Rede Dr. Karl-Georg Pochhammer
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch ich möchte Sie zur Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung begrüßen. Es freut mich sehr, Sie alle hier zu sehen und vor allem, mich heute und morgen persönlich mit Ihnen austauschen zu können. Aber auch alle anderen, die sich digital zugeschaltet haben, möchte ich herzlich begrüßen.
Die persönliche Begegnung tut uns allen gut. Und trotzdem spüren wir, dass zwei Jahre Corona-Pandemie Spuren hinterlassen haben. Hinzu kommen die Unsicherheiten durch den Krieg in der Ukraine. Seit mehr als vier Monaten herrscht wieder Krieg in Europa. Wir fühlen mit den Menschen aus der Ukraine, die so sehr leiden, dass sie alles zurücklassen und aus ihrer Heimat flüchten, auch zu uns nach Deutschland. Deshalb ist es so wichtig, dass diese Menschen hier Hilfe erfahren, auch in der Vertragszahnärzteschaft. Die stand vom ersten Moment an bereit, um schnell und unbürokratisch zu helfen – finanziell und medizinisch. Dafür nochmal im Namen des Vorstands der KZBV unseren herzlichen Dank für das Engagement und die Solidarität. Der Ukraine-Krieg zehrt an der Substanz und überschattet natürlich auch diese Vertreterversammlung heute und morgen. Wir wollen und können nicht so tun, als sei alles in Ordnung. Diese Sicht gehört mit dazu.
Ich möchte Sie nun über die aktuellen Entwicklungen in meinen Ressorts informieren und mit der Telematikinfrastruktur starten.
Telematik
Die zählt weiterhin nicht zu den erfolgsumrauschten Projekten ihrer Zeit. Man kann sogar den Eindruck gewinnen, dass sich die Kritik seit unserer letzten Vertreterversammlung im November 2021 nochmal verstärkt hat. Auch der Ton ist ein anderer geworden: lauter, böser, von oben herab. Die Befehle lauten: Die TI soll nutzerfreundlicher werden, wirtschaftlicher sein, sich reformieren. Und die gematik am besten gleich mit. Zudem wird erwartet, dass Anwender und Patienten stärker profitieren und die Krankenkassen für all das zahlen, was anders und besser werden soll. Das lässt sich wohl hören. Und daran ist auch etwas. Das Bild ist aber nicht ausgewogen.
Gibt es hölzerne Anwendungen der TI im Feld? Keine Frage. Gibt es Probleme mit der Technik? Auch hier gibt es Beispiele, über die ich heute sprechen werde. Es gibt aber eben auch die 150 Mio. Daten, die allein im Zusammenhang mit digitalen Impfzertifikaten erfolgreich über die TI versendet worden sind oder die Beispiele von Zahnarztpraxen, die ihre Arbeit mit den TI-Anwendungen schon heute digital unterstützen.
Diese Differenzierung ist wichtig. Ansonsten läuft man Gefahr, Gutes und Schlechtes nicht mehr voneinander unterscheiden zu können. Man muss genau hinschauen, und zwar vor Ort. In der Praxis. Das ist auch eine Forderung der KZBV an die Digitalisierungsstrategie, die der Bundesgesundheitsminister für den Spätsommer angekündigt hat. Dazu aber später mehr. Die KZBV sieht durchaus, was falsch läuft in der TI und engagiert sich für bessere Lösungen, aber wir sehen auch die Potentiale für eine digitale Vernetzung des Gesundheitswesens.
Wer nur über die TI abspricht und illusorische Reformen einfordert, ohne sinnstiftende und pragmatische Alternativen vorzuschlagen, macht es sich zu einfach – und erreicht nicht viel. Denn die TI ist fest in unseren Alltag integriert. Sie ist, ebenso wie die Abrechnung oder die Terminverwaltung, mit der Praxissoftware verbunden und – ja – ein Arbeitsmittel. Eine bessere Idee, wie man den Mangel an Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen abstellen kann, hat im Übrigen auch noch niemand gehabt. Also sind wir gut beraten, uns weiter konstruktiv einzubringen, mit der TI zu arbeiten und sie so in unserem Sinne zu verbessern.
Nicht als Antwort auf das aktuelle Bild der TI in der Öffentlichkeit. Da wird vieles kritisiert, was außerhalb unserer Regie liegt. Sondern als Selbstverständnis der Zahnärzteschaft, der es gestern, heute, morgen und übermorgen vor allem darum geht, die Menschen bestmöglich medizinisch zu versorgen. Dafür wird es künftig – noch mehr als heute – digitale Kompetenzen und sektorale Vernetzung brauchen. Als Zahnarzt muss man mit den unterschiedlichen digitalen Gesundheitsanwendungen vertraut sein und wissen, wie diese eingesetzt werden können. Dass dies erforderlich ist, würde heute niemand mehr ernsthaft bestreiten. Ich möchte es trotzdem nochmal anschaulich machen: Der menschliche Körper zählt Billionen von Zellen, im Mundraum tummeln sich Milliarden von Bakterien. Auch wissen wir heute, dass zwei Drittel der Altersgruppe 65 plus mindestens zwei chronische Erkrankungen hat und ein Drittel neun oder mehr Wirkstoffe in Dauertherapie einnimmt.
