Rede Dr. Karl-Georg Pochhammer
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich darf Sie herzlich begrüßen und freue mich, dass wir uns in Präsenz wiedersehen! Neben den Ausführungen im schriftlichen Bericht des Vorstandes möchte ich Sie über die aktuellen Entwicklungen in meinem Ressort unterrichten.
Telematik
Ich beginne mit meinem Bericht über die Telematikinfrastruktur. Sie mussten nicht lange in den schriftlichen Bericht schauen, um festzustellen: 2021 ist ein besonderes Jahr und dass nicht nur aufgrund der noch immer andauernden Pandemielage, die von der Bundesregierung nochmals bis zum 30. September 2021 verlängert wurde. Morgen soll, so will es der Gesetzgeber, die elektronische Patientenakte starten und in der Region Berlin-Brandenburg beginnt zeitgleich der Test des elektronischen Rezepts. Hinzu kommen die Vorbereitungen für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ab dem 1. Oktober 2021 von allen Praxen zu unterstützen ist, bevor dann am 1. Januar 2022 das E-Rezept für alle zur Pflichtanwendung wird.
In der Lesart von Herrn Minister Spahn und der gematik heißt das: "Alles bestens! Es geht voran." Aber dieser Eindruck täuscht. Von Euphorie ist in den Praxen und auch bei den PVS-Herstellern wenig zu spüren, weil das rasante Tempo die beteiligten Akteure überfordert. Drei Anwendungen, darunter zwei, die täglich millionenfach ausgeführt werden, sollen in schneller Abfolge in nur sechs Monaten flächendeckend in allen Praxen eingeführt werden. Das wäre schon ohne Pandemie eine große Herausforderung, weshalb nicht nur den ganz Aufgeweckten klar sein dürfte, dass diese Taktung völlig unrealistisch ist. Es fehlen Hardware, Software und Erkenntnisse aus Feldtests.
Dieses Tempo und seine Folgen bilden heute den Schwerpunkt meines Berichts über die Telematikinfrastruktur. Der Vorstand hat vier thematische Anträge hierzu vorbereitet, die sich an den Gesetzgeber und die gematik richten und diese auffordern, das Tempo rauszunehmen und die Praxen zu entlasten. Oder mit unserer Agenda Mundgesundheit gesprochen: „Die Integration der TI in die Praxen wird nur dann erfolgreich sein, wenn die Innovationen zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sind.“ Damit das gelingt, muss die Berufswirklichkeit der Zahnärztinnen und Zahnärzte wieder stärker in den Blick der Politik rücken. In der Konsequenz heißt das auch, diese Berufswirklichkeit nicht nur als Information aufzunehmen, sondern sie als Erfahrung zu verstehen, die bei der Gestaltung von Vorgaben und Fristen zu beachten ist.
Wir wissen nämlich, wie man die TI zu den Patientinnen und Patienten bringt – wir tun das seit Beginn des Rollouts. Eine aktuelle Studie der gematik, in welcher der Status-quo der TI bei den Leistungserbringerinstitutionen repräsentativ erhoben worden ist, zeigt dies nochmal deutlich: Der TI-Ausstattungsgrad ist in den Zahnarztpraxen am höchsten. Im Juni 2021 waren 95 Prozent der Praxen an die TI angebunden. Mit dieser Anschlussquote liegen die Zahnarztpraxen weit vor den Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken. Das kann man gar nicht oft genug betonen. Auch die Anzahl der eHealth-Konnektoren liegt inzwischen deutlich über 50 Prozent und wo immer möglich, werden aktuell die Updates für den ePAKonnektor eingespielt. Zudem werden immer mehr eZahnarztausweise ausgegeben, sodass in vielen KZV-Bereichen jede Praxis nun mindestens einen eZahnarztausweis vorliegen hat. Andere Regionen müssen dagegen noch aufholen.
Wir sehen jetzt auch, dass die KIM-Anbindung der Praxen voranschreitet. An dieser Stelle mein ausdrücklicher Dank an die KZVen, die nicht nur den Verzeichnisdienst fleißig befüllen, die SMC-Bs ausgeben und die Finanzierung abwickeln, sondern darüber hinaus auch den Zahnärztinnen und Zahnärzten bei der Vorbereitung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die ersten KIM-Installationen zeigen, dass die Entscheidung der KZBV, nicht selbst als KIM-Anbieter aktiv zu werden, richtig war. Der Markt hat die Nachfrage bereits gedeckt und den Preis gestaltet: Bereits mehr als 30 KIM-Anbieter sind von der gematik zugelassen oder stehen kurz davor. Es ist also kein Mangel an leistungsfähigen Anbietern festzustellen. Im Gegenteil: Die Zahnarztpraxen können unter einer Vielzahl an Diensten das für sie passende Angebot auswählen. Und es ist gut, dass sie das bereits heute tun. Die KZBV hätte dagegen heute noch gar keinen und perspektivisch auch keinen besseren KIM-Dienst anbieten können. Und wer glaubt, über ein eigenes Angebot Einfluss auf die Architektur der KIM-Clients geltend machen zu können, wie ich es schon lesen durfte, der kann gerne mal bei unseren Kollegen von der KBV nachfragen: Sie haben das BMG um Unterstützung gebeten, weil keines der bestehenden Praxisverwaltungssysteme mit ihrem KIM-Dienst "kv.dox" zusammenarbeitet.
