Rede Dr. Karl-Georg Pochhammer
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Ressortvorstand möchte ich Ihnen heute die wesentlichen Aspekte aus meinem Verantwortungsbereich berichten. Wie Sie unserem schriftlichen Bericht entnehmen konnten, war insbesondere die Hochphase der Corona-Pandemie natürlich sehr arbeitsintensiv für uns alle und bildete den Schwerpunkt unserer Tätigkeit in den vergangenen Monaten.
Deshalb möchte ich mit dem Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beginnen.
Ich möchte zunächst die vielfältigen Maßnahmen herausstellen, mit denen während der Coronavirus-Epidemie die Positionen der Vertragszahnärzteschaft sowie hilfreiche Informationen für die Praxen über Wochen und Monate kommuniziert wurden. Die KZBV hat sich dabei aller Instrumente bedient, die eine multimediale PR-Arbeit in Krisenzeiten ausmachen:
So wurden in einem kurzfristig aufgebauten Sonderbereich der KZBV-Website gesicherte Informationen für Praxen, Patienten und Fachleute zusammengetragen. Die Zusammenstellung wurde und wird fortlaufend ausgebaut und bei Bedarf tagesaktuell ergänzt. Über unseren Online-Auftritt war seit Beginn der Krise ein gemeinsamer Aufruf von KZBV und BZÄK an die Kollegenschaft sowie eine Übersicht telefonischer Info-Hotlines bei KZVen und Kammern abrufbar. Das konsentierte Maßnahmenpaket der Zahnärzteschaft wurde ebenfalls unter www.kzbv.de allgemeinverständlich und detailliert erläutert. Zudem steht dort das wissenschaftlich abgesicherte Handout des Instituts der Deutschen Zahnärzteschaft zum Download bereit, das als Handlungsempfehlung für den Umgang mit Patienten während der Epidemie eine wichtige Hilfestellung ist und regelmäßig aktualisiert wird. Tausendfache Abrufzahlen des Dokuments belegen klar den Mehrwert, den das Handout für Praxen hat und der mit unserer Kommunikationsstrategie adäquat hervorgehoben wurde.
Informationen und Positionen zu Corona wurden – neben zahlreichen Pressemitteilungen und Statements zu zentralen Aspekten der Versorgung – auch über den Twitter- und Facebook-Kanal der KZBV verbreitet. Beiden Social-Media-Plattformen kamen für die häufig kurzfristige Verbreitung und Aktualisierung von Informationen besondere Bedeutung zu. Als direkte Folge konnten überdurchschnittlich steigende Nutzerzahlen registriert werden – ein erfreulicher Trend, der bis heute anhält und der künftig eine Verbeitung von Informationen und Standpunkten in noch größerer Breite ermöglicht.
Bis heute hat die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zudem etwa 250 Anfragen und Eingaben per Mail, Post, Fax und Social Media bearbeitet, diemit Bezug zur Pandemie von Praxen, Medien, Unternehmen und Patienten an die KZBV gerichtet wurden.
Im Rahmen eines Online-Pressegesprächs mit Fachmedien wurde desweiteren der Enttäuschung der zahnärztlichen Institutionen sowie des Berufsstandes Ausdruck verliehen, dass die Zahnärzteschaft – anders als zunächst in Aussicht gestellt – nicht unter einen finanziellen Schutzschirm der Regierung gestellt wurde. In den kommenden Monaten bis zur Evaluation der entsprechenden Verordnung durch das BMG im Herbst wird es daher für die gemeinsame Kommunikation auf Bundes- und Landesebene darauf ankommen, weiter deutlich auf die zum Teil schwierige wirtschaftliche Situation hinzuweisen, in der sich zahlreiche Praxen aufgrund von Corona befinden und unsere politische Arbeit mit Ihnen und den weiteren zahnärztlichen Organisationen darauf auszurichten. Dabei hoffe ich wieder auf Ihre Unterstützung! Nichts ist wichtiger, als das wir als Berufstand mit einer Stimme sprechen und diesen gemeinsamen Weg beibehalten. Wir sind immer dann erfolgreich, wenn wir geschlossen auftreten.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie noch auf einen nützlichen Service für die Pressearbeit der KZVen hinweisen: Die zuständige Fachabteilung hat ein umfangreiches Dossier erstellt, das die Präsenz der KZBV, der KZVen und der Zahnärzteschaft in den Medien seit Beginn der Krise detailliert wiederspiegelt. Die Zusammenstellung aus Agentur-Meldungen, Presseartikeln, Online-News sowie TV- und Hörfunk-Beiträgen beinhaltet einen eindrucksvollen Umfang an Berichterstattung auf mehr als 370 Seiten. Kürzlich wurde das Dossier noch einmal ergänzt und Ihnen als Rundschreiben zur Verfügung gestellt. Das werden wir natürlich auch weiterhin aktualisieren.
