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Rede Dr. Wolfgang Eßer

Es gilt das gesprochene Wort.


Sehr geehrte Herren Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch im Namen meiner Vorstandskollegen begrüße ich Sie sehr herzlich zu dieser Vertreterversammlung in bewegten Zeiten und in diesem ganz anderen und für uns alle gewöhnungsbedürftigen, neuen Format.

Ich freue mich, Sie und Euch, wenn auch nicht von Angesicht zu Angesicht, dann zumindest aber auf dem Bildschirm zu sehen und hoffe sehr, dass es Euch allen gut geht und Ihr vor allem gesund seid.

Hinter uns allen liegen bewegte und kräftezehrende Wochen und Monate. Und so sehr wir alle auf weitere Normalisierung hoffen, kann doch niemand von uns wirklich wissen, wie es weitergehen wird.

Die Corona-Pandemie hat unsere Lebensumstände und unsere Arbeitsbedingungen auf den Kopf gestellt. Sie hat uns und unser zahnärztliches Versorgungssystem vor völlig neue Aufgaben gestellt und Entscheidungen von uns gefordert, die all unsere Kräfte und Aufmerksamkeit beansprucht haben.

Die rasante Ausbreitung des Virus in Deutschland und Europa hat alle im März mit voller Wucht und völlig unvorbereitet getroffen. Die ersten Wochen waren geprägt von Verunsicherungen und Ängsten in der Kollegenschaft und natürlich auch bei unseren Patientinnen und Patienten.

Sorgen um die Infektionsrisiken in den Praxen, sich stetig ändernde Risikobewertungen des RKI, fehlende Schutzausrüstung und ein leergefegter und von Betrügern wimmelnder Beschaffungsmarkt mit Mondpreisen für Artikel, die Wochen zuvor noch wenige Cent gekostet haben – dies war die Gemengelage mit der wir zu Beginn der Pandemie konfrontiert waren.

Ich bin daher außerordentlich froh, dass es uns aus dieser zunächst völlig undurchsichtigen und schwierigen Lage heraus schnell gelungen ist, gemeinsam Lösungen zu entwickeln und ein effizientes Krisenmanagement umzusetzen:

  • Besonders wichtig war es, dass wir auf Bundes- und Landesebene von Beginn an auf unseren Websites, über die sozialen Medien und in den „zm“ umfassende und ständig aktualisierte Informationen bereitgestellt und in den Ländern Hotlines für die Patienten und die Kollegenschaft eingerichtet haben.
  • Bereits in der frühen Phase der Pandemie haben wir im Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern Konzepte entwickelt und umgesetzt, deren primäres Ziel es war, die Versorgung bei maximalem Infektionsschutz aufrecht zu erhalten und das Infektionsrisiko in den Praxen zu minimieren. Um nachweislich infizierte oder unter Infektionsverdacht stehende Schmerz- und Notfallpatienten nicht im normalen Praxisbetrieb zu behandeln, haben wir praktisch aus dem Stand heraus und ohne Unterstützung von außen ein bundesweit flächendeckendes Netz von Behandlungszentren in 30 Kliniken und 170 zahnärztlichen Schwerpunktpraxen für die Akut- und Notfallversorgung dieser Patienten aufgebaut. Bemerkenswert bleibt in diesem Zusammenhang, wie wenig Unterstützung wir dabei von den Landesregierungen erhalten haben und wie viele Kliniken, auch Universitätskliniken, sich aus der Verantwortung gestohlen und diese Aufgabe auf den Schultern der ambulant tätigen Zahnärzte abgeladen haben.
  • Um die Ausstattung der Schwerpunktpraxen mit ausreichend Schutzmaterial schnellstmöglich und flächendeckend zu gewährleisten, hat die KZBV frühzeitig auch das Ruder bei der Beschaffung und Distribution von Schutzausrüstung übernommen. Mit der befristeten Vereinbarung über die Ausstattung mit zentral beschaffter Schutzausrüstung haben wir mit dem Bundesmantelvertragspartner einen unkonventionellen Weg für die Ausstattung der Schwerpunktpraxen gefunden. Parallel wurde mit dem BMG eine Vereinbarung getroffen, diese Schutzausrüstung über das Bundesbeschaffungsamt bereitzustellen. Wir erinnern uns sehr genau, wie schleppend und unzureichend die Versorgung über diesen Weg in Gang gekommen ist. Die Politik hatte keinen Masterplan für eine Pandemie und die daraus resultierenden Herausforderungen. Deshalb haben wir uns vom BMG ermächtigen lassen, selbst fehlende Schutzausrüstung beschaffen zu können, was wir auch umgehend realisiert haben.
  • In dem gesamten Prozess hat das IDZ eine ebenso spontane wie hochqualifizierte Rolle in der Qualitätsprüfung der angebotenen Schutzartikel übernommen, wofür ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bedanken will. So konnten wir verhindern, dass gefakte und mit falschen Zertifikaten versehene Schutzausrüstung in die Schwerpunktpraxen gelangen konnte.
  • Unter Einhaltung höchster Hygienestandards hat es die Zahnärzteschaft geschafft, die vertragszahnärztliche Versorgung zu jedem Zeitpunkt, sowohl in der Regelversorgung als auch in der Versorgung der Infizierten und der Verdachtsfälle, aufrechtzuerhalten. Einen wichtigen Beitrag hierzu hat das in Zusammenarbeit mit dem IDZ entwickelte wissenschaftlich abgesicherte und international beachtete Handout „System von Standardvorgehensweisen für Zahnarztpraxen während der Coronavirus-Pandemie“ geleistet, das mehrfach aktualisiert und so dem neuesten Erkenntnisstand angepasst wurde.
  • Wo immer möglich, haben wir die Initiative für bürokratiearme und unkonventionelle Lösungen ergriffen und umgesetzt. Wichtige Entlastungen haben die von uns initiierten Beschlüsse des G-BA und eine Gemeinsame Erklärung mit dem GKV-Spitzenverband zu den Regelungen zur Verordnung von Heilmitteln und für Fahrkosten und Krankentransporte geschaffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diese von uns gemeinsam ergriffenen Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass die Zahnärzteschaft die Herausforderungen der Pandemie bislang sehr gut gemeistert hat.

Deshalb möchte ich zuallererst einmal „Danke“ sagen.

Mein herzlichster Dank und unser aller Lob und Anerkennung gebührt den Zahnärztinnen und Zahnärzten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unter Einhaltung höchster Hygienestandards haben sie ununterbrochen die Versorgung aufrechterhalten und waren auch in diesen schwierigen Zeiten, trotz Fallzahlrückgängen und trotz der anfänglich hohen Verunsicherungen, für ihre Patienten da. Bis heute ist kein einziger Fall bekannt geworden, bei dem es zu einer COVID-19-Infektion von Patienten im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung gekommen ist.

Bedanken möchte ich mich insbesondere auch für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das gemeinsame Krisenmanagement von KZBV und KZVen und für die enorme Leistung der KZVen z.B. beim Aufbau des flächendeckenden Netzes der Schwerpunktpraxen und ihre Anstrengungen auf Landesebene, die teilweise abstrusen Vorstellungen und Entscheidungen der Landesregierungen zu korrigieren. Sehr intensiv haben wir gemeinsam Lösungen erarbeitet und lösungsorientierte Entscheidungen getroffen. Wir haben gezeigt, dass wir gerade auch in Krisenzeiten handlungsfähig sind. Dass sich Politik und Gesellschaft auch in außergewöhnlichen Situationen auf uns verlassen können.

Wir Zahnärztinnen und Zahnärzte und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen guten Job gemacht!

Umso unverständlicher und bitterer ist es, dass die Politik diese Leistung nicht anerkannt hat.