Für mich ist klar: Die Entscheidung, die der Vorstand nach sorgfältiger Abwägung und nach intensiver Diskussion im Beirat der KZBV getroffen hat, war und ist richtig. Den Aufwand, der durch die Koordination und Kontrolle entstanden wäre, hätten wir unter dem Strich nicht rechtfertigen können.
Meine Damen und Herren, wir sind gut beraten, die Kräfte zu bündeln, denn die Digitalisierung und die Gestaltung der TI fordern täglich unseren Einsatz. Digitale Prozesse und Anwendungen der TI sind inzwischen gelebter Alltag in den Zahnarztpraxen – in Administration und Abrechnung, aber vor allem in Diagnostik und Therapie. Dabei kümmern sich die Praxen auch um die Sicherheit dieser digitalen Prozesse, zum Beispiel indem sie die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie umsetzen. Die KZBV hat hier intensiv um eine schlanke und vor allem umsetzbare Lösung gerungen. Daher freut es mich sehr, dass das Ergebnis und unser Informationsangebot dazu bei den KZVen so gut ankommt. Der bisherigen Logik folgend, haben wir die To-dos, die sich aus der IT-Sicherheitsrichtlinie ergeben, nun auch in einem Leitfaden zusammengefasst, den wir in enger Abstimmung mit der Bundeszahnärztekammer auf Basis des gemeinsamen "Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV" erstellt haben. Damit runden wir unser Informationspaket zu diesem Thema ab.
Ein Punkt, der in diesem Kontext noch nicht zufriedenstellend gelöst ist, ist die Refinanzierung der zusätzlichen Aufwände für die Zahnarztpraxen. Ich hatte mich hierzu in der letzten Vertreterversammlung bereits positioniert und ich bleibe dabei: Für Praxen, die
bislang schon geltende Vorgaben umfassend beachten, sollte der Erfüllungsaufwand aus der IT-Sicherheitsrichtlinie überschaubar sein. Zur ganzen Wahrheit gehört es aber auch, dass sich mit der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens immer mehr allgemeine Kosten auftürmen, die mit dem Betrieb der TI, der von der Politik geforderten Digitalisierung oder der Erfüllung von regulatorischen Anforderungen zu tun haben – und die dann in der Summe doch zur spürbaren finanziellen Aufwänden in der Zahnarztpraxis führen. Wer seine Praxis-IT absichert, der leistet einen Beitrag dazu, dass die elektronischen Anwendungen wie vom Gesetzgeber gewünscht und ohne Datenpannen bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Das muss finanziell abgefedert werden, auch weil die Industrie hier einen Markt ausgemacht hat und den Praxen ihre kommerziellen Lösungen empfiehlt. Und wenn die gematik nun plant, die TI weiterzuentwickeln, dann entstehen auch dafür Kosten, die nicht alleine bei den Praxen verbleiben dürfen.
Wir fordern deshalb, dass bei der Finanzierung der Digitalisierungskosten alles auf den Tisch kommt. Immer nur die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu betrachten, ist weder zeitgemäß noch angemessen. Mit unserem Antrag „Erstattung des Digitalisierungsaufwandes“ wollen wir unserer Forderung Nachdruck verleihen und sicherstellen, dass den Zahnarztpraxen die mit der gesetzlich geforderten Digitalisierung verbundenen zusätzlichen Aufwände angemessen erstattet werden. Das betrifft den Ausgleich allgemeiner Digitalisierungskosten, darunter die Anschaffungs- und Schulungskosten und die laufenden Betriebsaufwände.
Die finanzielle Unterstützung der Zahnarztpraxen ist auch deshalb richtig, weil die Zahnärztinnen und Zahnärzte mitgeholfen haben, die Härten der Pandemie für viele Menschen abzumildern, indem sie ihre betrieblichen Abläufe und die Patientenbehandlung mit hohem Aufwand soweit umstrukturiert haben, dass sie für alle Patientinnen und Patienten ein sicheres Angebot machen können, zum Beispiel in Form von Videosprechstunden. Auch das zeigt, wie viel die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachen Digitalisierung leisten – und dass, obwohl ihr Vertrauen in die digitalen Anwendungen der TI Tag für Tag auf die Probe gestellt wird. Über das „richtig“ oder „falsch“ einzelner Dienste und Komponenten kann man trefflich streiten und in paar Jahren sicherlich auch neu urteilen. Nicht streiten müssen wir aber über den Punkt, dass die unrealistisch kurzen und sanktionsbewehrten Fristen des Gesetzgebers verlässlich zu Problemen in der TI führen.
Das zeigt auch die eingangs erwähnte aktuelle Studie der gematik, wonach jede zweite Zahnarzt- und Arztpraxis von Systemabstürzen durch die Fachanwendungen der TI berichtet. Je nach Anwendung geben zwischen 37 und 56 Prozent der befragten Zahnarzt und Arztpraxen sowie der Krankenhäuser und Apotheken an, dass die TI-Anwendungen nicht vollumfänglich funktionieren.