Abschließend möchte ich noch ein kurzes Resümee des diesjährigen BARMER-Zahnreports aus Sicht der Öffentlichkeitsarbeit ziehen: Auch wenn dieses alljährliche pseudowissenschaftliche Ritual der BARMER – mit Blick auf den Niederschlag in den Medien – erkennbar an seine Grenzen stößt, wollten wir den Kostenträgern dabei auch diesmal „das Feld nicht kampflos überlassen“: Die KZV-Pressestellen wurden von der Bundesebene am Vorabend der BARMER-Online-PK mit einem Hintergrundpapier zur Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen versorgt. Durch abgestimmte Pressearbeit von KZBV, IDZ und BZÄK ist es am Tag der Vorstellung des Reports dann enmal mehr gelungen, auch der zahnärztlichen Gegenposition in der Presse Gehör zu verschaffen. Unter anderem BILD-Online, SPIEGEL-Online und Nachrichtenagenturen kamen ihrem Informationsauftrag ausgewogen nach und haben – neben Inhalten der BARMER – auch den Standpunkt des Berufsstandes zum Zahnreport angemessen transportiert.
Meine Damen und Herren, der Vollständigkeit halber möchte ich noch die IT-Sicherheitsrichtlinie, die wir aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gemäß § 75b SGB V zu erstellen haben, ansprechen. Wir haben hierzu einen separaten Tagesordnungspunkt vorbereitet. Dort werde ich Ihnen die maßgeblichen Inhalte der Richtlinie und der zugehörigen Rahmenbedingungen erläutern. Die Richtlinie ist inhaltlich fertig gestellt und Ihnen auch zur Kenntnis zugegangen. Derzeit laufen aber noch die gesetzlich vorgegebenen Benehmensherstellungsverfahren, so dass Änderungen zu der Ihnen vorliegenden Version noch möglich sind. Anschließend muss das Einvernehmen des BSI eingeholt werden, bevor die Vertreterversammlung die Richtlinie in der dann finalen Version beschließen kann. Ich werde den Zeitplan aber unter TOP 6 noch genau erläutern. Ein Ausblick schon an dieser Stelle auf unseren Schwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit der kommenden Monate: Es kommen Neuerungen auf die Praxen zu, die wir mit unserer Öffentlichkeitsarbeit adressatengerecht begleitenwollen, um die Vertragszahnärzte frühzeitig und umfassend zu informieren. Uns ist bewusst, dass wir – ähnlich wie bei dem Inkrafttreten der DSGVO – den Praxen verständliche Informationen an die Hand geben müssen, damit es nicht zu Verunsicherungen kommt. Die Richtlinie ist wirklich schwere Kost, auch wenn wir gemeinsam mit der KBV und dem BSI einen Praxis Guide bis zum 15.8.2020 erstellen werden, um die Inhalte aufzubereiten. Wir legen derzeit ein zusätzliches Maßnahmenpaket auf, dass Sonder-Webseiten unter kzbv.de und einen speziellen KZBV-E-Newsletter vorsieht. Die Social-Media-Kanäle werden natürlich auch bedient und die zm wird regelmäßig in Print und Online berichten. Zu häufig gestellten Fragen wird es eine FAQ-Liste geben.
Bei der Erarbeitung des Kommunikationskonzeptes werden wir die KZVen über den Jour Fixe Telematik und die AG Telematik eng einbinden.
Damit komme ich zum Bereich zm – Zahnärztliche Mitteilungen.
zm
Sie werden es sicher bemerkt haben: Es gibt einige Veränderungen bei den zm als unserem Mitteilungsblatt.