Die Zahlen mag man gar nicht glauben, weshalb auch den nicht ganz Aufgeweckten klar sein dürfte, dass wir für die weitere Verbesserung der Analyse, Diagnostik und Behandlung künftig mehr Technik und vor allem ein digital vernetztes Gesundheitswesen benötigen. Wesentliche Elemente für diese Vernetzung hat die TI bereits auf den Weg gebracht – vor allem in den letzten fünf Jahren ist viel passiert. Die entstandene Dynamik war herausfordernd und ja, manchmal auch überfordernd. Sie hat aber den Beginn des Wandels für jeden sichtbar gemacht. Die Zahnärzteärzteschaft geht hier vorne weg. Die digitale Affinität und der Einsatz von technischen und eben auch digitalen Hilfsmitteln gehört zu unserem beruflichen Selbstverständnis. Dass wir in Sachen TI-Anbindungsgrad weiterhin der am besten ausgestatte Sektor sind, ordnet sich hier logisch ein.
Wir sind bereit, die Gesundheitsanwendungen der TI zu nutzen. Technisch schon lange und ein Blick in die IGES-Studie zur TI zeigt, dass sich Zahnärzte auch aktiv um das Organisatorische kümmern. So informieren sich zwei Drittel der Zahnarztpraxen aktiv über die Funktionsweise der Anwendungen der TI – und nutzen dabei vor allem die Informationen, die ihnen die KZBV und ihre KZVen bereitstellen, z. B. wurde der Leitfaden der KZBV zum E-Rezept bislang ca. 11.000 Mal heruntergeladen und auch das Erklärvideo zählt bereits rund 10.000 Klicks.
Neben dem E-Rezept sind die elektronische Patientenakte (ePA) und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM), das für uns gerade als Basistechnik für das EBZ zum Einsatz kommt, die bekanntesten Fachanwendungen der TI in der Zahnärzteschaft. Das hat natürlich Gründe. Die Zahnärzte haben das Potential dieser Anwendungen direkt erkannt. Sie können Mehrwert schaffen, indem sie einen schnellen und sicheren Austausch von Gesundheitsinformationen innerhalb und zwischen den ambulanten und stationären Sektoren ermöglichen. ePA und KIM und jetzt auch das E-Rezept finden peu a peu Eingang in die Versorgung, aber sie verändern noch zu wenig. Sie lassen nur immer mal wieder aufblitzen, was mit der TI alles möglich wäre.
Die eingangs erwähnte Digitalisierungsstrategie, die das BMG nach der parlamentarischen Sommerpause vorlegen möchte, nimmt u. a. diese Digitalisierungsgroßprojekte in den Fokus, um die Möglichkeiten der TI besser auszuschöpfen. Aus Sicht der KZBV ist das der richtige Ansatz. ePA, KIM und das E-Rezept sind die Kernanwendungen der TI und Treiber eines digital vernetzten Gesundheitswesens. Hier zu priorisieren, ist eine unserer Forderungen an die Digitalisierungsstrategie. Die Zahnarztpraxen haben in diese Projekte schon viel Zeit und Geld investiert.
Die ePA steht seit eineinhalb Jahren bereit und ist in unseren Praxen flächendeckend verfügbar. Man muss nichts beschönigen: Die Sanktionsregelung hat da mitgespielt. Das ändert aber nichts an der Botschaft: Die Zahnärzteschaft ist startklar für die ePA. Was fehlt, sind Patienten, die eine ePA haben oder gar aktiv nutzen. Hier zeigt sich wieder mal, dass der Ansatz, Anwendungen über einseitige Verpflichtungen und Sanktionen einzuführen, falsch ist und wenig Auswirkung auf die Nutzung hat.
Aktuell haben erst rund eine halbe Million Versicherte von dem für sie freiwilligen Angebot Gebrauch gemacht. In der Folge haben bislang erst 3 Prozent der Zahnarztpraxen die Anwendung mindestens einmal genutzt, wie man der Studie des IGES-Institut zur TI entnehmen kann. Warum ist das so? Ein Grund ist sicherlich, dass die Krankenkassen ihre Produkte zu wenig bewerben. Und auch der Gesetzgeber, der die Einführung dieser Anwendung in den Praxen erzwingt, tut nichts für die Verbreitung und Bekanntheit bei den Patienten. Als alleinige Erklärung taugt das aber auch nicht, denn immerhin 22 Prozent der Versicherten kennen die ePA, zeigt die IGES-Studie. Und davon wollen 81 Prozent eine ePA haben. Das wäre immerhin ein Potential von rund 13 Mio. Aktensystemen. Tatsächlich sind es nur eine halbe Million.
Die Zahlen zeigen, dass auf dem Weg zur ePA zu viele Versicherte abspringen. Weil der Eröffnungsprozess zu sperrig ist. Neue eGK, neue PIN, aufwändige Authentifizierung außerhalb der App – das ist nicht zeitgemäß. Wer sich heute in den App Stores eine App herunterlädt, ist gewohnt, dass er diese schnell nutzen kann. Bei der ePA kommt zur fehlenden Bekanntheit die Trägheit hinzu. Die Krankenkassen und auch das BMG müssen deshalb endlich ihrer Aufgabe nachkommen, die Versicherten über die ePA zu informieren. Und die Kassen müssen ihnen ein niederschwelliges Angebot für die Eröffnung machen.
