MenuKZBV Home

Direkt zu Ihrer KZV

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein
  • Westfalen-Lippe
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Zahnärzte
    • Rechtsgrundlagen
    • Berufsausübung
    • Telematik und IT
    • Qualitätsförderung
    • Rund um die Praxis
  • Patienten
    • Medizinische Infos
    • Qualitätsförderung
    • Patient und Krankenkasse
    • Zahnarztsuche
  • Presse
    • Pressekontakt
    • Bildarchiv
    • Pressemitteilungen
    • Reden des Vorstands
      • 9. Vertreterversammlung - Dr. Karl-Georg Pochhammer
      • 9. Vertreterversammlung - Dr. Wolfgang Eßer
      • 8. Vertreterversammlung
      • 8. Vertreterversammlung
      • Neujahrsempfang von KZBV und BZÄK 2020
      • Herbert-Lewin-Preis 2019
      • 7. Vertreterversammlung
      • Eröffnung der ersten Zahnpraxis der Zukunft
      • Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK 2019
      • Festakt Deutscher Zahnärztetag 2018
      • Klausurtagung: Digitalisierung
      • Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK 2018
      • Neujahrsempfang von KZBV und BZÄK 2018
      • Kongress Deutscher Zahnärztetag 2017
      • Festakt Deutscher Zahnärztetag 2017
      • Offizielle Eröffnung der Hauptversammlung 2017 des FVDZ
      • Fachtagung Zahnmedizin im Nationalsozialismus
  • Politik
    • Positionen
    • Konzepte und Berichte
    • Vertreterversammlung
    • Veranstaltungen
  • Service
    • Infomaterialien
    • Statistische Basisdaten
    • Geschäftsberichte
    • Adressen
  • Suche 

9. Verteterversammlung

  • 9. Vertreterversammlung - Dr. Karl-Georg Pochhammer
  • 9. Vertreterversammlung - Dr. Wolfgang Eßer
  • 8. Vertreterversammlung
  • 8. Vertreterversammlung
  • Neujahrsempfang von KZBV und BZÄK 2020
  • Herbert-Lewin-Preis 2019
  • 7. Vertreterversammlung
  • Eröffnung der ersten Zahnpraxis der Zukunft
  • Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK 2019
  • Festakt Deutscher Zahnärztetag 2018
  • Klausurtagung: Digitalisierung
  • Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK 2018
  • Neujahrsempfang von KZBV und BZÄK 2018
  • Kongress Deutscher Zahnärztetag 2017
  • Festakt Deutscher Zahnärztetag 2017
  • Offizielle Eröffnung der Hauptversammlung 2017 des FVDZ
  • Fachtagung Zahnmedizin im Nationalsozialismus
  1. Startseite
  2. Presse
  3. Reden des Vorstands
  4. 9. Vertreterversammlung - Dr. Wolfgang Eßer

Rede Dr. Wolfgang Eßer

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Sehr geehrte Herren Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Covid-19 beherrscht nicht nur das gesellschaftliche Leben und die politische Debatte, das Virus bedroht über die mit voller Wucht auf uns einwirkende 2. Welle auch das Geschehen in den zahnärztlichen Praxen. Ich will und muss dieses Thema daher an den Anfang meiner Rede stellen.

Die aktuelle Arbeit der KZBV wird massiv von den Aufgaben im Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung dominiert, was aber nicht dazu führt, – das will ich gleich klarstellen – dass andere wichtige Aufgaben liegen bleiben.

Auf den Punkt gebracht lautet die aktuelle Aufgabe der KZBV und den KZVen in dieser kritischen Phase: Strukturen erhalten und Zukunft gestalten!

Unter diesem Motto steht folglich auch mein Redebeitrag:

Seit Februar widmen wir uns der Bewältigung der Pandemie und arbeiten mit allen Kräften daran, dass unsere Patientinnen und Patienten, unsere Praxen und der Berufsstand gut durch die Krise kommen. Wir haben eindrucksvoll bewiesen, dass sich die Menschen in unserem Land auf uns Zahnärztinnen und Zahnärzte und auf das vertragszahnärztliche Versorgungssystem auch und besonders in Krisenzeiten verlassen können.

Das Infektionsgeschehen nimmt inzwischen wieder dramatisch zu. Gesundheitsminister Spahn hat sehr deutlich gemacht, dass ihn die neuen Infektionszahlen sehr besorgen, ebenso wie die Bundeskanzlerin. Von dieser Stelle aus wünschen wir dem Minister einen möglichst milden Verlauf seiner Erkrankung, gute Besserung und eine schnelle Genesung.

Wie stark sich die Lage bereits vor zwei Wochen zugespitzt hatte, haben die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung des Virus‘ gezeigt, die Ergebnis einer Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Bundesländer vom 14. Oktober sind. Auf ihre unnachahmliche Art hat die Kanzlerin bereits damals deutlich gemacht, dass sie sogar weitergehende Einschränkungen für notwendig erachtet hätte. Früher als geplant beraten die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder heute erneut und man kann davon ausgehen, dass es zu drastischen Einschränkungen kommen wird.

Schweren Herzens haben wir uns vor zehn Tagen für die Absage unserer Präsenz-VV in München entschieden. Inzwischen sind wir froh, dass wir diese Entscheidung frühzeitig getroffen haben. Die Pandemie ist nur dann bewältigbar, wenn wir uns alle gemeinsam an Regeln halten und jeder Einzelne Verantwortung für sich selbst, seine Mitmenschen und die Gesellschaft übernimmt. „Umsicht und Vorsicht“ müssen die Gebote der Stunde sein! Es gilt mehr denn je, einen kühlen Kopf zu bewahren und auf Evidenz und die Erfahrungen zu setzen, die wir im Laufe der bisherigen Pandemiebewältigung gewinnen konnten.

