass wir es als zentrale Aufgabe ansehen, unsere Patientinnen und Patienten auch in fünf, zehn und 15 Jahren flächendeckend, wohnortnah und auf hohem qualitativen Niveau zu versorgen. Ein besonderes Augenmerk haben wir dabei immer auf die ländlichen und strukturschwachen Räume gelegt.

Diesen Sicherstellungsauftrag erfüllen wir seit vielen Jahrzehnten zuverlässig und umfassend und wollen die Sicherstellung auch in der Zukunft mit freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten in Praxisstrukturen erfüllen, die von diesen eigenverantwortlich geleitet werden.

Entschieden und aus gutem Grund haben wir uns gegen die zunehmende Vergewerblichung des Gesundheitssystems und die zunehmende Bedrohung freiberuflicher Versorgungsstrukturen auch im zahnärztlichen Versorgungsbereich durch Hedge- und Private Equity Fonds gestemmt.

Der Erfolg, der sich in der Bereitschaft der Politik ausdrückt, klare gesetzliche Regelungen zu treffen, ist durchaus ernüchternd. Trotz der TSVG-Regelung mit der zahnärztlichen Bereichsausnahme wächst die Zahl der iMVZ signifikant und es kommen laufend neue Investoren in den deutschen Dentalmarkt. Zum Ende des zweiten Quartals 2021 rechnen wir mit einer Anzahl von rund 270 Investor betriebenen MVZ. Aktuell liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bereits bei 22 Prozent. Und ein Ende ist nicht in Sicht: Voraussichtlich noch in diesem Jahr rechnen wir mit neuen Marktinvestitionen.

Aktuell haben wir mit großem Aufwand drei neue Investoren identifiziert, die für sich entsprechende Marktanteile in der Versorgung sichern wollen. Nimmt man zu diesen Entwicklungen die Ergebnisse des IGES-Gutachtens hinzu,

  • dass sich iMVZ kaum an der Versorgung im ländlichen Raum beteiligen,
  • dass sich in iMVZ eine Tendenz zur Über- und Fehlversorgung gegenüber bewährten Praxisformen zeigt und
  • dass sich iMVZ kaum an der Versorgung vulnerabler Gruppen beteiligen,

dann wird doch die krasse politische Fehlsteuerung der Versorgung wissenschaftlich testiert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die politische Aussage: „Es ist egal, wer versorgt, Hauptsache es wird versorgt“, ist genauso falsch und fatal wie es die Behauptung vor der anstehenden Bundestagswahl wäre: „Es ist egal, wer regiert, Hauptsache es wird regiert.“

Meine Damen und Herren, sagen wir es doch noch einmal unmissverständlich und in aller Deutlichkeit:

Wir brauchen zumindest im zahnärztlichen Bereich keine von Investoren betriebenen MVZ. Die Sicherstellung der Versorgung ist nicht gefährdet und die Versorgungslage wird durch sie nicht verbessert, sondern verschlechtert. IMVZ stellen keine Versorgungsverbesserung dar. Mit der Fokussierung der hinter ihnen stehenden versorgungsfremden Finanzinvestoren auf schnelle Gewinnmaximierung stellen sie eine erhebliche Gefahr für die Versorgungsqualität, das Patientenwohl und die Sicherstellung der Versorgung dar!

Es ist ein Skandal, dass es die Politik Investoren nach wie vor gestattet, durch den Ankauf eines kleinen, meist maroden Krankenhauses, das niemals mit zahnärztlicher Versorgung zu tun hatte, die Kauf- und Gründungsbefugnis für MVZ und MVZ-Ketten an einem beliebigen Ort irgendwo in Deutschland zu erwerben.

Die jetzige Bundesregierung hat auf die entscheidenden Fragen keine klare Antwort gegeben. Diese Fragen lauten: Wie soll die Gesundheitsversorgung, wie soll die zahnärztliche Versorgung in fünf, in zehn und in zwanzig Jahren erfolgen? Durch freiberufliche Zahnärztinnen und Zahnärzte, die weisungsunabhängig und dem Gemeinwohl verpflichtet tätig und wichtiger Teil des Mittelstandes dieser Gesellschaft sind, oder durch renditeorientierte Spekulanten, meist aus dem Ausland, die sich bis zur Unkenntlichkeit getarnt hinter MVZ-Konstrukten verbergen?