Augenscheinlichste Änderung war in den vergangenen Monaten das neue Layout, das zu Beginn dieses Jahres umgesetzt wurde. Ziel des Relaunches war es, die wesentlichen Gestaltungselemente der „zm“ in eine moderne, leicht wirkende und angenehm lesbare Form zu übersetzen, die den Leserinnen und Leser mehr Orientierung bietet. Gleichzeitig sollte die Seriosität unseres Standesblatts, das wir gemeinsam mit der BZÄK herausgeben, erhalten bleiben und eine hohe Wiedererkennbarkeit gewährleistet sein.
Was sind die Neuerungen im Einzelnen?
Als Erstes fällt eine aufgeräumte, reduzierte Titelseite mit prominentem „zm“ in den Blick. Auf einem großformatigen Bild findet sich nur noch die Überschrift des Aufmachers. Ein wesentliches Gestaltungselement ist eine klarere Bildsprache, die die Leseorientierung erleichtert. Die Reaktionen der Leserinnen und Leser auf das neue Layout waren größtenteils positiv. Natürlich gibt es immer auch Leser, denen die neue Gestaltung nicht gefällt.
Ein ergänzender Relaunch von zm-online musste pandemiebedingt zunächst zurückgestellt werden, soll aber baldmöglichst folgen, um eine optische Einheitlichkeit zwischen den Print- und Online-Medien zu gewährleisten.
Personeller Wechsel an der Spitze der "zm"
Mitten in die Corona-Pandemie fiel der personellen Wechsel an der Spitze der „zm“. Nach fünf Jahren hat Dr. Uwe Axel Richter den Posten als Chefredakteur auf eigenen Wunsch aufgegeben, um sich anderen beruflichen Herausforderungen zu widmen. Der Vorstand dankt Dr. Richter für seine herausragenden Verdienste, die er sich bei der Weiterentwicklung der multimedialen Marke „zm“ erworben hat. In Zeiten des starken Umbruchs in den Medien hat er mit klugen Entscheidungen dazu beigetragen, dass nicht nur die Effizienz, sondern insbesondere das Interesse an dem Medium „zm“ in der zahnärztlichen Kollegenschaft deutlich gesteigert wurde.
Auf Dr. Richter ist der Diplom-Journalist Sascha Rudat gefolgt, der zuvor Pressesprecher der Ärztekammer Berlin war. Sein bisheriger beruflicher Werdegang umfasst darüber hinaus journalistische Stationen in der Tageszeitungs- und Nachrichtenagenturpresse. Er möchte nun die crossmediale Vernetzung der Marke „zm“ weiter vorantreiben.
Telematik
Ich komme nun zu meinem Bericht über den Stand unserer Arbeiten in Sachen Telematikinfrastruktur und will Ihnen einen Überblick geben, was sich seit dem schriftlichen Bericht ereignet hat.
Mit 95 % bleibt der Anteil der an die TI angebundenen Zahnarztpraxen inzwischen weitgehend gleich und steigt nur noch marginal. Sowohl gematik wie auch das BMG fordern die aktuellen Zahlen regelmäßig bei uns an. Hintergrund ist auch, dass die gematik die Entfernung der schützenswerten Versichertendaten aus dem frei auslesbaren Bereich der eGK plant – also zum Beispiel das Kennzeichen "Besondere Personengruppe" oder die Zugehörigkeit zu DMP-Programmen. Gemäß Beschlusslage in der gematik soll dieser Schritt erfolgen, wenn der Anteil der angebundenen Praxen bei 95 % liegt. Im ärztlichen Bereich sind nach unseren Informationen bisher knapp 80 % der Praxen an die TI angeschlossen, so dass die Entfernung dieser abrechnungsrelevanten Daten noch nicht aktuell ansteht. Dennoch sollten die Zahnarztpraxen, die bis jetzt noch nicht an die TI angebunden sind, noch einmal auf diesen Umstand hingewiesen werden.