Die Probleme, die hier schonungslos zum Ausdruck kommen, sind hausgemacht. BMG und gematik sind die Einführungsfristen wichtiger als der Reifegrad der Anwendungen. Um die geplanten Termine zu halten, werden substanzielle Abstriche bei den Tests gemacht. Es ist aber keine kluge Idee, aus der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung einen Wettlauf zu machen. Die Anwendungen der TI möglichst schnell ins Feld zu führen, reicht nicht aus. Ob etwas gut für die Patienten ist und von den Zahnarztpraxen organisiert werden kann, entscheidet allein die Qualität – und die braucht evaluierte Testergebnisse und direktes Feedback der Anwenderinnen und Anwender.
Wenn zum Beispiel der Feldtest für die eAU nicht vor Mitte August starten kann, weil erste Krankenkassen frühestens zu diesem Zeitpunkt elektronische Bescheinigungen empfangen können, dann kann die Anwendung nicht zum 1. Oktober 2021 ins Feld gehen. Das funktioniert nicht. Die Frist muss dann verschoben werden und darf nicht, nur, weil fünf Tage vorher ein neuer Bundestag gewählt wird, sakrosankt sein. Ein anderes Beispiel ist das elektronische Rezept. Hier verzichtet die gematik gleich vollständig auf einen Feldtest. Stattdessen findet ein regionaler Pilot in der Region Berlin-Brandenburg statt – mit 45 Ärzten, 5 Zahnärzten und 120 Apotheken. Auf die Idee, auch Zahnärzte zu beteiligen, mussten wir die gematik und das BMG erst bringen und tatsächlich hatten wir – unter Einbeziehung der AG "Telematik" – eine höhere Anzahl an Testpraxen gefordert. Das Problem der Testphase ist vor allem die mangelnde Anzahl an Praxisverwaltungssystemen, die zum Start der Testphase „E-Rezept-ready“ sind. Es ist zwar gut, dass die Anwendung drei Monate lang unter Produktivbedingungen getestet wird, aber die Funktionalität und Interoperabilität des E-Rezeptes kann mit nur einigen wenigen Praxissystemen nicht ausreichend getestet werden. Das Testkonzept hat, so wie es nun von der gematik vorgelegt worden ist, mit der viel zu geringen Zahl der Testteilnehmer einen Geburtsfehler, der in der Kürze der Zeit nicht mehr geheilt werden kann. Deshalb gilt auch hier: Wenn im Test Probleme auftreten, dann muss die Frist zur flächendeckenden Einführung verschoben werden.
Gerade das E-Rezept und die eAU dürfen als erste Massenanwendungen der TI erst dann bundesweit ausgerollt werden, wenn sie stabil und sicher laufen. Sie ersetzen lang genutzte und gut funktionierende Prozesse, so dass hier allein der politische Willen den Zeitdruck auslöst. Einführungen, die bündig an Testphasen anschließen, verhindern, dass identifizierte Fehlerbilder behoben werden können und erhöhen die Stör- und Fehleranfälligkeit der TI – und riskieren damit die Akzeptanz der TI, und diesmal nicht "nur" auf Seiten der Praxen, sondern auch direkt bei den Patienten. Was wäre wohl in den Praxen los, wenn Patienten, deren E-Rezept-App in der Apotheke streikt, beim nächsten Mal darauf bestehen, wieder das alte Muster-16-Formular zu behalten? Solche Situationen müssen möglichst vermieden werden und dafür brauchen wir ausführliche und evaluierte Tests.
Wir fordern deshalb in einem Antrag des Vorstandes die „Einführung von eAU und E-Rezept erst nach ausreichender Testphase“. Auch in der Agenda Mundgesundheit adressieren wir diesen Punkt an die Politik: Die Praxen müssen sich darauf verlassen können, dass der stabile Betrieb der TI und ihrer Anwendungen dauerhaft gewährleistet ist. Kontraproduktiv ist die Reduzierung von Tests bei wichtigen Komponenten und Diensten. Es ist wichtig, dieses Signal heute zu senden, denn noch ist Zeit, der Einführung von E-Rezept
und eAU ausreichende Testphasen vorzuschalten.
Diese Chance besteht für die elektronische Patientenakte nicht mehr. Morgen startet der Wirkbetrieb – ohne vorher einen Feldtest für die ePA-Fachdienste durchgeführt zu haben. Alle Zahnärzte und Ärzte müssen spätestens bis morgen nachweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen – anderenfalls wird ihr Honorar so lange pauschal um 1 Prozent gekürzt, bis sie den Nachweis erbringen können.
Das Problem ist, dass viele Zahnärztinnen und Zahnärzte diesen Nachweis aktuell nicht erbringen können – nicht, weil sie gebummelt hätten oder sich verweigern, sondern weil sie es schlichtweg nicht konnten. So fehlt zum einen in vielen Praxen immer noch das benötigte Konnektor-Update. Stand heute hat lediglich ein Anbieter die erforderliche Produkttypversion zur Verfügung gestellt. Zum anderen konnte in vielen Praxen das eingesetzte Praxisverwaltungssystem nicht angepasst werden, weil das notwendige Update noch nicht ausgeliefert worden ist. Die gesetzlich vorgegebene Honorarkürzung würde also viele Zahnarztpraxen gänzlich unverschuldet treffen.