Auf diese Fragen muss eine neue Bundesregierung eine klare und unmissverständliche Antwort geben, wenn sie ihrer Verantwortung gegenüber der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland gerecht werden will. Diese Antwort müssen wir gemeinsam mit den Ärzten nachdrücklich einfordern und wir müssen die Menschen in unserer Gesellschaft für diese Frage sensibilisieren, denn schlussendlich geht es um deren Gesundheitsversorgung in der Zukunft.

Wenn wir schon kein Verbot dieser Strukturen erreichen können, was überaus bedauerlich ist, muss es unser zentrales Anliegen bleiben, die Vergewerblichung der zahnärztlichen Versorgung zulasten freiberuflicher Versorgungsstrukturen einzudämmen und die Transparenz über iMVZ zu stärken. Dies steht auch weiterhin ganz oben auf unserer Prioritätenliste, wenn es nach der Wahl in die neue Legislaturperiode des Bundestages geht. Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch: Wir fordern die Einrichtung von MVZ-Registern auf Bundes- und Landesebene, um Transparenz über die Inhaber- und Beteiligungsstrukturen herzustellen, die gesetzliche Verpflichtung für MVZ, in geeigneter Weise auf ihrem Praxisschild und auf ihrer Homepage Angaben über ihren Träger und die gesellschaftsrechtlichen Inhaberstrukturen zu machen und eine konsequente Fortentwicklung der bestehenden TSVG-Regelungen.

Diese Forderungen haben wir in unserer Agenda Mundgesundheit erneut aufbereitet und zum zentralen Gegenstand gemacht. Mit unseren Analysen und Auswertungen, die wir weiter akribisch führen, mit den Gutachten des IGES-Instituts und von Prof. Sodan, mit denen wir uns munitioniert haben, mit detaillierten Ausarbeitungen zu unseren politischen Forderungen und natürlich auch mit persönlichen Gesprächen, die wir weiterhin führen und führen werden, sind wir auch aktuell in dem Thema unterwegs. So haben wir in den vergangenen Wochen insbesondere Gespräche auf Landesebene geführt, um auch über den Bundesrat und die Gesundheitsministerkonferenz unsere Vorschläge im politischen Raum zu platzieren.

Zunehmende Bedeutung in diesem Thema werden Allianzen bekommen. Zu schnell wiegeln Politiker ab, wenn sie hören, dass es sich um ein Thema handelt, das vorwiegend aus der Zahnärzteschaft vorgebracht wird. So bin ich sehr dankbar, dass der Präsident der Bundesärztekammer, Herr Dr. Reinhardt, in seiner Rede auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag, ebenfalls das Thema der Kommerzialisierung der Versorgung problematisiert und klar herausgestellt hat, dass ökonomisch zu handeln zwar auch im Gesundheitswesen selbstverständlich ist, sich aber die Ökonomie dem ärztlichen Handeln unterordnen muss und nicht umgekehrt. Übrigens hat der Minister auf dem Ärztetag neben dem vom BMG in Auftrag gegebenen „Ladurner-Gutachten“ auch explizit auf die von der KZBV in Auftrag gegebenen Gutachten Bezug genommen, als er die Weiterführung der inhaltlichen Diskussion zum Thema iMVZ angesprochen hat.

Hoffnungsfroh auf eine Allianz mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in dieser Sache stimmt mich auch eine Publikation der KV Bayerns aus dem März dieses Jahres, die deutlich macht, dass die Bedrohung von Finanzinvestoren dort für so relevant erachtet wird, dass die KV eine komplette Ausgabe des Magazins „KV Forum“ ausschließlich diesem Thema widmet. Oder auch ein Forum des SpiFas, auf dem Martin Hendges unsere Sicht der Dinge vertreten hat.

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle, dass wir auch hier einen langen Atem brauchen, wenn wir diesen Marathon erfolgreich absolvieren wollen. Deshalb bitte ich Sie, bei diesem Thema nicht nachzulassen, geschlossen voranzugehen und zusammen für unser Ziele einzustehen, ein von freiberuflichen Ärzten und Zahnärzten getragenes Gesundheitssystem in Deutschland zu erhalten.