Aufgrund der existenzgefährdenden Fallzahlrückgänge in unseren Praxen hatten wir unter höchstem Einsatz und Kraftanstrengungen wochenlang dafür gekämpft, dass der finanzielle Schutzschirm zur Sicherung der Gesundheitsversorgung auch auf Zahnarztpraxen ausgeweitet wird. Hierzu standen wir in einem hochfrequenten und engen Austausch mit dem BMG, Minister Spahn und den Abgeordneten. Wir haben fundierte Berechnungen, Analysen und Konzepte eingebracht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, wie es ausgegangen ist: Trotz unserer frühzeitigen Appelle und Forderungen an den Minister haben wir keine Berücksichtigung im Krankenhausentlastungsgesetz gefunden. Auch die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, mit der unsere Forderung nach einer paritätischen Lastenteilung zwischen Kassen und KZVen schon auf eine 30-70-Verteilung downgegradet worden war, wurde vom SPD-geführten Finanzministerium auf eine reine Liquiditätshilfe mit 100-prozentiger Rückzahlungspflicht bei Überzahlung geschrumpft. Mehr als einen Kredit waren wir der SPD nicht Wert!

Dass die Politik uns ihre Unterstützung in der Krise verweigert hat, dass sie uns alleingelassen hat anstatt einen echten Rettungsschirm aufzuspannen, so wie dies für Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie für Berufsgruppen anderer Branchen geschehen ist, das hat uns schockiert.

Diese Ungleichbehandlung und die damit einhergehende Desavouierung hat uns Zahnärzte, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tief getroffen.

Eingestuft als nicht systemrelevant kann man nur folgern: Weder sind wir Zahnärzte und unsere Versorgungsinfrastruktur für die Gesundheitsversorgung wichtig, noch verdienen wir Unterstützung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die ernüchternde Bilanz und zeigt knallhart auf, was wir der Politik nach den vielen wohlfeilen Worten auf unseren Versammlungen tatsächlich wert sind und bedeuten!

Dies ist nur schwer in Einklang zu bringen mit dem Vertrauen und der großen Wertschätzung, die die Patienten uns Zahnärzten entgegenbringen.

Es ist schwer in Einklang zu bringen mit unserem sehr erfolgreichen Einsatz für die Mundgesundheit in Deutschland, die im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz einnimmt.

Das ist schwer in Einklang zu bringen mit den Vorschlägen und Konzepten, die wir unermüdlich einbringen, um die zahnärztliche Versorgung in Deutschland flächendeckend, wohnortnah und qualitativ hochwertig sicherzustellen, und um die Mundgesundheit und damit die Lebensqualität der Bevölkerung, gerade auch der vulnerablen Gruppen, stetig zu verbessern.

Es ist auch schwer in Einklang zu bringen mit der exponierten und verantwortungsvollen Rolle, die der Zahnärzteschaft innerhalb des Gesundheitswesens zukommt. Dem Gewicht der KZBV im G-BA, im IQTIG, im IQWiG und in der gematik, um nur einige Beispiele zu nennen.

Wenn es aber augenscheinlich ausreichend ist, berechtigte Anliegen eines Berufsstandes und eines ganzen Versorgungsbereiches im Gesundheitswesen unter Heranziehen alter, nicht gerechtfertigter Vorurteile – ich spreche hier von dem porschefahrenden Zahnarzt – vom Tisch zu fegen und den Gleichbehandlungsgrundsatz als Pfeiler objektiver politischer Entscheidungen zu ignorieren, dann spricht das in meinen Augen nur für das offensichtlich eklatant fehlende Verantwortungsbewusstsein einiger politischer Entscheidungsträger in unserem Land.

Die Folgen dieser Fehlentscheidung werden insbesondere diejenigen zu spüren bekommen, die für die Zukunft des Berufsstandes und den Erhalt einer hervorragend funktionierenden, flächendeckenden zahnärztlichen Patientenversorgung stehen. Denn die hundertprozentige Rückzahlungsverpflichtung trifft insbesondere junge Praxen, junge Gründerinnen und Gründer, hart.

Zugleich geht von dieser verantwortungslosen Entscheidung ein verheerendes Signal an die Studierenden und die angestellten Zahnärzte, die für die Zukunft eine Niederlassung geplant hatten, aus: Ihr seid auf Euch allein gestellt, von der Politik könnt ihr selbst in Krisenzeiten keine Hilfe erwarten!

Wir fordern deshalb die Politik eindringlich und erneut auf, diese Fehlentscheidung zu revozieren und anzuerkennen, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte systemrelevant und ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge sind!

Die dazu vorbereitete Resolution soll hier ein deutliches Signal in die Politik senden!