Erst vor zwei Wochen, kurz vor Fristende, ist nochmal Bewegung in die Sache gekommen. Herr Minister Spahn hatte im Mai auf dem Deutschen Ärztetag mitgeteilt, dass Sanktionen ausgesetzt werden könnten, wo eine Umsetzung objektiv nicht möglich ist. Es gibt zwar nach wie vor keine offizielle Stellungnahme des BMG dazu, aber die KZBV geht auf der Grundlage aktueller Gespräche mit anderen Leistungserbringerorganisationen davon aus, dass dies bedeutet, dass eine Nichtsanktionierung der Praxen, die die Frist unverschuldet nicht einhalten können, geduldet wird, solange die notwendigen Komponenten zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit bestellt werden und ein eZahnarztausweis vorliegt.
Die grundsätzliche Sanktionierung ist damit aber noch nicht vom Tisch. Deshalb ist es gut, dass sich die AG „Telematik“ mit der konkreten Umsetzung eventuell vorzunehmender Honorarkürzungen befasst hat. Und ich finde, dass man hier einen guten Ansatz gefunden hat: Wenn das Konnektor-Update eingespielt worden ist, hat die Zahnarztpraxis den erforderlichen Nachweis erbracht. Das ist eine praktikable Lösung für die Praxen, aber auch für die KZVen, die damit über die Abrechnungsdaten prüfen können, ob die Zahnarztpraxen die Voraussetzungen erfüllen, nicht sanktioniert werden zu müssen.
Ich möchte nochmal daran erinnern: Morgen soll die flächendeckende Vernetzung der ePA erfolgen. Dass kurz vor dem Inkrafttreten noch so viele Dinge ungeklärt sind, ist kein guter Start für die ePA. Deshalb haben wir auch hier einen Antrag vorgelegt, der den Gesetzgeber auffordert, die Frist um mindestens sechs Monate zu verlängern.
Die Fristverlängerung würde sicherlich auch der Industrie helfen, die ePA praxistauglich umzusetzen und den Zahnarztpraxen die nötigen Schulungsangebote machen zu können. In der eingangs erwähnten Studie haben 60 Prozent der Zahnarztpraxen angegeben, keine Schulungen zu den TI-Anwendungen erhalten zu haben. Das geht nicht. Das muss die Industrie ändern. Denn eines ist sicher: Ohne das zahnmedizinische Fachpersonal geht es nicht. Wir wollen dafür sorgen, dass die Patientinnen und Patienten die ePA sinnvoll nutzen können. Aber die ePA muss eben auch technisch in den Praxen ankommen – in Form von Hardware sowie ausgereiften Softwarelösungen und den schon erwähnten Schulungsangeboten. Und deshalb muss die Einführungsfrist verlängert und die gewonnene Zeit von allen Akteuren genutzt werden, um den Umgang mit der ePA und die Integration der ePA in den Praxisalltag zu verbessern. In diesem Sinne fordern wir die Politik mit der Agenda Mundgesundheit auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die uns in die Lage versetzt, die jeweiligen Hersteller informationstechnischer Systeme zeitnah zur Integration neuer TI-Anwendungen zu verpflichten.
Die Industrie steht durch die vielen Neuerungen derzeit unter massivem Zeit- und Entwicklungsdruck. Da kann man nachvollziehen, warum viele Systeme noch nicht angepasst sind. Einverstanden erklären können wir uns damit allerdings nicht und es fällt mir vor diesem Hintergrund auch schwer, die aktuelle Angebotspolitik der PVS-Hersteller zu verstehen und da nicht das ein oder andere Mal reinzugrätschen! In den vergangenen Wochen haben wir Angebote gesehen, in denen alle aktuellen und künftigen Anwendungen der TI in Paketen gebündelt werden, sodass bei Bestellungen schon heute das ePA- und E-Rezept-Update bezahlt werden muss, obwohl diese Anwendungen für die Zahnarztpraxen noch gar nicht nutzbar sind, weil entweder der Konnektor oder das Praxisverwaltungssystem selbst noch gar nicht so weit ist.
Auffällig ist zudem, dass die Schere zwischen den vereinbarten Pauschalen und den Marktpreisen immer weiter auseinandergeht. Wie Sie wissen, müssen wir die Pauschalen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben in der Regel zu einem Zeitpunkt mit dem GKV-Spitzenverband vereinbaren, an dem sich noch keine Marktpreise bilden konnten. Das ist das große Dilemma im Konstrukt der TI-Finanzierung: Wir erringen mühsam eine Finanzierungsvereinbarung, wie zuletzt bei der Anpassung der Pauschalen für ePA und E-Rezept oder dem zusätzlichen Kartenterminal für die ePA-Unterstützung, um dann Monate später festzustellen, dass die Industrie den Zahnarztpraxen dafür höhere Preise in Rechnung stellt. Ich weiß, dass das die Zahnarztpraxen ärgert. Und mich stört das auch, aber wir dürfen als KZBV keinen Einfluss auf die Preis- und Angebotsgestaltung der Anbieter nehmen, auch wenn wir uns das wünschen würden. Wenn die Marktpreise jedoch weiterhin so dynamisch steigen, dann werden wir dieser Dynamik in Form von neuen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband begegnen müssen.