Die Bundesregierung hat auf die Zurückhaltung bei der ePA im Koalitionsvertrag bereits reagiert. Dort heißt es: „Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (Opt-out).“ Mit dieser Variante könnten die Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA ohne deren Zutun einrichten – es sei denn, sie widersprechen aktiv der Anlage. Auch der Sachverständigenrat und der ExpertInnenrat der Bundesregierung zu COVID-19 befürworten die Opt-out-Variante. Das Thema ist vor diesem Hintergrund nun auch in der gematik angekommen und wird dort unter der Frage, wie die Zukunft der ePA aussehen kann, aktuell intensiv erörtert.
Wir werden also auch eine Position dazu finden müssen. Und grundsätzlich sehen wir eine Opt-out-Regelung positiv. Das hat drei Gründe: Zum einen würde der Nutzungsgrad der ePA von einer automatischen Anlage massiv profitieren. Das zeigt ein Blick ins europäische Ausland, beispielsweise nach Österreich, wo 97 Prozent der Menschen eine elektronische Patientenakte, dort ELGA genannt, nutzen. Durch eine automatische Einrichtung bei Geburt würde zum anderen das Profil der ePA als die Gesundheit unterstützendes Dokumentenmanagementsystem gestärkt. Die ePA kann direkt nützlich sein, in den meisten Fällen wird sie es allerdings – weil einrichtungsübergreifende Behandlungsfälle in der Regel ad hoc anfallen – erst auf der Zeitachse sein.
Im Erwachsenalter relevante Faktoren, wie z. B. Nichtanlagen oder Fluorose, wären dokumentiert und abrufbar. Auch das Abklären von besonderen Ereignissen wird leichter – selbst wenn der Patient die Praxis wechselt. So könnte z. B. nachvollzogen werden, ob im Kindesalter große Füllungen notwendig waren oder die Vorderzähne durch einen Sturz geschädigt worden sind. Die damit verbundenen Erkenntnisse könnten wiederum im Rahmen der Diagnose und Vorsorge von endodontalen Krankheitsbildern wichtig werden.
Außerdem könnte drittens mit der Opt-out-Variante der Umgang mit der ePA in der Praxis automatisiert werden. Nachfragen und Aufklärungen könnten vor- oder ganz aus der Praxis ausgelagert werden. Hinzu kommt die Routine, die durch die regelhafte Nutzung entsteht und die es ermöglicht, organisatorische Abläufe zu vereinheitlichen. Eine Fürsprache für die Opt-out-Regelung ist aber an die Bedingung geknüpft, dass vorab organisatorische Fragen geklärt werden. Der Schub, der durch potentiell mehr Versicherte entsteht, muss für die Zahnarztpraxen konzeptionell abgestützt werden.
Vier Punkte sind der KZBV deshalb wichtig:
- Fragen und Aufklärungen zu Sinn und Nutzen können nicht in der Zahnarztpraxis beantwortet werden. Das BMG und die Krankenkassen müssen endlich ihrer Aufgabe nachkommen, die Versicherten über die ePA zu informieren und für die Nutzung zu werben. Den Zugang zur ePA müssen die Kassen erleichtern.
- Zahnärzte müssen – nach Rücksprache mit ihren Patienten – selbständig entscheiden können, was in die ePA eingestellt wird. Damit ist gewährleistet, dass ausschließlich wesentliche Behandlungsinformationen in die ePA einfließen.
- Die hohen Ansprüche an die Datensicherheit müssen nach wie vor gelten und die Datensouveränität der Versicherten berücksichtigt werden. Dies gilt vor allem auch im Rahmen der diskutierten Datenspende für Forschungszwecke.
- Bevor weitere Ressourcen in die Weiterentwicklung der aktuellen ePA fließen, muss es eine Bestandsaufnahme in den Praxen vor Ort geben. Vor allem die Suche und die Strukturierung der Daten muss auf den Prüfstand gestellt werden.
Diese Punkte müssen in das Konzeptionspapier der gematik zur Zukunft der ePA einfließen und damit gleichsam Eingang in die Digitalisierungsstrategie des BMG finden. Um dieses Anliegen zu unterstützen, liegt Ihnen heute ein Antrag des Vorstands dazu vor. Eine Umsetzung vor 2023 ist nicht zu erwarten. Das ist aber kein Beinbruch, denn in 2022 wird der Fokus vieler Zahnarztpraxen zunächst auf: der Kommunikation im Medizinwesen liegen.
KIM ist, anders als die ePA, bereits spürbar in den Zahnarztpraxen angekommen. Die Zahl, der insgesamt über KIM gesendeten Nachrichten beträgt aktuell über 11 Mio. Darunter sind ca. 8,5 Mio. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und knapp 1 Mio. elektronische Arztbriefe. Mit der verpflichtenden Einführung der eAU, die zum 1. Oktober kommt, werden die Zahlen schnell hochlaufen. KIM ist eine Standardmailtechnik. Ich betone das an dieser Stelle, weil in der TI in der Vergangenheit zu oft theoretisch konzipiert, statt praktisch „kopiert“ worden ist. KIM funktioniert wie ein klassisches E-Mail-Programm, ist also praxiserprobt.