Und daneben steht selbstverständlich unser Versprechen, dass wir uns auch weiterhin mit aller Kraft und allen Mitteln um die Förderung der Niederlassung von freiberuflichen Zahnärztinnen und Zahnärzten kümmern werden und für die jungen Kolleginnen und Kollegen entsprechende Beschäftigungsangebote während der Zeit als angestellte Zahnärzte machen werden. Die Voraussetzungen dazu hat die KZBV konsequent geschaffen. Es wird Zeit, diese Instrumente auch zu nutzen.

Meine Damen und Herren, eines unserer wichtigsten und zentralen Anliegen bleibt unser Einsatz für die tragenden Säulen unseres Gesundheitswesens: die Selbstverwaltung und die Freiberuflichkeit.

In dieser Legislaturperiode wurde von politischer Seite erneut NICHTS dafür getan, diese Säulen zu stärken. Stattdessen atmeten die meisten Gesetze den Geist von Misstrauen. Anstelle von Gestaltungsspielräumen gab es für uns viel zu oft Einschränkungen, Sanktionen und Fristendruck. Angriffe auf die Selbstverwaltung gehören inzwischen zum guten Ton und die Daumenschrauben werden immer fester angezogen. Das ist nicht nur demotivierend! Am Ende setzt die Politik damit nicht nur die Stärke unseres Gesundheitswesens aufs Spiel. Sie gefährdet die Zukunft unseres Berufsstandes und der Heilberufe und damit die tragenden Säulen unseres Gesundheitssystems, weil bei diesem politischen Klima für die nachfolgenden Generationen ein Engagement in der Selbstverwaltung und die Niederlassung in Freiberuflichkeit immer unattraktiver werden!

Und auch die Aussichten für die Zeit nach der Bundestagswahl sind eher trüb: Denn außer bei der Union, die explizit die „bewährte Selbstverwaltung und die freie Arzt- und Therapiewahl“ hervorhebt, und bei der FDP, die die Bedeutung der Freiberuflichkeit betont, findet sich in den Wahlprogrammen der anderen im Bundestag bislang vertretenen Parteien, keine einzige Silbe zu Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung.

Diese fehlende Wertschätzung der meisten Parteien lässt mich persönlich, insbesondere nach dieser harten Corona-Zeit, betroffen zurück. Die Erfahrungen aus der Flüchtlingskrise und aus der Corona-Pandemie sollten doch auch dem letzten Politiker unmissverständlich vor Augen geführt haben, dass die freiberuflichen Heilberufe und deren Selbstverwaltungen den Löwenanteil zur Bewältigung der Krisen beigetragen haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir lassen uns hiervon aber nicht entmutigen! Auch wenn es einem Kampf gegen Windmühlen gleicht, werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages wieder und wieder darauf hinweisen, dass die freie Arzt- und Zahnarztwahl, Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung die Stärke unseres Gesundheitswesens ausmachen. Und dass es diese Eckpfeiler zu festigen gilt. Das ist für uns nicht verhandelbar!

Deshalb fordern wie die neue Bundesregierung schon heute auf, ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung und zur Freiberuflichkeit abzugeben und zurückzukehren zu einer Politik, die unsere Handlungs- und Gestaltungsspielräume erhält und wieder ausbaut. Das muss die Richtschnur politischen Handelns sein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden mit diesem Anliegen aber nicht erfolgreich sein, wenn wir ausschließlich nach der Politik rufen. Wir müssen auch aus eigener Kraft Veränderungen schaffen und, wie in der Pandemie eindrucksvoll gezeigt, immer wieder unter Beweis stellen, wie leistungsfähig und auch innovativ unser selbstverwaltetes System ist. Wie wir Stärke und Erneuerung aus uns selbst heraus schaffen.