Das Thema Finanzierung wird uns auch bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der so genannten "TI 2.0", verlässlich begleiten. Sie alle kennen die Pläne der gematik, die Anwendungen der Telematikinfrastruktur künftig universell über das Internet erreichbar zu machen. So sehr wir es begrüßen, dass die Potentiale der Digitalisierung für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung genutzt werden sollen: die Pläne für die TI 2.0 gefallen uns vor allem an zwei Stellen nicht:
Zum einen werden die Zahnärztinnen und Zahnärzte mit der derzeit angedachten TI 2.0 verstärkt in die Haftung genommen. Wenn, wie es aktuell geplant ist, der VPN-Zugang wegfällt und damit auch der Konnektor abgelöst werden soll, dann hat das Folgen für die IT-Absicherung und die datenschutzrechtliche Verantwortung der Praxen. Das Management der alternativen Hard- und Software-Komponenten und gegebenfalls dadurch neu auftretende Haftungsfragen dürfen nicht einfach auf die Zahnarztpraxen abgewälzt werden. Auch wenn sich eine solche Lösung als brauchbar und sinnvoll herausstellt, brauchen wir eine angemessene Verteilung der Lasten, die zum Beispiel durch eine zusätzlich erforderliche Absicherung der Praxis-IT entstehen.
Der andere Punkt, den wir kritisieren, ist der online- und Smartphone zentrierte Fokus der TI 2.0. Ja, das ist modern und natürlich haben Smartphones Funktionen ausgebildet, die man für die ePA oder das E-Rezept gut nutzen kann. Viele unserer Patientinnen und Patienten werden das auch als Bereicherung empfinden, aber das Smartphone darf nicht der einzige Zugang zu den TI-Anwendungen werden. Wie der aktuelle D21-Digital-Index zeigt, befürchtet ein gutes Drittel der Bevölkerung, durch den verstärkten Einsatz der Digitalisierung von medizinischer Versorgung abgeschnitten zu werden. Diese Sorge teilen, und das verwundert nicht, überdurchschnittlich viele Menschen über 65 Jahre. In dieser Altersgruppe verfügt auch nur jeder Zweite über ein Smartphone und viele haben Schwierigkeiten mit der Bedienung von Apps. Wir sprechen hier von rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten, die Gesundheitsleistungen überdurchschnittlich in Anspruch nehmen. Die Zahl zeigt deutlich, dass reine Online-Szenarien in der TI nicht jedem die Chance eröffnen, am Komfort dieser Technik teilzuhaben. Noch dazu gibt es längst nicht überall in Deutschland einen dauerhaft stabilen und leistungsfähigen Internetzugang. Die Überführung des elektronischen Medikationsplans und der Notfalldatensätze von der elektronischen Gesundheitskarte weg in eine rein online verfügbare ePA ist vor diesem Hintergrund
ebenfalls kritisch zu sehen.
Auch zur TI 2.0 haben wir deshalb einen Antrag vorbereitet. Wir fordern die gematik und den Gesetzgeber dazu auf, die Lasten und die Verantwortung, die mit den zusätzlichen Sicherheitsanforderungen durch die Anbindung an die TI 2.0 entstehen, gerecht zu verteilen und keine Patientengruppen durch eine reine Online-Fokussierung auszuschließen. Angesichts der Tragweite der geplanten Umstellung erwarten wir zudem, dass die Einführung der TI 2.0 erst dann umgesetzt wird, wenn der wirtschaftliche, technische und datenschutzrechtliche Rahmen verbindlich und zufriedenstellend bewertet werden konnte.
Meine Damen und Herren, legt man die vier Anträge nebeneinander, die wir heute in Sachen Telematikinfrastruktur verabschieden wollen, fällt das verbindende Element, auf das ich eingangs aufmerksam gemacht habe, ins Auge: Wir wollen das Tempo rausnehmen und die Praxen entlasten. Die Praxen brauchen die Zeit, um die TI und ihren Anwendungen störungsfrei in den Praxisbetrieb zu integrieren.
Ich höre jetzt schon wieder die Stimmen, die uns Bremser nennen. Die, die das sagen, haben immer noch nicht verstanden, worum es uns geht. Das Tempo zu drosseln, bedeutet eben nicht, Pause zu machen. Es bedeutet: überlegt zu handeln, die Kräfte zu bündeln, an einem stabilen Betrieb der TI zu arbeiten und die Erweiterungen solange zu testen, bis die Fehler ausgemerzt sind und die Anwendungen stabil und sicher laufen. Oder in den bereits zitierten Worten der Agenda Mundgesundheit: Digitale und technische Innovationen müssen für die Zahnarztpraxen zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein. Aktuell sind sie es nicht, wie die eingangs erwähnte Studie der gematik unmissverständlich zeigt.