Zahnärzte können sich bereits heute untereinander oder mit Ärzten und Krankenkassen über KIM austauschen. Aber auch die KZBV und viele KZVen sind bereits an KIM angebunden – und Schritt für Schritt werden auch die übrigen KZVen über KIM erreichbar sein. Dass KIM neben dem sicheren Versand von Nachrichten und Dokumenten noch sehr viel mehr ermöglicht, sehen wir gerade beim elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, kurz EBZ. KIM wird hier als Basistechnologie verwendet, um Daten automatisiert zu verarbeiten. In die Mailtechnik integriert sind die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen inklusive automatischer Verschlüsselung.
Die Verarbeitungsintelligenz liegt in der Praxissoftware und der elektronische Antragsdatensatz wird dort erstellt. Der Versand erfolgt über KIM an die Krankenkasse, wo er automatisch geprüft wird. Der elektronische Antwortdatensatz wird dann wiederum über KIM zurück an die Zahnarztpraxis gesendet und ins PVS übernommen. KIM ermöglicht hier als sicherer Transportweg die Umsetzung einer weitestgehend automatisierten Beantragung und Genehmigung von zahnärztlichen Leistungen.
Die Vorteile für Patienten und Zahnärzte liegen auf der Hand: Zeitersparnis, Vermeidung von Medienbrüchen und eine praktische und rechtlich sichere Datenübertragung. Das EBZ ist ein Beispiel dafür, wie eine Anwendung Nutzen schaffen kann. In diesem Fall gleichermaßen für Zahnärzte, Patienten und Krankenkassen. Organisiert wird das EBZ vollständig über die TI. Grundvoraussetzung für die Nutzung ist der Anschluss an die TI und die Verwendung von KIM. Mit anderen Worten: Kein EBZ ohne die TI, kein EBZ ohne KIM.
Es ist deshalb gut, dass schon so viele Praxen gehandelt haben. Rund drei Viertel der Zahnarztpraxen haben sich um eine KIM-Anbindung gekümmert. Den übrigen Praxen kann ich nur erneut empfehlen, sich jetzt zu kümmern. Andernfalls besteht die Gefahr, ab dem 1. Januar 2023 keine Leistungsanträge mehr an die Krankenkassen stellen zu können. Wer also bei der eAU den Business Case für eine schnelle KIM-Installation noch zurecht in Frage stellen konnte, der wird beim EBZ zu einem anderen Ergebnis kommen. Nutzen und Vernetzung, hat der Bundesgesundheitsminister gesagt, sind der Prüfstein dafür, was die Digitalisierungsstrategie leisten muss. Da kann die KZBV nur zustimmen. Die künftige ePA und die flächendeckende Kommunikation im Medizinwesen – das sind die Anwendungen der TI, die diesen Anspruch erfüllen können.
Deshalb muss hier ein Hauptaugenmerk der Digitalisierungsstrategie liegen. Dabei darf es aber nicht nur um die Weiterentwicklung der Anwendungen gehen, sondern der Stand der Technik muss überprüft und – wo es notwendig ist – angepasst werden. Ich hatte es eingangs gesagt: Wir müssen uns das direkt vor Ort in den Praxen anschauen. Und wenn wir das tun und zuhören, werden wir feststellen, dass die TI in der Praxis-IT vieler Zahnarztpraxen noch nicht richtig rundläuft.
Probleme werden nicht selten in Verbindung mit der KIM-Installation gemeldet. Zwar sollten alle Dienste miteinander arbeiten können, wenn die Anbieter von Praxissoftware und KIM-Dienst unterschiedlich sind, wird es aber schwierig, weil sich die beiden im Fehlerfall gegenseitig die Verantwortung zu schieben. Interoperabel ist da oftmals nur das Lastschriftverfahren. Die KZBV hat deshalb ein Anliegen an das BMG und die gematik: Schauen Sie sich die Situation in den Praxen vor Ort an und berücksichtigen Sie die Rückmeldungen aus den Sektoren, welche die Verbindung in die Praxen haben. Nur so kann es gelingen, ein repräsentatives Bild zur Situation der Technik in der Praxis-IT zu erhalten.
Stellen sie positive Erfahrungen heraus, damit andere davon lernen können. Und fördern Sie die zentralen Probleme zu Tage, damit wir gemeinsam Lösungen finden. Immer nur Druck auf die Praxen auszuüben, sie mit Sanktionen zu gängeln, das ist der falsche Weg. Der Blick der Politik muss in Richtung der Industrie gehen. Deren Lösungen müssen auf den Prüfstand und vor allem unter dem Aspekt der User Experience bewertet werden.
In diesem Kontext bedarf es dann auch einer hartnäckigeren Zertifizierung von IT-Lösungen besonders in Bezug auf die Betriebssicherheit und Interoperabilität. Von allen Seiten. Da ist die gematik, aber auch die Selbstverwaltung gefragt. An dieser Stelle wären dann Sanktionen auch tatsächlich mal angebracht. Wer sein Produkt fehlerhaft oder zu spät ausliefert, der muss Adressat der Konsequenzen sein, die heute die Anwender spüren. Man kann das in einem Satz verdichten: Die digitale Vernetzung muss einfach und effizient nutzbar im Primärsystem funktionieren, um Nutzen zu bewirken. Die Infrastruktur muss Teil der Digitalisierungsstrategie werden.