Aber nicht nur die Politik hat uns die dringend notwendige Hilfe versagt. Auch unser Bundesmantelvertragspartner, der GKV-Spitzenverband, hat sich aus dem Staub gemacht, als es galt, Verantwortung für die Patientenversorgung zu übernehmen. Wir haben sehr früh die Initiative ergriffen und versucht, mit dem GKV-Spitzenverband eine vertragliche Regelung über einen Schutzschirm zu erreichen. Der GKV-SV hat jedoch einer partnerschaftlichen Lösung auf Bundesebene eine Absage erteilt, weil – wie uns mitgeteilt wurde – die Krankenkassen nicht bereit waren, die erforderliche Zustimmung hierzu zu erteilen. Damit haben sich die Krankenkassen aus der gemeinsamen Sicherstellungsverantwortung vollständig herausgestohlen. Zur Krisenbewältigung wäre eine paritätische Lastenteilung notwendig gewesen. Aber selbst die 30-70-Risikoverteilung aus dem Entwurf der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung wurde zurückgewiesen und man darf getrost mutmaßen, dass Herr Scholz sein Veto nicht ohne Abstimmung mit den Kassen eingelegt haben dürfte.

Also nichts mit Partnerschaft seitens des GKV-Spitzenverbandes und der Krankenkassen in Krisenzeiten. Das sollten wir nicht vergessen. „Vertragspartnerschaft“ verkommt immer mehr zu einer Worthülse!

Unsolidarisch war aus unserer Sicht auch das Verhalten des PKV-Verbandes. Trotz mehrmaliger Gesprächsversuche und Appelle hat sich der PKV-Verband nachdrücklich geweigert, der mit dem GKV-SV geschlossenen befristeten Vereinbarung über die Ausstattung mit zentral beschaffter Schutzausrüstung beizutreten oder sich an einem Rettungsschirm zu beteiligen. Dies, obwohl die Privatversicherten doch in den Praxen der Vertragszahnärzte behandelt werden und infizierte oder sich in Quarantäne befindende PKV-Versicherte auch in den Schwerpunktpraxen nicht zurückgewiesen werden!

Ein geradezu beschämendes Verhalten der PKV, die ansonsten gerne gute Gewinne über den Verkauf von Zahnarzttarifen und Zusatzversicherungen bei den Vertragszahnärzten macht.

Hilfreich wäre es gewesen, wenn die BZÄK bei der Vereinbarung der Hygienepauschale für den privatzahnärztlichen Bereich nicht vorgeprescht wäre. Denn so hat der PKV-Verband seinen Beitrag als erbracht angesehen und sonstige Finanzierungshilfen für die Behandlung seiner Versicherten strikt abgelehnt.

Auch innerhalb unseres Berufsstandes hat es Vorfälle und Entwicklungen gegeben, die alles andere als hilfreich waren:

Jedem von uns muss klar sein, dass es zur Bewältigung einer Krise dieses Ausmaßes eines professionellen Krisenmanagements bedarf. Der Berufsstand muss mit einer Stimme sprechen und geschlossen nach außen agieren. Wir müssen an einem Strang ziehen!

Die KZBV hat daher von Beginn an bei all ihren Aktivitäten in engem Schulterschluss mit der BZÄK agiert. Peter Engel und ich haben alles darangesetzt, koordiniert und abgestimmt vorzugehen. Es war daher äußerst unglücklich und völlig kontraproduktiv, dass nicht alle Verantwortungsträger diesen gemeinsamen Weg bis zum Schluss durchgehalten haben. Vor allem aber hat dies das Außenbild der Zahnärzteschaft stark beeinträchtigt und unsere politische Schlagkraft gemindert. Was uns auch postwendend und völlig zu Recht von Politikern vorgehalten wurde.
Ich möchte es noch einmal in aller Deutlichkeit formulieren: Wenn es nicht einmal in Krisenzeiten gelingt, persönliche Interessen und Eitelkeiten Einzelner konsentierten gemeinsamen Zielen unterzuordnen, wird eine glaubwürdige Interessenvertretung des Berufsstandes nicht möglich sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo stehen wir heute?