Grundvoraussetzung für eine Verbesserung sind realistische Fristen. Warum das so wichtig ist, kann man in wenigen Worten erklären:
- Wenn die Fristen unrealistisch sind, werden Abstriche bei den Tests gemacht;
- werden Abstriche bei den Tests gemacht, fehlen Erkenntnisse;
- fehlen Erkenntnisse, stimmen die Anwendungen nicht;
- stimmen die Anwendungen nicht, fehlt der Nutzen;
- und fehlt der Nutzen, so entsteht keine Akzeptanz, sondern Frust.
Das ist, ganz kurz zusammengefasst, der Grund, warum wir die Unordnung bei den Fristen und Tests nicht akzeptieren können und nicht akzeptieren werden. In der Gesamtschau bedeutet das aber auch: Die gematik muss sich wandeln. Dabei sollte sie sich sie von folgenden Prinzipien leiten lassen:
- Die Anwenderperspektive der Heilberufler und Patienten ist wichtiger als die termingerechte Auslieferung eines Produkts, das nur irgendwie funktioniert.
- Der funktionelle, performante und dauerhaft ausfallsichere Betrieb der TI ist wichtiger als technische Visionen für die Zukunft.
- Und schneller Support ist wichtiger als hymnische Pressemeldungen und Hochglanzbroschüren.
Das mag pointiert sein, aber das Bild trifft. Das zeigen drei aktuelle Beispiele:
Die gematik darf sich gerne mit dem Zukunftskonnektor befassen, sie muss es sogar, aber der Fokus muss immer auf dem verlässlichen Betrieb der Konnektoren im Feld liegen. Hier kommt es aber leider immer wieder zu kleineren und größeren Problemen. Zuletzt wurde ein neues zentrales Zertifikat erzeugt und genutzt, welches die Basis für die sichere Kommunikation zwischen Konnektor und Kartenterminals bildet. Dies ist offenbar ohne Test und Folgenabschätzung in den Produktivbetrieb überführt worden, sodass sich nun bei einem Austausch oder Neukauf der Konnektoren bestehende oder vor einem bestimmten Stichtag (Mitte Mai) produzierte Kartenterminals nicht mehr mit dem Konnektor verbinden können. Inzwischen gibt es zwar Lösungen für dieses Problem, aber den Ärger hatten die Dienstleister vor Ort – und damit auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Ein anderes Beispiel ist die ePA: Es ist toll, wenn wir uns heute schon in Kommentierungsworkshops mit der Frage befassen, wie die Apps auf Rezept, die digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Patientenakte kommen. Aber wenn zeitgleich das Gros der Arzt- und Zahnarztpraxen in Sanktionen läuft, weil die Software oder Hardware in den Praxen noch nicht auf dem aktuellen Stand ist, dann startet die Kür, bevor die Pflicht erledigt worden ist.
Oder schauen wir auf das E-Rezept. Herr Spahn hat ja recht, wenn er sagt, dass es kaum einen Bereich in Deutschland gibt, in dem jeden Tag so viel Papier hin- und her- und weitergeschoben wird. Und auch die App der gematik, die das künftig besser machen soll, scheint durchaus gelungen zu sein, aber zum 1. Januar 2022 werden voraussichtlich rund 50 Prozent der Bevölkerung vom vollständigen Nutzen der App ausgeschlossen sein und weiterhin Papierausdrucke erhalten, weil die dafür notwendige kontaktlose Schnittstelle auf ihrem Handy oder ihrer eGK fehlt.
Das sind nur drei Beispiele von vielen, die deutlich machen, dass die Schnittmenge zwischen dem, was in den Laboren und Werkstätten der gematik gedacht und geplant wird, und dem, was in den Praxen und Krankenhäusern tatsächlich gebraucht wird, deutlich größer werden muss.
So schnell wie möglich raus mit den Anwendungen ist das Motto der gematik und ihres Hauptgesellschafters, dem BMG. "Agilität" oder "iteratives Vorgehen" nennt die gematik das. Und das mag auch viele Vorteile mit sich bringen. Die gematik darf aber nicht vergessen, dass Gesundheitsanwendungen keine Lifestyle-Produkte sind, die man potentiell fertig ausrollen und bei Problemen einfach ersetzen kann. Zahnärzte und Ärzte haben einen Heilungsauftrag und keine Zeit, den Entwicklern der gematik zusätzliche Informationen mitzuteilen, wenn der Konnektor eine Störung meldet. Nein, eine neue Gesundheitsanwendung in der TI darf nicht nur potentiell auslieferbar sein, sie muss fertig und ausgereift sein sowie stabil und sicher laufen. Andernfalls stiften sie keinen Mehrwert.
Mehrwert ist auch das Stichwort bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Warum muss die mit aller Gewalt am 1. Oktober starten? Das ist eine reine Verwaltungsaufgabe für die Kostenträger, die hier von den Zahnarztpraxen übernommen werden soll. Sie unterstützt die Patientenversorgung nicht und kann daher auch problemlos im nächsten Jahr eingeführt werden. Das würde allen Akteuren helfen, sich um die wirklich dringlichen Dinge zu kümmern.