Für die nun beginnende kalte Jahreszeit müssen wir uns erneut auf große Herausforderungen vorbereiten. Als wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge und der ambulanten medizinischen Versorgung werden wir uns diesen Herausforderungen auch weiterhin stellen und unsere besondere Verantwortung für die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnehmen. Nach wie vor gilt es, unseren Auftrag zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung gerade in Krisenzeiten verantwortungsbewusst zu erfüllen.

Dabei bleibt es unser primäres Ziel, die zahnärztliche Versorgung aller Patientinnen und Patienten bei maximalem Infektionsschutz aufrecht zu erhalten und das Infektionsrisiko in den Praxen zu minimieren.

Zumindest bedingt hilfreich ist dabei die 3. Testverordnung der Bundesregierung, die die Zahnarztpraxen jetzt endlich auch einbezieht. Aus gegebenem Anlass will ich hierzu kurz den aktuellen Sachstand der Verordnung ausführen, um der weiteren Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen durch halbgare Informationen von anderer Seite entgegenzuwirken:

Nach der Testverordnung können unter bestimmten Voraussetzungen auch asymptomatische Personen einen Anspruch auf Testung haben. Konkret kann eine Testung des Praxispersonals künftig sowohl anlassbezogen als auch ohne Anlass in Anspruch genommen werden.

Die Voraussetzungen für eine anlassbezogene Testung sehen vor, dass innerhalb der letzten 10 Tage eine mit dem Coronavirus infizierte Person in der Praxis festgestellt wurde. In solch einem Fall besteht ein Anspruch auf einmalige Testung.

Die anlasslose Testung zum Zwecke der Verhütung der Verbreitung kann unabhängig von einem bestätigten Kontakt mit einer infizierten Person in regelmäßigen Abständen auf Verlangen der Praxis oder des Gesundheitsamts erfolgen. Sie kann für jeden Einzelfall einmal pro Woche wiederholt werden.

Unklarheiten bestehen indes hinsichtlich der Frage, ob die Zahnärzte selbst ihr eigenes Praxispersonal testen dürfen oder ob dies nur durch Ärzte und den öffentlichen Gesundheitsdienst möglich ist. Die Verordnung sowie ihre ursprüngliche Begründung haben eine solche Lesart nicht hergegeben. Die erst kürzlich veröffentlichte neue Begründung formuliert hingegen, dass auch Vertragszahnärzte "im Einzelfall, insbesondere zur Testung des eigenen Personals" Leistungserbringer seien, was sich allerdings im Normtext nicht niederschlägt.

Hier werden wir uns im Interesse der Rechtssicherheit um eine Klarstellung bemühen. Ebenso muss klargestellt werden, wie und über wen dann die Abrechnung erfolgt, die bisher ausschließlich über die KVen vorgesehen ist. Die KZBV wird Sie hierzu aktuell informiert halten.

Mit unserem bundesweit aufgestellten flächendeckenden Netz von Behandlungszentren und Schwerpunktpraxen für die Akut- und Notfallbehandlung von Infizierten und Verdachtsfällen sind wir gut aufgestellt, das haben die Erfahrungen der letzten Monate gezeigt. Die dort notwendige Schutzausrüstung wird die KZBV bis auf weiteres aus eigenen Kräften beschaffen und die dazu mit dem GKV-Spitzenverband befristet geschlossene Vereinbarung verlängern. Dass wir Zahnärztinnen und Zahnärzte auch darüber hinaus für den Fall bereitstehen, als approbierte Mediziner dort, wo es erforderlich ist, weitere Unterstützung zu leisten, haben wir deutlich gemacht. Konkret habe ich dem Minister unsere Bereitschaft als Teil der ambulanten Versorgung signalisiert, im Bedarfsfall auch für PCR- und Antigentests sowie für Impfmaßnahmen der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen.

Jeder von uns muss an der Stelle, wo er Verantwortung trägt, seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten, damit meine ich nicht zuletzt uns Standesvertreter. Ich bin daher ausgesprochen dankbar, dass die Zusammenarbeit zwischen KZBV und KZVen so hervorragend klappt. Den größten und wichtigsten Beitrag aber leisten unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Praxen und Kliniken gemeinsam mit ihren Teams. Das ist ein enormer Kraftakt, der alle fordert. Für dieses außerordentliche Engagement möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei allen Zahnärztinnen und Zahnärzten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken und meine besondere Wertschätzung für diesen Dienst an unseren Mitmenschen zum Ausdruck bringen.

Gleichzeitig bitte ich von dieser Stelle noch einmal sehr herzlich darum, als Berufsstand zusammen zu stehen. Lassen Sie sich nicht entmutigen, lassen Sie sich nicht auseinanderdividieren. Hören Sie nicht auf diejenigen, die kritische Situationen, wie die aktuelle, dazu nutzen wollen, Zwietracht und Panik zu sähen.

Meine Damen und Herren, wir als Zahnärzteschaft nehmen auch in dieser Krise unsere Verantwortung für die Versorgung kraftvoll und zuverlässig wahr. Umso mehr haben wir auch ein Recht, bei der Politik Rahmenbedingungen einzufordern, die uns bei der Bewältigung der Krise Erleichterung verschaffen.

Dass wir diese Unterstützung bislang nicht in dem Maße erhalten haben, wie sie notwendig gewesen wäre und wie sie aktuell notwendiger ist als zuvor, darüber sind wir uns einig; leider können wir aber hierzu bislang keine Einigkeit mit der Politik erzielen und wir können sie auch nicht erzwingen.  