Damit es tatsächlich zur Nutzung kommt, das hat das Beispiel der ePA gezeigt, brauchen wir aber auch Versicherte und Patienten, die diese digitalen Angebote nachfragen. Deshalb muss – neben der ePA und KIM – auch das E-Rezept priorisiert werden. Nicht, weil es für Zahnarztpraxen eine übergeordnete Rolle spielen würde, sondern weil es ein digitaler Botschafter für die Versicherten ist. Der digitale Wandel im Gesundheitswesen wird hier für alle sichtbar – zunächst für die gesetzlich Versicherten, in 2023 folgen dann auch die privat Versicherten. Schon bald wird jeder, der ein apothekenpflichtiges Medikament verordnet bekommt, ein E-Rezept erhalten. Und bis 2025 werden weitere Verordnungen Schritt für Schritt digitalisiert. Es gibt keine andere TI-Anwendung, die so viele Versicherte erreicht.
Deshalb ist es gut, dass das Rätselraten um die Einführung des E-Rezepts nun beendet ist und die Gesellschafterversammlung der gematik den Fahrplan beschlossen hat. Dieser Fahrplan trägt im Übrigen im Wesentlichen die Handschrift der KZBV. Das stufenweise Vorgehen in drei Regionen hat die KZBV ebenso vorgeschlagen, wie die Verpflichtung der Apotheken, in ganz Deutschland E-Rezepte einlösen zu können. Auch die Klarstellung, dass Praxen solange das Muster 16 verwenden können, bis ihr Softwarehersteller die Funktionalität bereitstellt, geht auf eine Eingabe der KZBV zurück.
Ganz kurz zu den Haltestellen des Fahrplans:
Die stufenweise Einführung startet am 1. September 2022 in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Hier soll das E-Rezept mehr und mehr in den Versorgungsprozess integriert werden. Anschließend soll – wenn in den Startregionen alles klappt – zum 1. Dezember 2022 – in diesen beiden Regionen die Verpflichtung und in sechs weiteren Bundesländern die schrittweise Einführung des E-Rezepts kommen. Die übrigen acht Bundesländer sollen – den Erfolg der beiden ersten Stufen vorausgesetzt – zum 1. Februar 2023 folgen. An den Übergängen soll jeweils anhand von noch zu definierenden Qualitätskriterien kontrolliert werden, ob die nächste Phase starten kann.
Der Fahrplan ist wichtig, noch wichtiger ist aber die Botschaft, dass Zahnarztpraxen, die über die entsprechenden technischen Voraussetzungen verfügen, das E-Rezept auch schon heute nutzen können, so wie es die vielen freiwilligen Praxen machen, die Ihren und unseren Aufrufen bereits gefolgt sind. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Das E-Rezept funktioniert. Deshalb die Empfehlung: Beginnen Sie so früh wie möglich, Erfahrungen mit dem E-Rezept zu sammeln!
Wie man das am besten angeht, haben wir auf einer Themenseite zum E-Rezept auf www.kzbv.de/e-rezept zusammengestellt. Hier finden Zahnarztpraxen z. B. eine Checkliste zu den technischen Voraussetzungen sowie grundlegende und übersichtliche Informationen zur Funktionsweise des E-Rezepts. Viele Zahnarztpraxen haben sich bereits auf den Weg gemacht – allein die KZBV hat rund 200 Testpraxen an die Softwarehäuser vermittelt. Wir haben immer eingefordert, dass die Anwendungen ausreichend getestet werden, bevor sie ausgerollt werden. In diesem Verständnis haben wir uns in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, dass möglichst viele Zahnarztpraxen E-Rezepte ausstellen.
Das hat Früchte getragen. Viele Softwareanbieter sind ready – bezogen auf den Marktanteil haben über 80 Prozent der Hersteller das E-Rezept-Modul bereits ausgeliefert. Viele Zahnarztpraxen haben erfolgreich E-Rezepte ausgestellt. Das E-Rezept ist in der Gesamtschau ein abgerundetes Produkt, das sich gut in die Praxis-IT integrieren lässt. Sie können loslegen.
In Schleswig-Holstein und Westfalen Lippe werden wir gemeinsam versuchen, schnellstmöglich eine breite Nutzung zu erreichen. Beide KZVen gehen die Sache sehr engagiert an. Lieber Michael, lieber Peter, herzlichen Dank für Euren – auch persönlichen – Einsatz und die tolle Zusammenarbeit. Wichtig ist, ich betone das nochmal: Jede Praxis kann schon heute dazu beitragen, das E-Rezept in die Fläche zu bringen. Dafür müssen wir auf niemanden warten.
Aber es wäre hilfreich, wenn die Politik dabei unterstützt. Die hat im Koalitionsvertrag angekündigt, dass sie das E-Rezept beschleunigen möchte. Mit der Verpflichtung der Apotheken in ganz Deutschland, bis zum 1. September 2022 E-Rezepte einlösen zu können, ist ein erster Schritt gemacht. Es braucht aber zusätzlich noch mehr Kommunikation in Richtung der Versicherten. Ihr Interesse muss geweckt werden. Das kann aber nicht Aufgabe der Praxen sein. Die KZBV hat deshalb eine bundesweite Kommunikationskampagne gefordert, die das E-Rezept bewirbt. Dazu müssen passende Kommunikationsmaßnahmen entwickelt werden, damit die Versicherten sehen, was das E-Rezept einfacher macht. Auch hierzu hat der Vorstand Ihnen einen Antrag zur Abstimmung vorgelegt. Das Thema der Information und Aufklärung der Versicherten hat zudem auch Eingang in den Leitantrag des Vorstandes gefunden.