Welche das sind, habe ich in meinem Bericht skizziert: stabiler Betrieb, praxistaugliche Lösungen der Industrie, evaluierte Feldtests inklusive Berücksichtigung der Ergebnisse und eine faire Erstattung der Kosten, die den Praxen entstehen. Diese Maxime spiegelt sich auch in den vier Anträgen wieder, die wir heute für den Bereich der Telematikinfrastruktur vorgelegt haben. Sie verhindern nicht, dass die Anwendungen der TI im Alltag der Patientinnen und Patienten ankommen. Im Gegenteil, sie beschleunigen den Weg, weil sie dafür sorgen, dass die Digitalisierung in den Praxen organisiert werden kann.
Unsere Möglichkeiten der Einflussnahme auf die gematik sind ja bekanntlich kraft Gesetzes aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung stark eingeschränkt worden. Was das BMG in der GSV will, kriegt es auch durch. Es hat nun mal die Mehrheit in der Gesellschafterversammlung. Wir lassen uns aber auch weiterhin nicht entmutigen und werden den Finger in die Wunde legen, wo immer es notwendig ist, um unsere Praxen vor überbordenden Anforderungen zu schützen.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Unsere Praxen vor überbordenden Anforderungen zu schützen, das wird auch weiterhin ein Schwerpunktthema unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sein, um die Praxen über die Entwicklungen und Anforderungen regelmäßig zu informieren.
Im Nachgang zu unserer Herbst-VV wurde die IT-Sicherheitsrichtlinie im Umlaufverfahren beschlossen. Erste Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie sind mittlerweile in Kraft. Auf unserer Website finden sich – neben wichtigen Fragen und Antworten –Tipps und Hinweise für Praxen, unter anderem zur sicheren Verwendung von Apps, Programmen und Daten, der Nutzung von mobilen Geräten und Assistenten oder der Protokollierung. Berücksichtigt werden insbesondere unterschiedliche Anforderungen für die jeweilige Praxisgröße. Informationen gibt es darüber hinaus über zusätzliche Anforderungen bei der Nutzung von Großgeräten und die Verwendung dezentraler Komponenten der TI. Zudem hatte ich angekündigt, dass die KZBV an einer erweiterten Neuauflage des Datenschutzleitfadens arbeitet. Auch dieses, für die praxistaugliche Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie wichtige Projekt ist mittlerweile erfolgreich abgeschlossen.
Broschüren und Flyer sind – auch im digitalen Zeitalter – weiterhin ein wichtiger Standard im Portfolio der KZBV. So sind seit Januar Kassen gesetzlich verpflichtet, Versicherten die elektronische Patientenakte anzubieten. Ab Juli müssen auch Zahnarzt- und Arztpraxen die ePA unterstützen. Um über wichtige Eigenschaften zu informieren, hat die KZBV Infoflyer für Praxen und Patienten erstellt. Diese beschreiben Funktionen und Möglichkeiten der ePA und geben Antworten auf wichtige Fragen, etwa zum Datenschutz. Um Zahnärzten den Umgang mit Videoleistungen zu erleichtern, haben wir die Broschüre „Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile“ zur Verfügung gestellt. Sie zeigt Praxen und Teams auf, welche Anforderungen und Voraussetzungen beachtet werden müssen. Schritt-für-Schritt-Anleitungen bieten einen leicht verständlichen Überblick. Hinweise erleichtern zudem die Abrechnung. Weitere Informationen, auch zu Anbietern stellen wir zudem auf der KZBV-Website zur Verfügung.
Auch in den vergangenen Monaten lag ein Schwerpunkt unserer Arbeit naturgemäß weiterhin bei der medialen Begleitung der Pandemie. Dabei war es uns wichtig, Praxen und KZVen nützliche Instrumente an die Hand zu geben, um bestmöglich durch diese beispiellose Krise zu kommen, unter anderem durch aktuelle Informationen zur Test- und Impfverordnung.
Die Kommunikation auf Bundes- und Landesebene Richtung Berufsstand, Medien und Öffentlichkeit war während der Hochphase der Pandemie immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Zur Unterstützung unserer politischen Arbeit haben wir daher ausgewählte Indikatoren zu dem Thema in einer kompakten Übersicht zusammengestellt. Das ermöglicht faktenbasierte und damit aussagekräftige Vergleiche mit der Pressearbeit anderer Institutionen. Zugleich unterstreicht das Faktenblatt, was die Selbstverwaltung der Zahnärzteschaft hier in den vergangenen Monaten gemeinsam geleistet hat. Für eine vertiefte Lektüre kann die Unterlage als Datenbank-Rundschreiben abgerufen werden.
Zu dem Meilenstein in der vertragszahnärztlichen Versorgung, der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen haben wir umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Um die Praxen flächendeckend über die neue Behandlungsstrecke zu informieren, hat die KZBV ein aufwändiges Videoprojekt mit Interviews und Animations-Sequenzen aufgelegt, welches über eine neue KZBV-Sonderwebsite und über unsere Social-Media- Kanäle abgerufen werden kann. Zahnarztpraxen erhalten schnell alle relevanten Informationen, um die Richtlinie in der Versorgung zielgerichtet umzusetzen. Die drei Videos dienen zugleich als Ergänzung und Begleitung von Fortbildungsveranstaltungen der KZVen. Teil 1 wurde vor einigen Wochen anlässlich der Jahrestagung der DG PARO gestartet. Dargestellt werden die neue Leistungsstrecke sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe. Die Teile 2 und 3 der Videos thematisieren unter anderem die versorgungspolitische Bedeutung, die Abrechnung der Leistungen auf Basis neuer BEMA-Positionen sowie die speziell für vulnerable Gruppen modifizierte Behandlungsstrecke. Erläutert werden Formulare, die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen.