Eine bloße Liquiditätshilfe mit 100-prozentiger Rückzahlungspflicht bei Überzahlung anstelle eines echten Schutzschirms – das war und ist eine bittere Realität, die nicht sachgemäß und so auch nicht akzeptabel ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir waren uns aber schon auf unserer Sommer-VV einig, dass wir nicht frustriert und enttäuscht den Kopf in den Sand stecken. Auch wenn wir aktuell keine Anzeichen dafür erkennen können, dass die Politik ein Einsehen haben wird, werden meine Kollegen und ich nichts unversucht lassen, um doch noch zusätzliche Unterstützung für den Berufsstand zu erlangen, das verspreche ich!

Wir haben die vergangenen Wochen genutzt, unsere bisherigen Erfahrungen mit der Pandemie gründlich und umfassend zu analysieren, Lehren zu ziehen und in einem Forderungspapier zur Stärkung und Weiterentwicklung der Krisenreaktionsfähigkeit des vertragszahnärztlichen Versorgungssystems zu verankern.

Diese Forderungen liegen nun auf dem Tisch und sind auch in einem Leitantrag abgebildet. Sie bilden den Schwerpunkt unserer aktuellen politischen Gespräche in Berlin.

Zentralen und eilbedürftigen Handlungsbedarf sehen wir in einer Regelung zur verzerrungsfreien und bedarfsgerechten Fortschreibung der Gesamtvergütungen für die Jahre 2021 und 2022. Pandemien oder andere Katastrophen sind in keiner Weise repräsentativ. Sie sind atypisch und führen zu einer massiven Verzerrung des Versorgungsgeschehens. Deshalb darf eine krisenbedingte Abnahme des Versorgungsgeschehens, wie wir sie gerade erleben, nicht Grundlage für die prognostizierte Leistungsmenge der Folgejahre sein. So zu tun, als wäre nichts geschehen, als wäre diese Pandemie Bestandteil der Normalität, wäre ein fataler und folgenschwerer Fehler der Politik. Gerade auch im Hinblick auf die Niederlassungsbereitschaft von jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten.

Wir sind aktuell dabei, auf dem Verhandlungsweg die Bereitschaft des GKV-SV für eine solche Regelung auszuloten. Ebenso haben wir die KZVen gebeten, auf Ebene der Gesamtvertragspartner in Verhandlungen einzutreten und die Bereitschaft der Kassen in Erfahrung zu bringen. Weil uns die Kassen aber schon im Frühjahr im Stich gelassen haben, sind wir mit dieser Forderung auch erneut an den Gesetzgeber herangetreten. Das BMG hat hierzu die Bereitschaft signalisiert, den GKV-SV und uns zu einem gemeinsamen Termin einzuladen.

Auch vor dem Hintergrund der Evaluation der Liquiditätshilfe durch das BMG haben wir mit Unterstützung der KZVen und auch der BZÄK die Entwicklung des Versorgungsgeschehens im ersten Halbjahr 2020 detailliert ausgewertet.

Was sind unsere konkreten Ergebnisse?

  • Während des Lockdowns, insbesondere in den Monaten April und Mai, sind im Leistungsgeschehen extreme abrupte Einbrüche aufgetreten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gab es Rückgänge von bis zu minus 40 %. In einigen KZV-Bereichen lagen die Einbrüche im Leistungsgeschehen sogar noch höher. Die praxisbezogene Analyse der Leistungsmengenentwicklung im Quartal II/2020 weist aus, dass rund 85 % der Praxen in diesem Zeitraum eine negative Entwicklung der Leistungsmenge zu verzeichnen hatten, wobei der Rückgang bezogen auf diese Praxen im Durchschnitt minus 23% betrug. Auch im gesamten ersten Halbjahr ist das Versorgungsgeschehen deutlich rückläufig, hier liegen die Rückgänge punktwertbereinigt bei 5,5 % bis 16,3 %.
  • Das Ausmaß der Betroffenheit der Praxen ist dabei sehr unterschiedlich. Zahlreiche Praxen waren mit weit überdurchschnittlichen Rückgängen konfrontiert. Bezogen auf das gesamte 2. Quartal hatte bei der Leistungsmenge jede zweite Praxis Rückgänge von mehr als 10 % zu verzeichnen, jede vierte Praxis Rückgänge von 30 % und jede zehnte Praxis sogar Rückgänge von mehr als 40 %.
  • Nach dem Ende des Lockdowns hat das Versorgungsgeschehen nur sehr langsam wieder Fahrt aufgenommen. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens müssen wir damit rechnen, dass die Leistungsinanspruchnahme erneut zurückgehen wird. Keiner von uns kann absehen, wann wir das Niveau von 2019 wieder erreichen und zur Normalität zurückkehren werden.

In Gesprächen mit Gesundheitspolitikern hören wir aber immer wieder: „Halb so schlimm! Rückgänge von „nur“ 5,5 % bis 16,3 % im 1. Halbjahr – da sind die Praxen doch im Vergleich zu anderen ganz gut davongekommen. Das wird sich schon wieder normalisieren.“ Das sind aber nur die vergleichsweise harmlosen Äußerungen, die anderen will ich an dieser Stelle lieber verschweigen.

Aus der System- oder Vogelperspektive mögen die Folgen der Pandemie für die Zahnärzteschaft bislang vielleicht nicht dramatisch erscheinen. Das unterschiedliche Ausmaß der Betroffenheit der Praxen macht jedoch deutlich, dass man diese Perspektive verlassen muss. Man muss in die Regionen gehen und konkret schauen, wie stark die Praxen im konkreten Einzelfall belastet sind.