Die meisten von Ihnen werden wahrgenommen haben, dass es Anfang Juni zu einem Ausfall der TI von erheblichem Ausmaß gekommen ist. Durch einen Fehler in einem zentralen Dienst der TI konnte ein Großteil der Konnektoren keine Verbindung mehr aufbauen und die Online-Prüfung der eGK war in vielen Praxen nicht möglich. Der Fehler selbst wurde inzwischen durch die Bereitstellung einer neuen sogenannten TSL, einer Liste, die die vertrauenswürdigen Zertifikate enthält, behoben. Es ist jedoch ein Eingriff an allen betroffenen Konnektoren erforderlich, so dass es noch einige Zeit dauern wird, bis alle Konnektoren in den Praxen wieder fehlerfrei arbeiten können. Dieser Vorfall zeigt auch eine Kehrseite der TI und der kommenden Anwendungen: Während bisher technische Probleme auf einzelne Praxen beschränkt waren und auch dort gelöst werden konnten, wird mit der zentralen TI und den kommenden digitalen Anwendungen – allen voran die elektronische Patientenakte – eine größere Abhängigkeit der Praxen entstehen: Technische Probleme können dann mitunter nicht mehr vor Ort analysiert und gelöst werden, sondern die Praxen werden die Probleme ertragen und mit Notlösungen arbeiten müssen, ohne selbst auf die Problembehebung einwirken zu können. Außerdem steigt die Gefahr, dass Probleme flächendeckende Auswirkungen haben und nicht z. B. auf Fehler in einzelnen Praxisverwaltungssystemen zurückzuführen sind.
Was ist aber mit den entstehenden Kosten? Hier hat die Gematik zunächst verkündet, dass die Fehlerbehebung kostenlos erfolgen wird. In der Presse waren dazu nun ganz aktuell erste Kommentierungen der beauftragten Dienstleister zu lesen. DGN hat die Kostenfreiheit nämlich schroff unter Hinweis auf ihre vertraglichen Regelungen mit der Gematik zurückgewiesen. Da bahnt sich neuer Ärger an.en; d. h. von Zeit zu Zeit sind Updates notwendig. Dem schriftlichen Bericht konnten Sie entnehmen, dass zuletzt Updates für den CGM-Konnektor dringend eingespielt werden mussten, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Konnektoren gesperrt werden; viele Praxen mussten jedoch mehrmals daran erinnert werden, diese Updates einzuspielen. T-Systems-Konnektoren müssen in den nächsten Wochen und Monaten gegen Secunet-Konnektoren ausgetauscht werden, weil T-Systems sich aus dem Konnektor-Markt zurückzieht; vor Weihnachten gab es Unruhe wegen der vom Chaos Computer Club aufgedeckten Sicherheitslücken bei der Ausgabe von HBAs und SMC-Bs – wohlgemerkt auf den ärztlichen Bereich beschränkt. Und last but not least die eben geschilderte TI-Störung im Juni. All diese Vorkommnisse erfordern eine intensive Informationspolitik Richtung KZVen und letztlich Richtung Zahnarztpraxen. Hier würden wir uns von der gematik sehr viel mehr Initiative und bessere Öffentlichkeitsarbeit wünschen. Oft erhalten wir nur auf nachdrückliches Insistieren hin Informationen über den genauen Sachverhalt oder Sprachregelungen, die wir an die KZVen und Praxen weitergeben können. Das muss sehr viel besser werden. In Zukunft ist ein sehr gutes Krisenmanagement durch die gematik erforderlich, bei dem nicht nur die schnelle Fehlerbehebung, sondern auch eine umgehende und umfassende Informationspolitik von zentraler Bedeutung sein werden. Wir haben in der Gesellschafterversammlung der gematik im Juni deutlich auf diese Erwartungshaltung hingewiesen.
Meine Damen und Herren, dem schriftlichen Bericht konnten Sie entnehmen, dass die Tests für die nächsten Anwendungen der TI Fahrt aufgenommen haben. Über den Stand und erste Erfahrungen aus den NFDM- und eMP-Feldtests haben wir keine genauen Informationen, da bisher keine Zahnarztpraxen teilnehmen. Nach Aussagen des Konnektor-Herstellers – nur CGM hat ja bisher die Feldtests begonnen und inzwischen auch bereits abgeschlossen – schien es aber ganz gut zu laufen. Dafür waren wir bei den KIM- und QES-Feldtests hautnah dabei – dort habe ich sogar persönlich mit meiner Praxis teilgenommen, sodass wir hier Erfahrungen sozusagen aus erster Hand haben. Und unsere Einschätzung – auch basierend auf meiner persönlichen Erfahrung – ist, dass wir gut daran getan haben, die Anwendungen mit einigen Zahnarztpraxen und KZVen zu erproben. An dieser Stelle will ich auch den teilnehmenden Test-KZVen – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein – meinen ganz herzlichen Dank aussprechen. Die Test-KZVen haben hier Großartiges geleistet und maßgeblich dazu beigetragen, dass eine ganze Reihe von Fehlern aufgedeckt und behoben werden konnte.