Ein gutes Beispiel dafür ist unser „Gesamtkonzept zur Erhöhung des Frauenanteils in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung“, das wir auf unserer letzten VV gemeinsam beschlossen haben. Das Konzept haben wir anschließend breit in die Politik getragen und darauf ausschließlich positive Reaktionen erhalten. Dabei haben wir betont, dass es unsere zentrale Aufgabe der Selbstverwaltung, der KZBV und der KZVen ist, eine stärkere Repräsentanz von Frauen in unseren Gremien und Führungspositionen zu erreichen. Bei der Bundesregierung scheint diese Botschaft angekommen zu sein: Die bis vor kurzem für das Zweite Führungspositionen-Gesetz innerhalb der Bundesregierung federführend zuständige Ministerin, Franziska Giffey, hat uns geantwortet, dass sie uns viel Erfolg bei unserem Engagement für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung wünscht, dass wir mit unserem Gesamtkonzept gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und damit in die Zukunft der berufsständischen Selbstverwaltung investieren.

In der Folge haben die Koalitionsfraktionen in ihren Verhandlungen zum Zweiten Führungspositionen-Gesetz dann auch das Anliegen des Bundesrates nicht aufgegriffen, der gefordert hatte, die Vorgabe einer Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann in Führungsgremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts auch auf den Kreis der Vorstände von KBV und KZBV sowie KVen und KZVen auszudehnen.

Dass diese Forderung des Bundesrates von den Koalitionsfraktionen nicht aufgegriffen wurde, zeigt, dass wir mit unserem Vorgehen richtiglagen. Dass es richtig ist, mit eigenen Konzepten mutig voranzugehen.

Dennoch: Die Forderung des Bundesrates bleibt als Prüfauftrag an das BMG bestehen. Ich gehe daher fest davon aus, dass uns die Diskussion um eine verpflichtende Vorgabe in der nächsten Legislaturperiode erneut ereilen wird. Deshalb bitte ich Sie an dieser Stelle noch mal eindringlich: Greifen Sie die Maßnahmen aus unserem Konzept zur Frauenförderung auf, lassen Sie unseren Worten Taten folgen! Die anstehenden Wahlen in den KZVen und der KZBV bieten dazu die Gelegenheit!

Meine Damen und Herren, ich hatte vorhin ausgeführt, dass auch in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages große Herausforderungen vor uns liegen werden. Zu diesen Herausforderungen zählt auch weiterhin die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Auf der Prioritätenliste aller Fraktionen steht die Weiterentwicklung der Digitalisierung ganz oben, auch eine neue Bundesregierung wird hier Tempo machen.

Das kürzlich veröffentlichte Gutachten des Sachverständigenrates Gesundheit zum Thema Digitalisierung zeigt dabei schon sehr konkret, in welche Richtung es gehen kann: So fordert der Sachverständigenrat ein „Gesetz zur besseren Nutzung von Gesundheitsdaten“. Es soll sicherstellen, dass Gesundheitsdaten besser als bisher zum Schutz von Leben und Gesundheit verwendet werden können, sei es in der elektronischen Patientenakte oder von einem Forschungsdatenzentrum treuhänderisch verwaltet, geschützt und Forschenden anonymisiert oder pseudonymisiert zur Verfügung gestellt. Dabei bezeichnet der Sachverständigenrat das „Dogma der Datensparsamkeit“ als „weltfremd“. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Rates: „Die bislang vertretenen Konzepte von Datensparsamkeit und unmittelbarer Zweckbindung sind lebensfremd, irreführend und manchmal sogar schädlich.“ Datensparsamkeit habe bereits die Pandemiebekämpfung erschwert. Deshalb fordert der Sachverständigenrat nicht weniger als ein Umdenken in Sachen Digitalisierung. Datenschutz sei nicht nur als Recht auf Schutz vor Datenmissbrauch zu verstehen, sondern vor allem als Recht auf verantwortliche Datenverarbeitung.

Auch die Union greift den Aspekt der Datennutzung und -verarbeitung in ihrem Wahlprogramm auf. Dort heißt es unter der Überschrift „Für mehr Lebensqualität forschen“: „Um Innovationen für Patientinnen und Patienten entwickeln zu können, müssen forschende Pharmaunternehmen die Möglichkeit haben, pseudonymisierte Versorgungsdaten zu erhalten.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, welche Umwälzungen uns bevorstehen mögen, wird an diesen Beispielen mehr als deutlich. Auf Grundlage dieser politischen Zielsetzungen werden auch wir intern einen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess zum Thema Datensparsamkeit und Datennutzung führen und zu einer klaren Position kommen müssen.