Für die Praxen wird die Situation zudem durch die Rückzahlungsverpflichtung der Liquiditätshilfe in den kommenden zwei Jahren weiter erschwert. Wir müssen befürchten, dass Praxen in Folge der Pandemie zur Aufgabe ihrer Tätigkeit gezwungen sein könnten. Ebenso drohen die Versorgungsstrukturen „an den Rändern“ wegzubrechen – bei älteren Praxisinhaberinnen und -inhabern, die ihre Praxis früher als geplant aufgeben oder bei der jungen Generation, die vor einer eigenen Niederlassung zurückschreckt.

Wir dürfen deshalb nicht nachlassen, gezielt und in aller Deutlichkeit auf die drohende Gefahr für den Erhalt der zahnärztlichen Versorgungsstrukturen hinzuweisen!

Wenn die Politik auch nach der Krise auf eine funktionierende flächendeckende und wohnortnahe zahnärztliche Versorgung bauen will, darf sie sie jetzt nicht aufs Spiel setzen!

Um es auf den Punkt zu bringen: Der mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung eingeführte, pauschale Ansatz allein zur Sicherung der Liquidität in 2020 reicht zur Sicherung unserer bewährten zahnärztlichen Versorgungsstrukturen nicht aus!
Die Pandemie ist am 31.12.2020 nicht vorbei!

Heute muss allen klar sein: Wir brauchen daher dringend eine Antwort auf die Frage, wie die Praxen durch die andauernde Pandemie kommen.

Die einzige Botschaft, die wir auf der Basis der aktuellen Regelungen aus der Politik an den Berufsstand weitergeben können, ist: Die Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen in 2021 und 2022 die überzahlten Liquiditätshilfen zurückzahlen.

Nicht mehr als das ist auch im Entwurf zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, dem GPVG, vorgesehen, den die Bundesregierung im September beschlossen hat und mit dem die Liquiditätshilfe und die 100-prozentige Rückzahlungsverpflichtung aus der Covid-19-Versorgungsstrukturenschutzverordnung in das SGB V überführt werden sollen.

Mitten in der Pandemie ausschließlich die Rückzahlung der Praxen für 2021 und 2022 zu regeln – DAS kann nicht die Botschaft der Politik an unsere Praxen bleiben! Das ist völlig unzureichend!

Es ist daher höchste Zeit, die Liquiditätshilfe durch einen echten Schutzschirm abzulösen, der es den KZVen ermöglicht, auf regional unterschiedliche Infektionsgeschehen, wie wir sie z.B. derzeit in vielen Regionen der Republik sehen, reagieren und in Not geratene Praxen zielgerichtet unterstützen zu können. Bei unseren Überlegungen haben wir daher einen Ansatz gewählt, der der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Hotspotstrategie mit einer Konzentration auf regionales Infektionsgeschehen Rechnung trägt.

Konkret schlagen wir vor, in Anlehnung an die für die Vertragsärzteschaft bereits verankerte Schutzschirmregelung einen verlässlichen und dauerhaften Mechanismus im SBG V zu schaffen, der die Liquidität der KZVen und Praxen sichert und unter angemessener Mitwirkung der Krankenkassen Ausgleichszahlungen an Praxen ermöglicht, die besonders hart von Leistungsmengenrückgängen betroffen sind.

Unter angemessener Mitwirkung der Krankenkassen – ich wiederhole es noch mal. Zuletzt konnte man ja eher den absurden Eindruck gewinnen, die GKV sei von ihrer Mitverantwortung für die vertragszahnärztliche Versorgung freigestellt worden. Dem ist mitnichten so. Auch die GVK trägt eine Mitverantwortung für die vertragszahnärztlichen Versorgungsstrukturen und ist finanziell zu beteiligen! Gleiches gilt auch für die PKV: Auch sie steht in der Pflicht den Erhalt von Versorgungsstrukturen zu unterstützen.

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Unsere Kernforderungen zur aktuellen Pandemiebewältigung lauten:

  • verzerrungsfreie Fortschreibung der Gesamtvergütung in 2021/2022,
  • Sicherung der Liquidität der KZVen: 90% der Gesamtvergütung des letzten Jahres vor der Pandemie sind als Abschlagszahlung zur Verfügung zu stellen und
  • Ausgleichszahlungen mit Beteiligung der Kassen für besonders hart betroffene Praxen

Mit unserem Papier „Corona-Pandemie: Lehren und Handlungsbedarfe aus der Perspektive der vertragszahnärztlichen Versorgung“ haben wir diese und weitere Handlungsbedarfe, wie beispielsweise das Thema Schutzausrüstung, in die politische Debatte eingebracht. Auch sind sie fester Bestandteil unseres Forderungskatalogs für das Gesetzgebungsverfahren zum GPVG.

Wir bringen unsere Forderungen mit aller Kraft nach vorne. Dazu führen wir viele Gespräche mit Vertretern der Koalitions- und auch der Oppositionsfraktionen, mit dem BMG und natürlich habe ich auch – zuletzt am Montag vergangener Woche – Gespräche mit dem Minister geführt. Trotz all unserer Bemühungen lautet die traurige Botschaft, dass auch aktuell kaum Bereitschaft in der Politik zu erkennen oder zu wecken ist, über allgemeine Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern und Kurzarbeitergeld hinaus, sich für weitere Unterstützungsmaßnahmen für krisenbedingt notleidende Praxen zu engagieren. Gegenüber dem Frühjahr hat sich also nichts geändert. Umso mehr und trotz aller Widrigkeiten und Vorurteile, gegen die wir anzukämpfen haben, wird es in den nächsten Wochen darauf ankommen, dass wir uns gemeinsam und gleichgerichtet auf allen Ebenen für unsere Vorschläge einsetzen.