Die KZVen haben zum 2. Juni über die Annahme bzw. Ablehnung der Liquiditätshilfe entschieden. Dabei haben sie sich ihre Entscheidung nicht leichtgemacht. Nach mehreren intensiven gemeinsamen Beratungen zwischen KZBV und KZVen wurde die Entscheidung in manchen Ländern im Rahmen von außerordentlichen Vertreterversammlungen getroffen. Grundlage war überall die sorgfältige Prüfung der Wirkung der Liquiditätshilfe in Verbindung mit den in den KZVen individuell vereinbarten Vergütungsverträgen.

Nur Insider wissen, wie komplex das vertragszahnärztliche Vergütungssystem ist. Kommen die vertraglichen Spezifika der einzelnen KZVen noch hinzu, so ist die Systematik Außenstehenden kaum noch verständlich zu vermitteln.

Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Vertragssituationen in den KZVen, gerade auch wegen der besonderen Situation der „Übersteller-KZVen“, hatten wir uns von Anfang an für eine Opt-out-Regelung in der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung eingesetzt. Erwartungsgemäß sind die Entscheidungen daher unterschiedlich ausgefallen. Am Ende steht nun eine Entscheidung pari pari für bzw. gegen die Liquiditätshilfe. Die Zukunft wird zeigen, ob überall die richtigen Entscheidungen getroffen wurden.

Wie geht es nun weiter?

Ich denke, dass wir uns schnell alle einig sind, wenn ich sage, dass wir uns trotz aller Enttäuschung und allen Frusts über die mangelnde Unterstützung seitens der Politik auf unsere eigene Stärke konzentrieren und uns mit vereinten Kräften aus dieser schwierigen Situation befreien müssen. Es bleibt uns aktuell auch gar nichts anderes übrig!

Als Realisten gilt es für uns, aus unseren eigenen Fehlern und aus der bitteren Erfahrung, die wir gemacht haben, zu lernen. Das heißt für mich, ganz konkret zu analysieren: Was ist gut gelaufen, was schlecht? Wo müssen wir unsere Positionen neu ausrichten? Was müssen wir tun, um das offensichtlich nach wie vor existierende Zerrbild von unserem Berufsstand in der Politik und den Medien zu korrigieren? Wie gehen wir weiter nach vorne?

Der Herbst wird zeigen, wo wir stehen.

Er wird es zeigen im Hinblick auf das Ausbruchsgeschehen. Die Pandemie ist nicht vorbei! Die Ereignisse in Gütersloh oder auch in Berlin-Neukölln zeigen, wie fragil die Situation ist, in der wir uns befinden. Um auf eine mögliche „2. Pandemie-Welle“, Virologen sprechen auch von einer „kontinuierlichen Welle“ mit „Ups and Downs“ und lokalen Ausbrüchen, möglichst gut vorbereitet zu sein, sollte es selbstverständlich sein, das Netz der Schwerpunktpraxen aufrechtzuerhalten und für diese Praxen den notwendigen Bedarf an Schutzausrüstung weiter vorzuhalten.

Der Herbst wird auch zeigen, wie die wirtschaftliche Lage unserer Praxen aussieht. Wie Sie wissen, sieht die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung eine Evaluationsklausel vor, nach der das BMG bis zum 15. Oktober 2020 die Auswirkung der Verordnung auf die wirtschaftliche Situation der Praxen überprüfen muss. Daher werden wir den weiteren Verlauf der Pandemie und das Leistungsgeschehen in unseren Praxen akribisch beobachten und analysieren. Auswerten werden wir – soweit das irgend möglich ist – auch die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld und die Hygienekosten. Zu den Hygienekosten liegen bereits erste Ergebnisse aus dem IDZ vor. Zudem werden wir uns einen Überblick darüber verschaffen, ob Zahnärzte in direkter Folge der Corona-Krise gezwungen waren, ihre Praxis endgültig zu schließen oder ob sie diese früher als geplant abgeben mussten.

Auf dieser Basis wird zu entscheiden sein, wie wir weiter vorgehen und welche Positionen wir bei der Evaluation in die Diskussion mit der Politik einbringen.

