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Bevor der Zahnarzt mit der Patientin die Entscheidung zur Implantation fällt, hat er sich davon zu überzeugen, dass die Patientin eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt. Man spricht von der Untersuchung auf vorliegende Kontraindikationen.
Keine Implantate bei schweren Allgemeinerkrankungen
Grundsätzlich soll bei Menschen mit schweren Allgemeinerkrankungen auf die Durchführung implantologischer Maßnahmen verzichtet werden. Derartige Krankheiten sind beispielsweise Herzerkrankungen, Blutungsneigungen, Knochen- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. schwere Zuckerkrankheit, die nicht gut eingestellt ist). Ähnliches gilt für die regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente (Immunsuppressiva, Kortison, Zytostatika u. a.). In unklaren Fällen wird zunächst eine allgemeinärztliche oder internistische Untersuchung durchgeführt, um die richtige Entscheidung gemeinsam mit der Hausärztin oder dem Hausarzt der Patientin treffen zu können.
Weitere Kontraindikationen stellen krankhafte Veränderungen in der Mundhöhle dar, die die Schleimhaut oder die Kieferknochen betreffen. Hier ist zunächst deren erfolgreiche Behandlung abzuwarten. Verbleibende natürliche Zähne müssen immer vorher saniert werden (Karies- und Parodontitistherapie).
Ein ganz wichtiger Risikofaktor in der Einheilphase ist schweres Rauchen (mehr als zehn Zigaretten am Tag). In vielen Untersuchungen wurde gezeigt, dass dadurch vermehrt Implantate nicht richtig einheilen (Risikofaktor 2 bis 6 Mal) und frühzeitig verloren gehen.
Sorgfältige und konsequente Mundhygiene ist entscheidend
Neben der Mundhygiene spielt die regelmäßige, halbjährliche Kontrolle durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt für den Langzeiterfolg eine entscheidende Rolle. Nach diesen eher allgemeinen Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt, steht einer möglichen Implantation nur noch die fehlende Verankerungsmöglichkeit für ein Implantat im Wege. Unzureichendes Knochenangebot (nach Höhe und Breite) im vorgesehenen Kieferbereich macht eine Einpflanzung trotz der Grazilität der Implantate nur unter erheblichem medizinischen Aufwand möglich. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass unbeabsichtigte Verletzungen von Nerven, Blutgefäßen, der Nebenhöhlen und des Nasenbodens ausgeschlossen sind.