Es bringt nichts, in Selbstmitleid zu ertrinken und die ungerechte Behandlung der Zahnärzteschaft zu bejammern. Wir müssen nach vorne schauen, unsere Kräfte bündeln, uns gegenseitig helfen und unterstützen und alles tun, was im Rahmen unserer Möglichkeiten liegt, dass wir als Vertragszahnärzteschaft möglichst unbeschadet durch die Pandemie kommen. Lassen Sie uns heute von dieser VV aus ein deutliches Signal an die Politik senden.

Und an diese und an den Minister gerichtet, appelliere ich auch von hier aus noch einmal: Greifen Sie unsere Vorschläge auf. Lassen Sie uns nicht ein zweites Mal im Regen stehen.

Um das Thema Pandemiebewältigung abzuschließen, noch ein letzter Punkt zu den Auswirkungen auf die Finanzsituation der Kassen und die Konsequenzen, die sich für uns daraus ergeben: Auf Basis der gemeinsamen Finanzschätzung von BMG und GKV-SV ergibt sich durch die Auswirkungen der Pandemie für 2021 schon jetzt eine Finanzierungslücke in der GKV von ca. 16 Mrd. Euro. Um diesen Betrag abzufedern haben Spahn und Scholz sich u.a. darauf geeinigt, dass die Kassen einmalig Finanzreserven in Höhe von 8 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds abführen müssen – ein Vorhaben, gegen das die Kassen Sturm laufen. In der Konsequenz gehe ich davon aus, dass unsere Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen nicht einfacher werden. Keine guten Vorzeichen für das nächste Jahr. Unsere Beratungstermine in der kleinen und großen Vertrags AG haben wir ja schon geplant.

Meine Damen und Herren, dass Deutschland bislang im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn gut durch die Krise kommt, liegt nicht zuletzt auch an der Stärke unseres freiberuflichen und selbstverwalteten Gesundheitssystems. Vergewerblichung und Kommerzialisierung der Versorgung, so wie wir es nach wie vor beim Thema iMVZ sehen, sind der falsche Weg.

Nach Inkrafttreten des TSVG hatten wir zugesagt, dass wir genau evaluieren werden, wie sich die Regelung der gestaffelten Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche MVZ auf die Investitionsbestrebungen von Private-Equity-Investoren und die Zunahme von iMVZ auswirken wird. Mit den Gutachten liegt nun unserer Analyse vor. Welche Schlussfolgerungen und Forderungen ergeben sich daraus?

  • Das IGES-Gutachten bestätigt uns darin, dass iMVZ kaum einen Beitrag zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung leisten und sich gerade nicht in strukturschwachen und ländlichen Regionen niederlassen, in denen am ehesten Engpässe und Unterversorgung drohen könnten. Stattdessen zeigt das Gutachten, dass iMVZ sich vornehmlich in Großstädten und Ballungsräumen ansiedeln, also an Orten mit einer überdurchschnittlich einkommensstarken, jüngeren und weniger pflegebedürftigen Bevölkerungsstruktur. Einzelpraxen und BAG hingegen verteilen sich nahezu proportional zu den jeweiligen Bevölkerungsanteilen.
  • Sprechen wir mit der Politik über MVZ, bekommen wir meist zu hören: MVZ ermöglichen jungen Zahnärzten flexible Arbeitsmodelle – sie sind die moderne Antwort auf die Nachfrage der jungen Generation auf eine ausgewogene Work-Life-Balance. Dieses Scheinargument hat nicht länger Bestand! Das IGES-Gutachten zeigt, dass unter den angestellten Zahnärzten der Anteil von Teilzeitbeschäftigten in Einzelpraxen und BAG auf mindestens gleichem Niveau liegt wie in den MVZ. In Bezug auf die iMVZ wurde sogar festgestellt, dass der Anteil von Teilzeitbeschäftigten unter den angestellten Zahnärzten um mehr als 10 %-Punkte unter dem Wert in den Einzelpraxen liegt. Im Klartext: Um jungen Zahnärzten ein attraktives, flexibles Berufsangebot zu machen, brauchen wir die MVZ nicht!
  • Auch liefert das Gutachten Hinweise, dass iMVZ sich nicht nennenswert an der Versorgung vulnerabler Patientengruppen, wie älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, aber auch Kindern, beteiligen. Aufsuchende Betreuung und Prävention bei Kindern sind offensichtlich nicht rentabel genug für die Investorenbranche.
  • Schließlich bestätigt das IGES-Gutachten unsere Sorge, dass in iMVZ zahnmedizinische Entscheidungen von Kapitalinteressen überlagert werden könnten. Ein deutlicher Hinweis ist z.B., dass in iMVZ der Anteil von teureren Neuversorgungen höher liegt als der Anteil von Reparaturen.

Die Ergebnisse der Gutachten lassen sich kurz und in einem Satz zusammenfassen: Sie zeigen, dass es eben doch nicht egal ist, wer versorgt! Spätestens jetzt müsste es allen klar sein!

17 Monate nach Inkrafttreten des TSVG müssen wir konstatieren: Mit der Einführung des § 95 Abs. 1b im SGB V wurde zwar ein Schritt in die richtige Richtung gemacht, die Ausbreitung von iMVZ und die damit verbundenen, gerade aufgezeigten negativen Auswirkungen auf die Versorgung, sind jedoch nicht eingedämmt und schon gar nicht gestoppt. Dies wird insbesondere auch am ungebrochenen Wachstumstrend deutlich: Im März 2020 gab es bereits 207 iMVZ. Der Anteil der iMVZ am gesamten MVZ-Markt steigt ebenfalls kontinuierlich an. Er beläuft sich zum Ende des 1. Quartals 2020 auf gut 21 %. Dass mit der Insolvenz der Zahnarztkette Dr. Z erstmalig eine deutschlandweit agierende iMVZ-Kette vor dem Aus steht, ist ebenfalls eine sehr besorgniserregende Entwicklung.