Die Digitalisierungsstrategie des BMG ist eine große Chance, die Möglichkeiten der TI besser auszuschöpfen. Damit das gelingt, müssen die Anwendungen und die Situation in den Praxen vor Ort in die Betrachtung. Lassen Sie mich abschließend noch einen weiteren Punkt benennen, den wir einfordern: Die Dynamik bei den drei Leuchtturmprojekten läuft ins Leere, wenn die gematik bei konkreten Problemen im Feld nicht schneller zu Lösungen findet. Was wir z. B. seit sechs Monaten mit den neuen Gesundheitskarten in Verbindung mit dem gängigsten Kartenterminal erleben, kann sich niemand ausdenken.
Sechs Monate hat es gedauert, bis der Hersteller eine gesicherte Lösung bereitstellen konnte. Die Workarounds, die das Problem bis dahin lindern sollten, haben mich an Versuchsaufbauten aus dem Physikunterricht erinnert: Da wurden ESD-Matten genutzt, Erdungsclips verwendet, eGKs an Heizkörpern gerieben oder Luftbefeuchter installiert. Erst seit wenigen Wochen ist ein Zubehörprodukt verfügbar, das Abhilfe schaffen sollte. Und wer es verwendet, stellt nun hin und wieder fest, dass es noch ein weiteres Problem mit den neuen Gesundheitskarten gibt, das bislang von der elektrostatischen Problematik überlagert worden ist.
Und eine Lösung stand wieder nicht ad-hoc bereit. Das helfende Firmware-Update wurde erst in der vergangenen Woche veröffentlicht. Der Workaround bis dahin: das Einlesen der Karte wiederholen. Da kann ich jeden Kollegen verstehen, der bedeppert neben dem Kartenterminal steht und sich wie ein Idiot behandelt fühlt. Die gematik zeigt sich bei den TI-Anwendungen in vielen Punkten verbessert, weil sie die Nutzerperspektive stärker in den Blick nimmt und auch den Austausch mit den Anwendern sucht. Wir haben auch mit Zufriedenheit registriert, dass eine unserer zentralen Forderungen, die Testung aller TI-Anwendungen vor deren Einführung, von der gematik aufgegriffen und in einem Modellregionen-Konzept kondensiert worden ist.
Aber hier, bei einer ihrer zentralen Aufgaben, der Sicherstellung des Betriebs der TI, da muss die gematik besser werden und schneller Lösungen bereitstellen. Dazu muss sie auch bei Supportanfragen eine übergeordnete Rolle einnehmen. Schade nur, dass man sich damit nicht profilieren kann, sonst wären wir hier schon weiter – man präsentiert sich lieber in der Rolle der "nationalen Gesundheitsagentur", als Vordenker der Digitalisierung. Ich hatte das KIM-Beispiel schon genannt. Wenn ich da einen Anbieter gewählt habe, der verschieden ist von meinem eingesetzten Primärsystem, dann habe ich bei Problemen mindestens zwei Ansprechpartner, die jeweils nur aus ihrer Perspektive helfen können.
Eine übergreifende Lösungskompetenz hat aber allein die gematik. Daher muss sie sich hier stärker engagieren – bei der Problemanalyse und bei der Verbesserung der Produktqualität. Dazu müssen für den laufenden Betrieb Mechanismen etabliert werden, die zusätzlich zu den regelhaft etablierten Supportprozessen direkte Hilfestellungen bieten. Diesen Punkt haben wir, weil er zentral für die Motivation und Akzeptanz der Digitalisierung ist, im Leitantrag noch einmal klar adressiert.
Immer nur auf die "alte" Technik zu verweisen, taugt allerdings nicht als Problemlöser. Die gematik muss mit den Komponenten und Diensten rechnen und arbeiten, wie sie heute in den Praxen stehen. Nicht mit den Ideen einer TI 2.0, die aktuell noch nicht mehr als ein Versprechen auf eine bessere Zukunft ist. Gleiches gilt im Übrigen auch für den nun vor der Tür stehenden Konnektor-Tausch. Den hätten wir früher kommunizieren und planen müssen. Stattdessen wurde zu lange auf die versprochene TI 2.0 geschaut, in der es keine Konnektoren mehr braucht.
Jetzt muss doch nochmal getauscht werden. Das ist in dieser Konstellation auch alternativlos, aber die zu kurze Vorbereitungszeit schlägt sich jetzt in den Verhandlungen mit den Krankenkassen nieder. Hier brauchen wir noch Zeit, um zu einem Ergebnis zu kommen. Was wir erwarten, namentlich die vollständige Re-Finanzierung der Kosten, hat der Vorstand in einen Antrag zusammengefasst und der VV zur Abstimmung vorgelegt. Auch der Leitantrag des Vorstands greift die Thematik, dass Praxen bei der TI ständig draufzahlen müssen, nochmal auf.