Derzeit zeigen unsere Daten, dass zwischen Mitte März und Mitte Mai 2020 Rückgänge im Leistungsvolumen von bis zu 50 % gegenüber den vergleichbaren Kalenderwochen des Jahres 2019 festzustellen waren. Erste Anzeichen für Normalisierungstendenzen beobachten wir ab Mitte Mai 2020. Martin Hendges wird darauf später im Detail eingehen.

Teil unserer Strategie ist es auch, uns für die Zukunft zu rüsten und die Krisenreaktionsfähigkeit des KZV-Systems zu stärken. Wir halten es für unabdingbar, auf zukünftige Pandemielagen besser vorbereitet zu sein.

Dazu werden wir der Politik den Vorschlag unterbreiten, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die es den Bundesmantelvertragspartnern ermöglicht, Rahmenbedingung auszuhandeln, um in Pandemielagen schneller, besser und flexibler agieren zu können.

Darüber hinaus planen wir, unter dem Stichwort „pandemic preparedness“ gemeinsam mit der BZÄK und der DGZMK auf Einladung der Charité an der Entwicklung von Konzepten für zukünftige Pandemien mitzuwirken.

Mit unserer Expertise werden wir uns auch in die von Bundesgesundheitsminister Spahn angeregte Aufarbeitung der Corona-Politik durch den Gesundheitsausschuss des Bundestages einbringen.

Uns ist es überaus wichtig, unseren Berufsstand wieder auf das zu fokussieren, was uns ausmacht: Wir sind Ärzte, Freiberufler, Helfer und Heiler. So wollen wir auch verstanden und wertgeschätzt werden. Dazu müssen alte Vorurteile abgebaut werden, die in der Krise wieder hochgekommen sind. Es gilt nach vorne zu stellen, was die Zahnärztinnen und Zahnärzte in diesem Land jeden Tag für ihre Patientinnen und Patienten leisten. Das vorherrschende Zerrbild des Zahnkosmetikers, Bleachingexperten und Wohlfühlzahnarztes, das sich in den letzten Jahren nicht zuletzt wegen falscher Öffentlichkeitsarbeit etabliert hat, gilt es grundlegend zu revidieren.

Ebenso müssen wir die Stärke unseres freiberuflichen und selbstverwalteten Gesundheitssystems herausstellen. Eines Systems, das gemeinwohlorientiert ist, das zur Daseinsvorsorge gehört und sich nicht einer Kommerzialisierung unterordnet. Dieser Stärke haben wir es zu verdanken, dass Deutschland im internationalen Vergleich bislang gut durch die Krise gekommen ist. Das zeigt nicht zuletzt der Blick nach Großbritannien oder die USA eindrücklich.
Auf der Basis der Erfahrungen der letzten Monate müssen wir unmissverständlich klarmachen, dass es ein tragischer Irrweg ist, die Ausrichtung des Gesundheitswesens den Ökonomen zu überlassen. Ein „Weiter so“ auf dem Weg zunehmender Vergewerblichung und Industrialisierung darf es nicht geben, hier muss Einhalt geboten werden und Vernunft einkehren, bevor es endgültig zu spät ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

auch wenn die Corona-Krise viele Themen überlagert hat, so hat es keineswegs einen Stillstand in den Gesetzgebungsprozessen, im Vorantreiben der Digitalisierung oder im Vertragswesen gegeben. Alles ist in hoher Taktrate weiter intensiv von uns begleitet worden. Martin und Georg werden anschließend aus den letztgenannten Bereichen berichten.

Neben der Pandemiebewältigung werden wir uns auch weiterhin mit Elan und Konzentration auf unsere Kernaufgabe fokussieren: Die Sicherstellung einer wohnortnahen, flächendeckenden und qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Versorgung.

Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetzes, das GKV-IPReG, mit dem Thema Sicherstellungsinstrumente nach § 105 SGB V.

Bereits im Rahmen des Gesetzgebungs-verfahrens zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatten wir uns für eine Anwendbarkeit der Sicherstellungsinstrumente eingesetzt mit dem Hinweis darauf, dass der zahnärztliche Bereich eigenständige Lösungen braucht.
Mit den 105er-Instrumenten könnten wir unseren Sicherstellungsauftrag noch besser erfüllen und das KZV-System noch proaktiver aufstellen. Hierzu hatten wir einen konkreten Regelungsvorschlag vorgelegt. Leider war die SPD im Gesetzgebungsverfahren zum TSVG nicht bereit, diesen Weg mitzugehen.