Wir sehen daher dringenden Handlungsbedarf für eine passgenaue Fortentwicklung der TSVG-Regelung. Konkret sollte die Gründung von iMVZ in den Regionen begrenzt werden, in denen sie sich bevorzugt ansiedeln, also in Großstädten und Ballungsräumen.

Sehr eindringlich zeigt uns das Gutachten von Prof. Sodan weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf: Dringend notwendig ist die Einführung eines MVZ-Registers, das in Anlehnung an die Zahnarztregister bei den KZVen und der KZBV geführt werden sollte. Denn nur, wenn wir gesicherte und umfassende Informationen über Inhaber- und Kettenstrukturen der iMVZ haben, können wir unseren Sicherstellungsauftrag ausreichend wahrnehmen und Risiken für die Versorgung vermeiden. Ergänzend hierzu ist es auch notwendig, dass in unsere Zulassungsverordnung spezifisch auf MVZ zugeschnittene Eignungskriterien aufgenommen werden.

Neben der Transparenz im KZV-System, ist die Herstellung von Transparenz für die Patientinnen und Patienten ein weiteres wichtiges Anliegen. Patienten sollten schon auf dem Praxisschild oder der Homepage erkennen können, wer Eigentümer einer Praxis ist – ein freiberuflich tätiger Zahnarzt oder ein Private-Equity Investor. Die berufsrechtlichen Vorschriften reichen dazu nicht aus. Der aktuelle Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz bestätigt uns in dieser Forderung.

Meine Damen und Herren, ein „Weiter so“ auf dem Weg zu mehr Vergewerblichung und Industrialisierung darf es nicht geben. Dem müssen wir entschieden entgegentreten. Alles andere würde unsere bislang hervorragend funktionierende flächendeckende und wohnortnahe Versorgung massiv gefährden. Deshalb werden wir die verbliebene Zeit der Legislaturperiode dieses Bundestages dazu nutzen, die von mir genannten Forderungen in die Politik zu tragen. Ich setze auf Ihre Unterstützung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn derzeit im Bereich der allgemeinzahnärztlichen Versorgung kein Planungsbereich unterversorgt ist, so müssen wir doch befürchten, dass sich dieses Bild, auch ohne Corona-Folgen, in den kommenden 5 bis 10 Jahren ändern könnte. Aktuell sind von 472 Planungsbereichen 11 von Unterversorgung bedroht. Gerade unterhalb der Ebene der Planungsbereiche, auf lokaler Ebene, sind insbesondere in ländlichen Gebieten Verschlechterungen nicht ausgeschlossen. Hier muss man sich die Situation vor Ort genau anschauen. Im Bereich KFO haben wir bereits unterversorgte Planungsbereiche.

Vor diesem Hintergrund bin ich sehr dankbar und froh, dass es uns mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) nun endlich gelungen ist, die Sicherstellungs-instrumente auch für die vertragszahnärztliche Versorgung zur Anwendung zu bringen. Martin Hendges wird auf dieses Thema auch noch einmal dezidiert eingehen.

Entscheidend für den Erhalt der Versorgungsstrukturen und die zukünftige Sicherstellung der Versorgung wird sein, dass es uns gelingt, junge Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Niederlassung in eigener Praxis, insbesondere auf dem Land, zu gewinnen.

Eine echte Mammut-Aufgabe, für die wir einen langen Atem brauchen werden. Hier sind wir als Selbstverwaltung gefordert, die Praxisgründungsbereitschaft zu fördern und die jungen Leute vom besonderen Wert der Niederlassung zu überzeugen und sie vor und nach der Niederlassung als Ratgeber und Partner zu begleiten. Ich bin sicher, dass wir über das bestehende gute Serviceangebot der KZVen hinaus durchaus noch eine Schippe zulegen können und ermuntere Sie ausdrücklich dazu, dies konkret anzugehen.

Aber auch die Politik muss die richtigen Leitplanken setzen und ihren Beitrag dazu leisten, die Attraktivität der Niederlassung nachhaltig zu verbessern. Was junge Gründerinnen und Gründer vor allem brauchen, sind Planungssicherheit und verlässliche, stabile und gründungsfreundliche Rahmenbedingungen. Dafür müssen insbesondere die hohe Bürokratielast und der steigende Verwaltungsaufwand in den Praxen abgebaut werden. Geradezu kontraproduktiv ist die extrem abschreckende Sanktionspolitik bei der Digitalisierung. Auch die abschreckende Wirkung für die junge Generation, die von der Politik ausgeht, weil sie uns in der Krise nicht unterstützt, ist enorm und wird sich noch verstärken, wenn sie uns jetzt ein zweites Mal ihre Unterstützung versagen würde.

Neben unserem Ziel, junge Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Niederlassung zu gewinnen, ist es von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unseres Berufsstandes und dessen Freiberuflichkeit, junge Kolleginnen und Kollegen auch für ein Engagement in den Gremien der vertragszahnärztlichen und gemeinsamen Selbstverwaltung zu gewinnen.

Nur eine Selbstverwaltung, die durch einen guten Alters- und Geschlechtermix ihrer Mitglieder und deren regional ausgewogene Verteilung gekennzeichnet ist, die die Interessen von angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten und die Interessen der unterschiedlichen Praxisformen gleichermaßen engagiert vertritt, wird nachhaltig den Anspruch erheben können, für den gesamten Berufsstand zu sprechen. Dieses Ziel müssen wir vor Augen haben und engagiert verfolgen, wenn Selbstverwaltung auch im Sinne des Begriffes Selbstverwaltung zukunftsfähig sein soll.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns 2019 mit unseren Beschlüssen hier in der VV gemeinsam vorgenommen, die Repräsentanz von Frauen in unseren Gremien zu fördern und zu erhöhen.