Ich bin vor diesem Hintergrund sehr dankbar, dass sich die KZVen aktuell auf der Arbeitsebene mit einem Vorschlag der KZBV befassen, der die Finanzierung der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI vereinfachen soll. Wir müssen wegkommen von diesem Klein-Klein und eine Finanzierungsvereinbarung auf die Füße stellen, welche die Interessen der Zahnärzte besser schützen kann.
Der Konnektor-Tausch wird für viele Praxen allerdings früher vonstattengehen müssen. Hier sind wir aktuell in schwierigen Verhandlungen mit dem GKV-SV über die Höhe der Pauschale. Wir konnten aber erreichen, dass der Verhandlungspartner erklärt hat, dass die betroffenen Praxen den Ausgleich – abhängig vom Zeitpunkt des Ablaufs der jeweiligen Zertifikate – auch rückwirkend geltend machen können. Ein abwarten, bis die Höhe der Pauschale verhandelt ist, ist also nicht notwendig – und auch nicht zu empfehlen, da bei Ablauf der Zertifikate der Konnektor stillsteht und die TI nicht mehr erreichbar ist. Wo Handlungsbedarf besteht, muss auch der Vorlauf beachtet werden.
Denn die Konnektoren sind, wie die Kartenterminals, wichtige Infrastruktur in der TI. Die muss laufen, ansonsten kann sich das BMG die angekündigte Digitalisierungsstrategie sparen. Der Gesundheitsminister hat es auf der Digitalisierungskonferenz DEMEA selbst gesagt: „Strategie ohne Struktur ist nutzlos.“
Mit diesem sehr richtigen Satz möchte ich zum Schluss nochmal auf die Digitalisierungsstrategie zurückkommen und zusammenfassen, was diese aus Sicht der KZBV aufnehmen muss. Es braucht erstens eine Priorisierung auf die großen Digitalisierungsprojekte ePA, KIM und E-Rezept. Die müssen endlich ans Laufen kommen. Bei der ePA brauchen wir einen neuen konzeptionellen Rahmen, bei KIM eine zentrale Supportstruktur und beim E-Rezept genau wie der ePA mehr Kommunikation in Richtung der Versicherten. Damit die Anwendungen zum Leben erweckt werden, ist zweitens eine Bestandaufnahme der Technik in den Praxen vor Ort erforderlich. Die vom BMG geführte gematik muss gemeinsam mit der Industrie analysieren, wo es in der Integration der TI-Anwendungen in die Praxis-IT hakt, und dann Lösungen erarbeiten.
Und drittens muss die störungsfreie Nutzung der aktuellen digitalen Anwendungen besser abgesichert werden. Der sichere Betrieb muss in den Fokus gerückt werden. Hier ist die gematik gefragt, weil sie allein übergreifende Lösungen herbeiführen kann. Ich bin überzeugt, dass die tatsächliche Umsetzung der drei Punkte im Rahmen einer allgemeinen Strategie zur Digitalisierung des Gesundheitswesens eine tragfähige Handlungsgrundlage für die kommenden Jahre eröffnet. Die Vertragszahnärzteschaft hat den Anspruch, die Digitalisierung des Gesundheitswesens aktiv mitzugestalten, heißt es in einem der Anträge dazu. In diesem Sinne bitte ich Sie um ein positives Votum zu den vorgelegten Anträgen des Vorstands.
Die konkrete Ausgestaltung, konzeptionell, ordnungspolitisch und finanziell, verlangt nimmermüdes Engagement – und ja, die eingangs formulierte Fähigkeit, sich für gute Antworten zu engagieren und konstruktiv an der TI weiter zu arbeiten.
PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Digitalisierung des Gesundheitswesens und speziell der vertragszahnärztlichen Versorgung bildet seit Jahren einen Schwerpunkt unserer Kommunikation. Dies zeigt sich deutlich auch in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der KZBV.
Ein digitales Leuchtturmprojekt ist das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte, kurz EBZ. Um alle Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig vor dem Start für die neue Anwendung zu gewinnen und diese von Beginn an positiv zu besetzen, haben wir umfangreiche Informationen zum Zeitplan, zu Rechtsgrundlagen und technischen Voraussetzungen auf einem eigenen Websitebereich gebündelt. Zusätzlich zu einem FAQ-Katalog sowie Übersichten und Erläuterungen zum KFO-Behandlungsplan finden Nutzer hier eine Checkliste, um den EBZ-Start reibungslos zu gestalten. Wir haben Ihnen zudem eine gestaltete Anzeige in verschiedenen Formaten zu Verfügung gestellt, die Sie online oder als Printversion verwenden können, um Ihre Mitglieder von diesem zentralen Projekt zu überzeugen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Gesellschafterversammlung der gematik hat bekanntlich im Mai den weiteren Fahrplan für das E-Rezept beschlossen. Zahnarztpraxen in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe überführen die elektronische Verordnung als erste in ein flächendeckendes Verfahren. Der Rollout in beiden Regionen soll zum 1. September starten. Bundesweit können Zahnarztpraxen, die über die technischen Voraussetzungen verfügen, das E-Rezept aber schon heute nutzen. Das erhöht die Chancen, dass die Umstellung frühzeitig und leicht gelingt und dass das E-Rezept für die Zahnärzteschaft zu einer Erfolgsgeschichte wird.