Ich kann mich übrigens gut erinnern, dass wir für die Durchführung dieser Feldtests hart kämpfen mussten, da der GKV-SV der Auffassung war, dass "einfaches E-Mail-Versenden" und das Signieren von Dateien heutzutage Routine-Anwendungen seien und Tests dafür völlig überflüssig seien. Und es wird mir ein bisschen mulmig, wenn ich sehe, dass die gematik mehr und mehr die Feldtests zurückfährt, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Für die ePA-Fachdienste gibt es nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung im Mai nun so gut wie gar keine Feldtests mehr. Die KZBV hat zwar gegen diesen Beschluss gestimmt, leider waren wir aber die einzigen.
Ich will im Zusammenhang mit den KIM- und QES-Tests aber auch nicht verschweigen, dass ein wesentlicher Grund für die Verzögerung der Tests die fehlenden HBAs waren. Die KZBV und auch ich persönlich weisen seit mehr als zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Ausgabe des elektronischen Zahnarztausweises durch die Kammern hin. Im Februar dieses Jahres hat die KZBV wie Sie wissen alle Zahnärztekammern explizit angeschrieben und die Dringlichkeit noch einmal betont. Und ich nutze auch diese Gelegenheit, noch einmal, an Sie zu appellieren, die zuständige Zahnärztekammer zur zeitnahen Ausgabe des HBA aufzufordern, sofern dies noch nicht geschieht. Nach unseren Informationen geben sechs Zahnärztekammern immer noch keine elektronischen Zahnarztausweise aus – auch wenn diese die Ausgabebereitschaft inzwischen für Mitte des Jahres ankündigen. Und wenn die Ausgabe beginnt, müssen sich die neuen Prozesse höchstwahrscheinlich noch einspielen. Auch das ist eine Erfahrung, die wir während der KIM-Feldtests gemacht haben. In meinem Fall habe ich vor 12 Woche einen Zahnarztausweis erfolgreich bestellt und bis heute nicht erhalten, ich verrate ihnen nicht , welche Landeskammer das ist. Es ist also wichtig, dass sich insbesondere die Kammern, die jetzt erst mit der Ausgabe beginnen, klarmachen, was es bedeutet, bis Ende des Jahres eine Flächendeckung mit HBAs zu gewährleisten. Konkret müssen die Kammern kalkulieren, wie viele HBA-Anträge dazu pro Woche bearbeitet werden müssen und ob die vorhandenen personellen Ressourcen dafür ausreichen.
Mit dem Ende der Feldtests wird der erste Anbieter das Notfalldaten-Management, den elektronischen Medikationsplan und auch KIM als sichere elektronische Kommunikationsmöglichkeit bewerben. Für all diese Anwendungen wird der HBA benötigt. In einem halben Jahr (!) – wenn mit der eAU eine Pflichtanwendung kommt, die den HBA erfordert – muss der elektronische Zahnarztausweis flächendeckend in jeder Praxis vorhanden sein. Das ist nicht mehr viel Zeit. Ich will auch noch einmal auf die im Regierungsentwurf des PDSG enthaltene Regelung hinweisen: Gemäß § 340 Abs. 5 darf die KZV eine SMC-B nur noch dann ausgeben, wenn in der Praxis mindestens ein HBA vorhanden ist. Wenn nicht, ist die SMC-B zu sperren. Wenn das PDSG also in dieser Form – vermutlich im Herbst – ungeändert in Kraft tritt, dürfte die Praxis nicht einmal mehr die Online-Prüfung der eGK durchführen, wenn kein HBA vorhanden ist.