Wenn man sich nicht dem Vorwurf der Ankündigungspolitik und Phrasendrescherei aussetzen will, müssen Beschlüssen auch Konzepte und Taten folgen. Ich freue mich daher sehr darüber, dass es der AG Frauenförderung der KZBV unter Leitung von Dir, liebe Ute, gelungen ist, dafür innerhalb kürzester Zeit ein sehr umfassendes Gesamtkonzept zu erarbeiten, das auch Gegenstand eines Beschlussantrages ist. Liebe Ute, ohne Dir vorgreifen zu wollen – Du wirst das Gesamtkonzept ja im weiteren Verlauf dieser VV im Detail vorstellen – ist es mir wichtig, vorab deutlich zu machen, dass der Vorstand der KZBV das von der AG Frauenförderung vorgelegte Konzept ausdrücklich unterstützt. Deshalb legen wir Ihnen heute einen gemeinsamen Antrag der AG und des Vorstandes vor. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir damit eine gute Grundlage schaffen, insbesondere mehr junge Kolleginnen und Kollegen für die Mitarbeit in unseren Gremien und die Übernahme von Verantwortung zu gewinnen. Ich bitte Sie daher alle um eine breite Unterstützung dieses Antrags und freue mich auf Deinen Vortrag, liebe Ute.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unseren Vorschlägen zur Pandemiebewältigung, zur Abwehr einer Kommerzialisierung und Industrialisierung unserer Versorgung, zur Förderung der Niederlassung und zur Stärkung der Selbstverwaltung leisten wir einen wesentlichen Beitrag, unsere bewährten und beispielhaft gut funktionierenden Versorgungsstrukturen zu erhalten und die Zukunft der vertragszahnärztlichen Versorgung zu gestalten. 

„Versorgungsstrukturen erhalten, Zukunft gestalten!“ – das ist unsere Perspektive, unser „Motto“ für die vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland, heute und zukünftig.

Dieses Motto leben wir und bringen nachdrücklich und beharrlich unsere Konzepte und Forderungen auch gegen alle Widerstände nach vorne.

Wir leben dieses Motto insbesondere auch bei den Versorgungsthemen, wie der Versorgung vulnerabler Gruppen – bei der Umsetzung unserer beiden Konzepte AuB und ECC – aber auch bei den Themen PAR und Amalgam, auf die ich gleich noch eingehen werde. Auch im Vertragsbereich und bei der Digitalisierung gestalten wir die Zukunft der zahnärztlichen Versorgung auch während der Krise mit vielen verschiedenen Leuchtturmprojekten und legen den Finger dort in die Wunde, wo es nötig ist. Martin Hendges und Georg Pochhammer werden zu diesen beiden Themenfeldern gleich detailliert berichten.

Mit welcher Ernsthaftigkeit und Stringenz wir unseren Anspruch verfolgen, die Zukunft der Versorgung zu gestalten, will ich ganz besonders beim Thema PAR darstellen. Die Beratungen im G-BA, um die parodontologische Versorgung endlich, und ich betone endlich, an den aktuellen Stand der Zahnmedizin anzupassen, befinden sich auf der Zielgeraden. Seit über sieben Jahren kämpfen wir dafür. Ich hatte Ihnen ja schon in unserer Sommer-VV berichtet, wie langwierig und mühsam sich die Verhandlungen mit, oder besser gegen den GKV-SV gestaltet haben. Daran hat sich wenig geändert.

Wir haben uns davon nicht beirren lassen. Die Wissenschaft hat unsere vorgelegten Entwürfe einer eigenständigen PAR-Richtlinie im Stellungnahmeverfahren und in der Anhörung vollumfänglich bestätigt:

  • Berücksichtigung der aktuellen Klassifikation,
  • Risikoadjustierte UPT,
  • patientenorientierte zahnärztliche Gespräche und individuelle Mundhygieneinstruktion

Diese Bausteine sind aus unserer und der Sicht der Wissenschaft essentiell für eine zeitgemäße und erfolgreiche PA-Behandlung. Damit haben wir uns für die finalen Verhandlungen im Unterausschuss Zahnärzte und im Plenum eine gute Ausgangslage verschafft.

In dieser Bewertung sehe ich uns umso mehr bestärkt, als dass der GKV-SV sich zunehmend die Blöße gibt, an seinen Ideen einer Sparversion festzuhalten. Damit sind sie es, die, gerade nach dem klaren Votum der Wissenschaft, unter erheblichem Rechtfertigungszwang stehen.

Am 17. Dezember werden wir in der Weihnachtssitzung des G-BA über die Neufassung der PAR-Strecke beschließen. Und ich bin optimistisch, dass wir eine fachlich angemessene Lösung beschließen werden. Das wird, auch wenn das Datum der Sitzung es nahelegen mag, kein Weihnachtsgeschenk sein. Im Gegenteil: Die Aktualisierung ist lange überfällig. Die aktuelle Richtlinie ist seit 2004 in Kraft. Sie, die Kolleginnen und Kollegen und nicht zuletzt unsere Patientinnen und Patienten, haben einen Anspruch auf eine zeitgemäße PA-Behandlung. Und das zu einer angemessenen Vergütung, die zuletzt durch gesetzliche Eingriffe und Vorgaben 2004 auf ein völlig inakzeptables Volumen abgesenkt worden war. Die Honorierung einer PAR-Behandlung nach wissenschaftlich aktuellen Kriterien auf eine betriebswirtschaftlich angemessene Grundlage zu stellen, wird ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Arbeit im Bewertungsausschuss im kommenden Jahr sein.