Ebenso wird es nach der Bundestagswahl unsere Aufgabe bleiben, mit Nachdruck immer wieder deutlich zu machen, dass Fristen, Sanktionen und unabgestimmte Systemwechsel die Akzeptanz der Praxen für den Ausbau der Telematikinfrastruktur nicht fördern. Dieser Irrweg des BMG und auch der gematik muss ein Ende finden.

Es muss klar sein, dass nur eine alltagstaugliche TI, nahe am Versorgungsgeschehen und mit erkennbarem Mehrwert, Voraussetzung für Motivation und Akzeptanz in der Zahnärzteschaft sein kann. Deswegen werden wir weiterhin für eine stabile und störungsfreie TI kämpfen – mit versorgungsorientierten Lösungen, ohne Fristen und Sanktionen, ohne Verwaltungs- und Bürokratieaufwand und mit refinanzierten Kosten für den digitalen Transformationsprozess.

Ich weiß, wie mühsam und hart, auch nervenaufreibend, dieser Kampf ist – deshalb möchte ich an dieser Stelle Georg Pochhammer sowie den Abteilungen Telematik und Vertragsinformatik unter Leitung von Frau Düster und Herrn Winzer und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und die Erfolge, die wir bislang erringen konnten, herzlich danken.

Meine Damen und Herren, auf der Agenda der Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen, bleibt auch weiterhin das Thema Dentalamalgam ganz oben.

Sie alle wissen: Die EU-Kommission verfolgt seit Jahren das Ziel, im Rahmen des New Green Deals den Quecksilberverbrauch in der Industrie massiv zurückzufahren. In diesen Sog ist auch das Dentalamalgam geraten. Mit der EU-Quecksilberverordnung ist der Gebrauch für Kinder unter 15 sowie für Stillende und Schwangere bereits unterbunden worden. Nächster Schritt soll nun sein, auf EU-Ebene über eine weitere Einschränkung bis hin zu einem kompletten Amalgamverbot zu beraten.

Wir beobachten diese Entwicklung mit Sorge. Denn in der aktuellen Diskussion wird der angeblichen Schädlichkeit des Materials für Patientinnen und Patienten, aber auch gerade für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein Raum eingeräumt, der den wissenschaftlichen Fakten vollständig widerspricht. Weltweit gibt es kein Füllungsmaterial, das so oft und intensiv auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung hin untersucht wurde. Keine Studie konnte dabei den Nachweis für die These erbringen, dass das Vorhandensein von Amalgamfüllungen in der Allgemeinbevölkerung in einem ursächlichen Zusammenhang für Krankheiten steht. Behauptungen, Dentalamalgam hätte sowohl für Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch für die Patientinnen und Patienten unmittelbare toxikologische Effekte, widersprechen allen seriösen Untersuchungen.

Umso mehr irritiert es daher, dass auch Verbände der medizinischen Fachberufe diese Argumente anführen und versuchen, das angebliche Risiko für unsere Fachangestellten zu instrumentalisieren.

Wir werden hier in der politischen und fachlichen Debatte weiter hart gegensteuern, um diese „false balance“ aufzulösen. Auf die selbstverständlich zu beachtenden Verarbeitungshinweise und die vielen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, die Standard in deutschen Praxen sind, muss ich hier nicht eingehen.

Klar ist, die Diskussion um das Amalgam ist da. Aber diese Diskussion kann nur mit Fakten und einem Blick auf eine sichere Versorgung geführt werden. Daher haben wir bereits vor zwei Jahren im Zuge des Nationalen Aktionsplans Dentalamalgam gegenüber der Bundesregierung klargemacht, dass der Werkstoff für vulnerable Gruppen erhalten bleiben und die Forschung an Alternativmaterialien gefördert werden muss. Wir Zahnärzte haben durch unsere erfolgreiche Präventionsarbeit bereits erheblich dazu beigetragen, dass die Anzahl der Füllungen, und darunter auch der Anteil der Amalgamversorgungen, in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen ist.