Eine weitere Baustelle haben wir nun in diesem Zusammenhang bei den ZOD-Karten: Wir erhielten kürzlich die völlig unabgestimmt vorgelegte Beratungsunterlage der gematik im TI-Ausschuss, dass die ZOD- und Vorläufer-Karten durch die TI nicht mehr unterstützt und abgekündigt werden sollen. Eine Vorgehensweise, die wir natürlich nicht akzeptieren konnten. Wir haben gemeinsam mit BÄK und BZÄK dagegen protestiert und uns an das BMG gewandt, um eine klare Aussage zu erhalten. Reaktion bisher: Keine! Und wie das bei manchen mit den klaren Aussagen ist: Es fällt schwer! Uns soll nun ein Schreiben des BMG zugehen, in dem die Erfüllung der organisatorischen HBA-Pflicht durch die ZOD-Karten zugesagt wird. Es soll zugesagt werden, dass das BMG weine Übergangsfrist für die ZOD-Karten und Vorläufer-HBAs bei der gematik unterstützt und sich für eine realistische und praxisnahe Zeitspanne einsetzen wird.
Meine Damen und Herren, ich will das Thema nicht überstrapazieren. Aber es war mir wichtig, hier noch einmal mit aller Nachdrücklichkeit das zeitnahe Erfordernis des HBA herauszuarbeiten, da ich in mehreren Rundschreiben der letzten Monate gesehen habe, dass dort die Erforderlichkeit des elektronischen Zahnarztausweises erst im Zusammenhang mit den drohenden Sanktionen bei Nicht-Bedienung der ePA – also zum 1. Juli 2021 – genannt wurde. Und das ist deutlich zu spät.
Für den Beginn der Wirkbetriebsphase von KIM will ich auch noch einmal betonen, dass es aus unserer Sicht Sinn macht, dass auch die KZVen sich an KIM und damit an die TI anbinden. Ziel sollte ja sein, dass nun auch zeitnah Anwendungen der KZVen – soweit sie die Kommunikation mit ihren Zahnarztpraxen betrifft – über KIM laufen. Die AG "Telematik" hatte sich bereits im Frühjahr dafür ausgesprochen, z. B. die Abrechnung über KIM zu übermitteln.
Uns wäre außerdem wichtig, dass die Anwendungen – nicht nur KIM, sondern insbesondere auch das Notfalldaten-Management und der elektronische Medikationsplan – auch seitens der KZVen propagiert und gefördert werden. Wir haben den Eindruck, dass diese Themen derzeit bei der gematik etwas untergehen. Hier stehen alle Zeichen auf ePA und deren fristgerechter Einführung zum 1. Januar 2021. Dabei vergisst die gematik aber offensichtlich, dass die ersten medizinischen Anwendungen eine Art Generalprobe darstellen. Wenn NFDM und eMP in den Praxen nicht funktionieren oder keine Akzeptanz finden, wird das einer schnellen Einführung der ePA nicht förderlich sein.
Wie wir hören, tun sich die Krankenkassen zudem schwer, die PIN-Briefe an ihre Versicherten zu versenden. Genaue Zahlen gibt es hierzu nicht. Es kann also auch sein, dass Patienten ihre PIN-Briefe zwar erhalten haben, diese aber nicht bewusst nutzen – in der Praxis also nicht zur Hand haben. Die Krankenkassen haben seinerzeit den Versand der PIN-Briefe bewusst zurückgehalten, da befürchtet wurde, dass bis zum Einführungszeitpunkt der ersten medizinischen Anwendungen die meisten Versicherten den PIN-Brief schlicht verlegt haben. Nach Aussage des GKV-SV haben allerdings alle Krankenkassen nach eigener Aussage inzwischen dafür gesorgt, dass die Patienten die PIN-Briefe rechtzeitig erhalten. Für die Anwendungen ist es jedenfalls essenziell, dass nicht nur die Praxen ausgestattet sind, sondern dass auch die Versicherten informiert sind und ihre PIN zur Hand haben. Ist dies nicht der Fall, werden wir den Erklärungsaufwand in den Praxen haben.
Wir werden die Einführung der neuen Anwendungen jedenfalls engmaschig öffentlichkeitswirksam begleiten. Neben den in enger Abstimmung mit der AG "Telematik" schon erstellten und auf unserer Website veröffentlichten Leitfäden werden wir auch die seit einigen Monaten laufende Artikelserie in den zm fortführen, um den Praxen die neuen Anwendungen nahe zu bringen.