Lassen Sie mich noch einige Worte zu einem weiteren Bereich verlieren, der von Relevanz für die zahnmedizinische Versorgung ist: die Verwendung von Dentalamalgam. Mit der Minamata-Konvention und der EU-Quecksilber-Verordnung ist die Verwendung von Dentalamalgam seit Juli 2017 für besonders sensible Patientengruppen bereits eingeschränkt worden. Die KZBV hat im letzten Jahr gemeinsam mit der Wissenschaft und der BZÄK gegenüber dem Bundesumweltministerium und dem BMG deutlich gemacht, dass sich die deutsche Zahnärzteschaft der Sensibilität des Themas Amalgam sehr bewusst ist, aber auch seit Jahren sehr gut aufgestellt ist.

Anstatt den Verbotsweg zu gehen, müssen die Ansätze vielmehr lauten:

  • Fortführung unserer Präventionsarbeit,
  • Forschung zu alternativen Materialien und
  • ein sensibler Einsatz von Amalgam dort, wo es zahnmedizinisch geboten ist.

Unseren Input hat die Bundesregierung in ihrem „Nationalen Plan Dentalamalgam“ aufgegriffen und der EU übermittelt.

Die EU-Kommission, insbesondere seit dem Wechsel an ihrer Spitze, scheint jedoch unter der Überschrift des „green deals“ einen anderen Kurs einzuschlagen. In einem aktuell veröffentlichten Bericht schlägt sie vor, dass die EU möglichst bald, das heißt, schon in den Jahre 2021/22, in eine Phase-out-Strategie für Dentalamalgam einsteigt.

Das ist für uns und für die Versorgung eine brandgefährliche Entwicklung. Wir sind bereits mit dem Council of European Dentists im Gespräch, um eine gemeinsame Strategie abzustimmen. Die Wissenschaft, namentlich die DGZMK, wissen wir dabei eng an unserer Seite. Wir werden dazu mit der Forschung und der Dentalindustrie in einen strukturierten Dialog eintreten, um auszuloten, wie Alternativmaterialien jetzt noch stringenter entwickelt werden können.

Hauptziel muss es aber sein, dass die politischen Entscheidungsträger auf EU-Ebene von vielen Seiten, und das sage ich ganz ausdrücklich, von der medizinischen Notwendigkeit eines Erhalts des Werkstoffs Amalgam überzeugt werden.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch kurz auf das kommende Jahr mit der Bundestagswahl blicken. Wie wir durch die Pandemie kommen, wird ein zentrales Thema im Wahlkampf sein. Hier werden wir uns selbstverständlich auch weiterhin mit unseren Positionen einbringen.

Mit welcher Regierungskonstellation wir es nach der Bundestagswahl zu tun haben werden, ist offen. Ich will mich daher nicht in Spekulationen verlieren. Aus heutiger Sicht ist schwarz-grün sicher eine denkbare Konstellation, aber auch die Wiederauflage einer Großen Koalition ist derzeit rechnerisch möglich.

Um uns für die Bundestagswahl, insbesondere aber für die darauffolgende Legislaturperiode aufzustellen, sind wir in diesen Wochen mit der Erstellung unserer „Agenda Mundgesundheit 2021-2025“ gestartet. Darin werden wir unsere zentralen Positionen und Forderungen für den Erhalt und die Sicherstellung unserer Versorgungsstrukturen und zur Gestaltung der zukünftigen vertragszahnärztlichen Versorgung bündeln und in die Politik einbringen. Vorher werden wir die Agenda auf der kommenden Sommer-VV zur Verabschiedung vorlegen.

Auch die Parteien beginnen mit ihren personellen und programmatischen Vorbereitungen. Wir werden sehr genau analysieren, wie sich die Parteien in den kommenden Monaten bis zur Wahl positionieren. Selbstverständlich werden wir dabei auch das Thema Bürgerversicherung und mögliche Auswirkungen auf unser Honorarsystem im Blick haben, uns gegen solche Ambitionen munitionieren und gemeinsam mit den Ärzten zur Wehr setzen. Eine Bürgerversicherung in Reinform würde uns nur im Falle einer rot-rot-grünen Koalition drohen – auch darauf gilt es vorbereitet zu sein.  

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen, die vor uns liegen, sind enorm und aktuell größer denn je. Aber ich bin mir sicher, dass wir sie mit vereinten Kräften meistern werden. Deshalb lassen Sie uns unsere Kräfte bündeln, nach vorne gehen und gemeinsam für den Erhalt unserer Versorgungsstrukturen kämpfen und die Zukunft der zahnärztlichen Versorgung gestalten.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine gute VV und weiterhin gute Gesundheit!

 

Bild: © KZBV/Spillner

 

  • Seite drucken
  • nach oben
  • Feed
  • YouTube
  • Twitter
  • Facebook
Newsletter abonnieren
  • Die KZBV

    • Aufgaben / About us
    • Organisation
    • Mitglieder
    • Stellenangebote
  • Allgemeines

    • Kontakt
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Seitenübersicht
  • Partnerseiten

    • Zahnärztliche Mitteilungen
    • Institut der Deutschen Zahnärzte
    • CIRS dent - Jeder Zahn zählt!
    • Zahnärztliche Patientenberatung
    • Informationen zum Zahnersatz

Hinweis zu Cookies

Die KZBV setzt während Ihres Besuchs Cookies, die technisch notwendig sind. Darüber hinaus nutzt die KZBV ein Webstatistik-Programm, das zur Analyse und Verbesserung unserer Seiten hilfreich ist. Personenbezogene Daten werden dabei nicht gespeichert. Sie können entscheiden, ob Sie uns bei der Optimierung unserer Website unterstützen möchten. Datenschutzerklärung
Cookie-Einstellungen