Die Versorgung pflegebedürftiger Patienten und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zählt aber nicht erst seit der neuen PAR-Richtlinie zu unseren Hauptanliegen. Als Kommunikationsangebot in diesem Bereich haben wir deshalb kürzlich den virtuellen Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis erneuert und erweitert. Zahnärzte können mit der Anwendung Barrieren aus der Perspektive von Patienten erfahren. Praxisinhaber sollen motiviert werden, ihre Praxis so barrierearm wie möglich auszugestalten. Der Rundgang ist online erreichbar und simuliert einen Kontrolltermin in einer 3D-Musterpraxis. Für mobile Endgeräte stehen zusätzlich drei Autopilot-Filme bereit, die den Zahnarztbesuch mit unterschiedlichen Barrieren zeigen.
Wie Sie wissen, ist seit Januar die Neufassung der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie in Kraft. Zu dem Stichtag haben wir sämtliche Infomaterialien aktualisiert. Insbesondere die Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung“ erläutert den Richtlinientext, die Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen sowie die Umsetzung der Verordnung. Ergänzt wird das Angebot durch ein digitales Erklärprojekt unter www.kzbv.de. Auch die 3. Auflage des bewährten ECC-FU-Ratgebers liegt mittlerweile vor. Neben der Neuproduktion der Hälfte der Fotos haben wir die Publikation einer kompletten textlichen Überprüfung unterzogen und in enger Abstimmung mit Wissenschaft und BZÄK als Mitherausgeberin Formulierungen aktualisiert, optimiert und vereinheitlicht, etwa bei der Fluoridkonzentration in Kinderzahnpasten.
Vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu diesem Thema haben wir auch die Patientenbroschüre „Gesunde Zähne für Ihr Kind“ in einer überarbeiteten Neuauflage veröffentlicht. Auch diese berücksichtigt die neuen Empfehlungen zur Fluoridkonzentration in Kinderzahnpasten und ist – bei Bedarf – in den Hauptmigrantensprachen Türkisch und Russisch verfügbar.
Für den Erfolg unserer Aktivitäten im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit spricht nicht zuletzt, dass die Patientenbeauftragte der Bundesregierung auf ihrer Internetpräsenz neuerdings direkt auf die Website der Zahnärztlichen Patientenberatung verweist. Reichweite und Bekanntheitsgrad unseres Angebots werden so weiter erhöht. Zudem hat die Patientenbeauftragte in Zusammenarbeit mit KZBV und BZÄK eine spezielle Version des Infofilms über unsere Beratung mit Gebärdensprache erstellt.
Damit schließe ich meinen Bericht für den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und fahre fort mit dem Bereich zm.
Zahnärztliche Mitteilungen (zm)
Im Bereich der Zahnärztlichen Mitteilungen hat sich auch Einiges entwickelt.
zm-online neugestaltet
Am 25. Mai ist zm-online mit seinem neugestalteten Auftritt an den Start gegangen. Somit ist der Online-Auftritt der zm optisch an die Printausgabe angepasst. Damit zeigt sich zmonline nun einerseits frischer und attraktiver. Andererseits wurde das Online-Portal um neue Funktionalitäten ergänzt, die vor allem die Orientierung erleichtern und relevante Inhalte leichter auffindbar machen sollen. Vorausgegangen waren monatelange Detailarbeiten und Abstimmungen mit dem Deutschen Ärzteverlag. Ziel war es, den Usern mehr Inhalte auf einem Blick zu bieten. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund, dass zwei Drittel der Zugriffe auf zm-online über Smartphone oder Tablet erfolgen, wichtig. Somit bietet der Auftritt von zm-online auf mobilen Endgeräten eine spürbare Verbesserung. Nach der Neugestaltung wird demnächst noch ein Update auf eine neue Version des verwendeten Content Management Systems umgesetzt. Dies dient aber in erster Linie der technischen Stabilität und der Beseitigung kleinerer Funktionsfehler.
Ausschreibung Konzessionsvertrag zm
Nachdem eine Verlängerung des bestehenden Konzessionsvertrages zur Herausgabe der zm über das Jahr 2022 seitens des Deutschen Ärzteverlages nicht mehr möglich bzw. gewünscht ist, ist eine Neuausschreibung erforderlich. Diese soll im Juli erfolgen. Hier sind wir in enger Abstimmung mit der BZÄK, da das Vergabeverfahren gemeinsam durchgeführt werden soll, federführend aber von der KZBV. Unser gemeinsames Ziel ist es, rechtzeitig vor Jahresende zu wissen, welche Interessenten sich für die Herausgabe der zm finden. Möglich ist allerdings auch, dass sich ein Vertrag mit den aktuellen Konditionen nicht mehr wird realisieren lassen. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Bild: © KZBV/Knoff