Aufgegriffen wurde unser Regelungsvorschlag nun von der Bundesregierung mit dem Regierungsentwurf des GKV-IPReG. Morgen steht die abschließende Beratung im Bundestag an.

Herauszustellen ist, dass im gesamten bisherigen Gesetzgebungsprozess die 105er-Regelungen von politischer Seite nicht ein einziges Mal thematisiert oder kritisiert wurden, weder in der Stellungnahme des Bundesrates noch in der Gegenäußerung der Bundesregierung und auch nicht im Rahmen der 1. Lesung im Bundestag. Umso ungeheuerlicher ist es, dass der GKV-SV hier nun erneut gegen uns schießt, auch diese Regelung boykottiert und sie mit dem Hinweis auf die fehlende Bedarfszulassung im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung ablehnt. Dass uns der GKV-SV in dieser Form attackiert, ist ein weiterer Affront. Wo bleibt die Verantwortung der Kassen für die Sicherstellung der Patientenversorgung?

Mit höchster Aufmerksamkeit und Nachdruck verfolgen wir auch das Thema MVZ weiter. Wir hatten zugesagt, dass wir genau beobachten und evaluieren werden, wie sich die im TSVG getroffene Regelung der gestaffelten Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche MVZ auf die Investitionsbestrebungen von Private-Equity-Investoren und die Zunahme von MVZ auswirkt.

Signifikant sind für uns insbesondere zwei aktuelle Entwicklungen:

  1. Zum Ende des ersten Quartals 2020 hat die Anzahl der zugelassenen MVZ erstmals die 1.000er-Marke geknackt.
  2. Der Anteil der MVZ mit Fremdinvestorenbeteiligung an allen MVZ liegt inzwischen bei knapp über 20%.

Dies zeigt deutlich: Der Wachstumstrend im Bereich der zahnärztlichen MVZ ist ungebrochen. Auch gehen wir davon aus, dass die bekannten Finanzinvestoren weiter in den deutschen Dentalmarkt investieren werden und auch andere Finanzinvestoren ihre Investitionspläne nicht ad acta gelegt haben.

Unsere Daten zeigen außerdem sehr eindrücklich, dass die MVZ sich weiterhin nahezu durchgängig in einwohner- und einkommensstarken Regionen niederlassen. Im Regelfall handelt es sich dabei um städtische Regionen, die bereits bedarfsgerecht oder überversorgt sind. Bei den MVZ in Investorenhand ist außerdem auffällig, dass sich so gut wie keine von ihnen in strukturschwachen und ländlichen Regionen niederlassen, in denen am ehesten Engpässe und Unterversorgung drohen könnten. Sie leisten also nach wie vor kaum einen Beitrag zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung!

Auch befürchten wir, dass durch die Konzentration auf Großstädte, Ballungsräume und einkommensstarke ländliche Regionen insbesondere der zahnärztliche Nachwuchs nicht mehr für die Versorgung in ländlichen strukturschwachen Regionen zur Verfügung steht.

Besorgniserregend ist für uns auch die Entwicklung bei den MVZ-Ketten: Stand Ende März 2020 befanden sich rund 62 % aller MVZ in einer Kette. Der Anteil der MVZ ohne Kettenzugehörigkeit ist von rund 51 % Mitte 2016 auf rund 38 % zum Stand Ende März 2020 zurückgegangen. Hier erkennen wir also einen deutlichen Trend der MVZ, sich zu organisieren.

Angesichts dieser Entwicklungen sehen wir unser stabiles Versorgungssystem, das sich ja gerade auch in diesen Krisenzeiten bewährt hat, weiterhin massiv in Gefahr. Unsere Sorge muss sein, dass all diese Entwicklungen insgesamt dazu führen werden, dass Einzelpraxen und BAG mehr und mehr von finanzstarken Investoren und Ketten verdrängt werden.