Die Bundesregierung hat unserer Argumente im Nationalen Aktionsplan aufgegriffen. Auch auf EU-Ebene haben wir bereits unsere Argumente zu Gehör gebracht. Wir haben uns gemeinsam mit der Wissenschaft und der Bundeszahnärztekammer bereits zu Beginn des politischen Prozesses gegenüber der EU-Kommission im April mit einer klaren Stellungnahme positioniert. Diesen Prozess werden wir weiter – auch in enger Abstimmung mit dem BMG und den Fachinstitutionen auf EU-Ebene aktiv begleiten.

Meine Damen und Herren, meine Ausführungen haben Ihnen hoffentlich verdeutlicht: Unser Aufgabenheft für die kommenden Jahre ist bereits prall gefüllt.

Wie ein Damoklesschwert hängt nach wie vor die Bürgerversicherung, wie sie erneut von SPD, Grünen und Linken gefordert wird, über uns. Es droht nicht mehr und nicht weniger als ein kompletter Systemumbau. Die Auswirkungen für unser Versorgungssystem, für das gesamte Gesundheitswesen, wären verheerend. Zur Abwehr dieser Gefahr hatten wir uns bereits in der Vergangenheit mit den anderen Heilberufsorganisationen zusammengeschlossen. Auch jetzt werden wir wieder diesen Schulterschluss suchen und starke Allianzen bilden. Unsere Argumente für das duale System liegen klar auf der Hand. Diese werden wir in den kommenden Monaten schärfen und uns dezidiert auf alle denkbaren Szenarien für einen Systemumbau vorbereiten. Hier bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Wir müssen vereint zusammenzustehen und uns als Berufsstand intensiv auf harte Auseinandersetzungen vorbereiten.

Was ist außerdem nach der Bundestagwahl zu erwarten? Heute lässt sich bereits absehen, dass uns aufgrund der enormen Ausgaben im Zuge der Pandemie eine Diskussion um Kostendämpfung ins Haus stehen wird.

Das ist aber kein Grund, dass wir pessimistisch die Flinte ins Korn werfen – nach dem Motto: „In der nächsten Legislaturperiode gibt es eh nichts für uns zu gewinnen.“ Das entspricht nicht der Art und Weise, wie wir arbeiten. Und wer das von uns denkt, kennt die KZBV schlecht. Wir analysieren die Programme der Parteien sehr genau. Ebenso werden wir nach der Wahl die Sondierungsphase und die Koalitionsverhandlungen engmaschig begleiten. Wir antizipieren Themen und Trends und entwickeln schon heute Lösungen.

Deshalb möchte ich heute keine Spekulationen über Koalitionen nach der Bundestagwahl tätigen. Egal zu welcher Regierungskoalition es im Anschluss an die Wahl kommt, wir werden weiter hochprofessionell agieren: Unsere Themen und Vorschläge nach vorne stellen, uns mit Nachdruck für das einsetzen, was uns am Herzen liegt, dialogfähig bleiben und dort, wo es nötig ist, den Finger in die Wunde legen und Defizite klar und eindeutig benennen.

Von welcher Seite der politische Wind auch weht, wir werden für unsere Grundwerte und Positionen einstehen, Sie ohne Wenn und Aber verteidigen und weiterhin Überzeugungsarbeit leisten.

Georg Pochhammer, Martin Hendges und ich, wir sind nach unserer Wahl 2017 mit dem Anspruch angetreten, die vertragszahnärztliche Versorgung zu gestalten und sie für die Zukunft aufzustellen. Dieses Ziel werden wir auch nach der Bundestagswahl mit allen unseren Kräften weiterverfolgen.

Ich möchte Sie bitten, uns dabei weiterhin tatkräftig zu unterstützen. Mit Euch und Ihnen an unserer Seite werden wir die Herausforderungen, die vor uns liegen, erfolgreich meistern – da bin ich mir sicher. Deshalb lassen Sie uns zusammenstehen und optimistisch und kämpferisch in die Zukunft blicken und diese mitgestalten – denn wir haben sie selbst in der Hand! Lassen Sie mich unsere zentrale Aufgabe klar und deutlich formulieren: Liefern, nicht lamentieren!

Das hat uns in der Vergangenheit und wird uns auch in Zukunft von anderen wohltuend unterscheiden!

In diesem Sinne wünsche ich uns eine erfolgreiche Vertreterversammlung.

 

Bild: © KZBV/Knoff

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