Die in der nächsten Stufe folgende Anwendung, die elektronische Patientenakte, wird nach Einschätzung der gematik fristgerecht zum 1. Januar 2021 eingeführt werden können. Andererseits befürchtet die gematik jedoch, dass nicht alle dafür notwendigen Komponenten, genauer gesagt die Updates der Konnektoren, die diese ePA-fähig machen, rechtzeitig eine Zulassung erhalten. Auf den ersten Blick passen diese beiden Aussagen, die aus dem TI-Ausschuss vor zwei Wochen stammen, nicht zusammen. Die Erklärung ist: Die gematik hat aus ihrer Sicht die fristgerechte Einführung der ePA erreicht, wenn der erste ePA-fähige Konnektor pünktlich zum 1. Januar 2021 eine – um nicht zu sagen, irgendeine – Zulassung erhält. Leider hilft das den Praxen, die nicht mit diesem einen zugelassenen Gerät arbeiten, gar nichts. Alle Praxen sind aber verpflichtet, schon sechs Monate später die ePA zu bedienen. Andernfalls drohen bekanntlich Sanktionen. Wir haben immer und immer wieder darauf hingewiesen, dass die Fristen einmal mehr viel zu knapp bemessen wurden. Das gilt im Übrigen auch für die Vorgabe, dass wir bis zum 30. September 2020 die Finanzierungsvereinbarungen für die ePA und das E-Rezept mit dem GKV-SV zu schließen haben. Mit der eben zitierten Aussage der gematik ist klar, dass bis dahin noch kein ePA-fähiger Konnektor existiert – von Marktpreisen ganz zu schweigen. Da überkommt einen schon ein Déjà-vu. Denn in der Vergangenheit haben uns die zahlreichen Nachverhandlungen extrem viel Aufwand gekostet und auch – wegen der zeitnah umzusetzenden Änderungen der Pauschalen – in den KZVen zu Unmut geführt. Sie waren aber erforderlich, weil wir auch damals gezwungen waren, die Pauschalen festzulegen, ohne dass Marktpreise überhaupt in Sicht waren. Schade, dass der Gesetzgeber aus diesen Fehlern nicht lernt.
Das Thema Digitalisierung wird einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit bleiben und bei dem wir mit hohem Engagement weiterarbeiten. Die Digitalisierung wird neben der Pandemiebewältigung ein Themenschwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sein, die heute beginnt.
Das Patientendatenschutzgesetz, kurz PDSG, steht zur Beschlussfassung auf der Agenda des Bundestages. Wir haben in unserer Stellungnahme erneut Änderungsbedarf angemahnt, der aus Sicht des Berufsstandes bei zentralen Regelungselementen weiterhin besteht.
Dazu zählen insbesondere die nochmals erweiterten Protokollierungspflichten der Zahnärzte für Zugriffe auf personenbezogene Daten der Versicherten in Anwendungen der TI sowie die Unterstützungspflichten der Praxen bei datenschutzrechtlichen Ansprüchen der Versicherten gegenüber Krankenkassen und im Zusammenhang mit der ePA. Kritisiert haben wir auch die Informationspflichten der Zahnärzte bei der Übertragung von Daten in die ePA. Immerhin hat unsere Kritik in einigen Punkten zu Änderungen geführt, z.B. in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten von Praxen für die TI . Unsere Bedenken wurden berücksichtigt und durch klarstellende Formulierungen im aktuellen Entwurf weitestgehend beseitigt. Die Verantwortlichkeit des Zahnarztes endet vor dem Konnektor!
Wir werden auch weiterhin dafür eintreten, dass die Digitalisierung nie Selbstzweck sein darf! Digitalisierung muss die Patientenversorgung verbessern, Bürokratie in den Praxen abbauen und sie darf keine Mehrkosten für die Praxen verursachen. Nur dann wird die dringend nötige Akzeptanz auch im Berufsstand geschaffen und erhalten. Wir brauchen praxistaugliche Lösungen, die keinen zusätzlichen Mehraufwand bedeuten. Und es kann nur um solche Aufgaben gehen, die mit unserem Heilberuf in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Wenn Zahnärzte die Aufgabe bekommen sollen, Versicherte bei der Durchsetzung ihrer datenschutzrechtlichen Ansprüche gegenüber ihrer Krankenkasse zu unterstützen, hört es auf! Das kann nicht Aufgabe des Zahnarztes sein!
Dafür werden wir auch weiterhin eintreten.
Ich schließe damit meinen Bericht und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Bild: © KZBV/Spillner