Dies ist Anlass für uns, in den kommenden Wochen unsere Daten noch breiter und tiefgreifender zu analysieren und zu publizieren.

Die heute vorliegenden Daten bestätigen uns darin, dass die MVZ-Regelungen weiterzuentwickeln sind. Die Corona-Krise zeigt sehr klar, dass eine Vergewerblichung und Kommerzialisierung unseres Gesundheitswesens nicht der richtige Weg ist.

Unsere Forderungen nach einer Rechtsgrundlage für Anstellungsgrenzen in MVZ, nach einer räumlichen und fachlichen Begrenzung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern und nach Einführung eines MVZ-Registers werden wir daher im Herbst in die politische Diskussion einbringen.

Meine Damen und Herren, auch das Thema PAR beschäftigt uns weiter intensiv.

Im November 2017 hatten wir ja gemeinsam in Frankfurt unser Versorgungskonzept für eine zeitgemäße Behandlung von Parodontalerkrankungen auf den Weg gebracht, um den aktuellen Stand der Zahnmedizin endlich in die GKV-Versorgung zu überführen.

Das Konzept allein reicht jedoch nicht aus. Ausschlaggebend ist, dass der G-BA die seit über 40 Jahren quasi unangetastet gebliebene Behandlungsrichtlinie auf den aktuellen Stand der Wissenschaft bringt.

Sie alle wissen, dass wir uns im G-BA seit Jahren mit Verve genau dafür einsetzen. Dabei haben wir in den letzten Monaten große, und ich kann heute sagen, entscheidende Schritte gemacht.

Gegen den Widerstand der Krankenkassen haben wir durchgesetzt, dass der G-BA den Nutzen der strukturierten Nachsorge anerkennt.

Wir haben jetzt im Mai dem G-BA unseren Entwurf einer eigenständigen PAR-Richtlinie vorgelegt. Die aktuelle Klassifikation wird berücksichtigt, notwendige Gesprächspositionen –Stichwort „sprechende Zahnheilkunde“ -sind enthalten und die Nachsorgeleistungen sind risikoadjustiert und bedarfsgerecht ausgestaltet.

Was machen die Kassen? Sie ahnen es bereits: Die haben eine Sparversion dagegengesetzt, ganz nach dem Motto: Es bleibt alles beim Alten. Hauptsache, kein Geld ausgeben. UPT? Nach dem Modell Gießkanne. Die aktuelle Klassifikation? Unwichtig. Gesprächspositionen? Überflüssig.

Das werden wir nicht akzeptieren.

Wir sind im G-BA gerade dabei, die Stellungnahmen, die die Wissenschaft zu den Entwürfen abgegeben hat, auszuwerten. Und der Rückenwind und die Unterstützung für unseren Entwurf sind gewaltig. Die Kassen dagegen wurden mit heruntergelassenen Hosen erwischt.

Das freut mich, ist aber noch kein Grund zur Beruhigung. Denn noch liegen harte Verhandlungen im G-BA und im Bewertungsausschuss vor uns. Ich bin heute aber deutlich optimistischer als noch vor wenigen Monaten, dass der G-BA insgesamt erkennt, wie eindeutig die wissenschaftliche Lage ist und eine Aktualisierung im Sinne der Patientinnen und Patienten zwingend geboten ist. Faule Kompromisse gegen Interessen der Versicherten und die KZBV kann sich der G-BA nicht leisten, es sei denn, er möchte sich vollkommen bloßstellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Aufgabenheft ist prall gefüllt. Die Herausforderungen, die vor uns liegen, sind groß.

Ich möchte Sie daher noch einmal eindringlich bitten: Lassen Sie uns nicht im Frust verharren. Lassen Sie uns weiter nach vorne blicken und die Herausforderungen gemeinsam angehen. Lassen Sie uns zeigen: Wir stehen auch in schwierigen Zeiten zusammen. Wir lassen uns von Rückschlägen nicht entmutigen und auseinanderdividieren.

Wenn wir dieses Zeichen von unserer VV senden, dann haben wir schon einen guten Schritt nach vorne getan.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine gute VV und weiterhin gute Gesundheit!

 

Bild: © KZBV/Jardai

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