Zur bestmöglichen Unterstützung der Praxen haben wir unsere Themenwebseite zum E-Rezept und weitere Kommunikationsmittel kurzfristig aktualisiert. Neben Informationen zum Fahrplan finden sich unter www.kzbv.de auch ein Erklärvideo, welches zum jetzigen Zeitpunkt bereits annährend 10.000 Abrufe zählt, sowie eine Checkliste, um E-Rezepte zu verordnen. Zudem wurde unser E-Rezept-Leitfaden an die jüngsten gematik-Beschlüsse angepasst. Bitte nutzen Sie diese Materialen auch für Ihre Öffentlichkeitsarbeit! Das erspart Ihnen aber auch uns die aufwändige Bearbeitung von zahlreichen Anfragen zu dieser – zugegebenermaßen – nicht immer einfach zu vermittelnden Materie.
Beim Thema Impfen durch Zahnärzte trifft der Ausspruch „Besser spät als nie“ zu: Nachdem die neue Impfverordnung des BMG kürzlich vorgelegt wurde, konnte auch das gemeinsame Informationsangebot von KZBV und BZÄK an den Start gehen. Ein rechtlich abgesicherter Katalog mit allen wichtigen Fragen und Antworten erläutert detailliert konkrete Voraussetzungen, unter denen sich die Zahnärzteschaft an der Impfkampagne beteiligen kann. Dazu zählen Vorgaben für die verpflichtende Anbindung an die Impfsurveillance des RKI, Angaben zur Ausstellung von Impfzertifikaten und die vorgeschriebene Aufklärung. Darüber hinaus gibt es Informationen zu Beschaffung, Lagerung, Handhabung der Impfstoffe, zu Schulungen, haftungsrechtlichen Fragen, sowie Vergütung und Abrechnung. Die Informationen zu Corona-Impfungen durch Zahnärzte werden bei Bedarf fortlaufend aktualisiert, um den jeweils aktuellen Stand abzubilden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ein anschauliches Beispiel dafür, dass unsere Kommunikationsmedien dankend angenommen werden, ist der Erfolg unserer unlängst neu aufgelegten Patienteninformation zu Parodontitis. Die Bestellungen gehen bei einer Startauflage von 100.000 Exemplaren – wie zu erwarten – „durch die Decke“. Die erste Tranche von 20.000 Broschüren, die im April angeliefert wurde, war schon nach wenigen Tagen restlos vergriffen. Wir mussten bei der Druckerei kurzfristig Nachschub veranlassen, um den weiterhin enormen Bedarf decken zu können. Das unterstreicht die Bedeutung des Themas PAR bei Patienten und Praxen im Zusammenhang mit der neuen Richtlinie.
Zuletzt möchte ich im Zusammenhang mit unseren Print-Publikationen noch einige Sätze zu den gegebenenfalls etwas altmodisch anmutenden Sammeldruckabfragen bei den KZVen sagen: Einige von Ihnen werden sich vielleicht fragen, warum im digitalen Zeitalter überhaupt noch Printauflagen erforderlich sind, die angesichts des Themas Nachhaltigkeit in der Diskussion stehen? Der Grund liegt jedoch auf der Hand: Als Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die KZBV und auch die KZVen einen breit auszulegenden Informationsauftrag. Es ist unser Anspruch, diesem Auftrag bestmöglich gerecht zu werden: Wir müssen mit unseren Medien eine sehr heterogene Zielgruppe ansprechen. Dazu zählt der „Digital Native“, also der internetaffine junge Nutzer, der Broschüren aus eigenem Erleben kaum noch kennt. Zugleich müssen wir aber auch den älteren Patienten oder den älteren Zahnarzt „mitnehmen“, der zum Beispiel bei der Information über das Thema Zahnersatz nach wie vor lieber eine gedruckte Broschüre in der Hand hält oder in der Praxis aushändigt, anstatt eine App zu nutzen oder auf eine Themenwebsite zu verweisen.
Die Pandemie hat der Digitalisierung in Deutschland – dem „Land der Aktenordner“ – zwar einen Schub verschafft. Zugleich sind aber auch zahlreiche Defizite in diesem Bereich offenkundig geworden, bei denen es auf absehbare Zeit Nachholbedarf gibt. Und solange das so ist, benötigen wir als Berufsstand noch eine Weile die gute alte Print-Broschüre – parallel zu unseren umfangreichen digitalen Informationsangeboten. Nur mit dieser Doppelstrategie erreichen wir alle relevanten Zielgruppen gleichermaßen und stärken damit flächendeckend die Mundgesundheitskompetenz in ganz Deutschland.
ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN
In den vergangenen Wochen hat die Ausgestaltung der geplanten neuen Website von zm-Online weiter Fahrt aufgenommen. Die Prototypen-Erstellung wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem neuen Verlag, der MedTriX-Group, dem Online-Dienstleister Schaffrath DigitalMedien und der zm-Redaktion in Berlin vorangebracht. Dabei geht es darum, bewährte Elemente zu übernehmen und mit neuen digitalen und visuellen Möglichkeiten zu verbinden. Mit Schaffrath DigitalMedien hat die zm dafür einen hochkompetenten und innovativen Partner gefunden. Geplant ist, zum Verlagswechsel am 1. Januar 2023 mit dem neuen Online-Auftritt der zm an den Start zu gehen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für Fragen selbstverständlich zur Verfügung.
Bild: © KZBV/Spillner