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Man unterscheidet heute nach dem erforderlichen technischen/materiellen Aufwand, Kaukomfort und Ästhetik zwischen folgenden Prothesen:
Einfache Kunststoff-Teilprothese mit gebogenen bzw. vorgefertigten Halte- und Stützelementen
Sie wird meist als vorübergehender Sofortersatz (Immediatersatz) oder als Übergangsprothese (Interimsersatz) eingegliedert. Meist ist sie so konstruiert, dass sie durch den Kaudruck in die Schleimhaut einsinkt. Bei längerem Tragen zerstört sie auf diese Weise systematisch das Zahnbett der Restzähne. Sie fördert auf lange Sicht weiteren Zahnverlust. Als definitiver, permanenter Zahnersatz taugt sie daher nicht, es sei denn, der Verlust der noch verblieben (wenigen) Restzähne wird bereits relativ kurz nach ihrer Eingliederung erwartet ("Resignationsprothese"). Eine einfache Kunststoffprothese wird somit nur als Provisorium betrachtet. Sie wird nur bis zur Anfertigung der definitiven Prothese getragen.
Modellgussprothese oder Einstückgussprothese aus einer mundbeständigen Nichtedelmetall-Legierung
Kombinationszahnersatz: spezielle Teilprothesenformen
Als kombinierten Zahnersatz bezeichnet man Zahnersatz, der aus einem festsitzenden und aus einem herausnehmbaren Teil besteht. Beide Teile werden durch Verbindungselemente (Teleskope, Geschiebe oder Stege) zusammengehalten. Sie sorgen dafür, dass der Zahnersatz gut hält und den Kaudruck gleichmäßig auf die vorhandenen Restzähne überträgt. Im Vergleich zur Modellgussprothese bietet Kombinationszahnersatz deutlich mehr Tragekomfort und eine bessere Ästhetik, da sichtbare Klammern vermieden werden. Entsprechend der verschiedenen Verbindungselemente teilt man Kombinationszahnersatz wie folgt ein:
Teleskopprothesen
Bei dieser Prothesenart besteht der festsitzende Teil des Zahnersatzes aus Kronen (sogenannte Teleskopkronen). Jede Teleskopkrone besteht aus zwei Teilen: einer Primärkrone (Innenteleskop) aus Metall - einem kleinen "Hütchen" auf dem präparierten Zahn - und einer abnehmbaren Sekundärkrone (Außenteleskop). Letztere wird in die Teilprothese eingearbeitet und haftet nach Einsetzen wie ein zweites "Hütchen" auf dem ersten, also der Primärkrone. Sie ist dadurch mit den natürlichen Zähnen fest verankert, kann aber zur Reinigung herausgenommen werden. Ein ästhetischer Nachteil dieser Versorgungsart liegt darin, dass die Zähne aufgrund der Doppelkronen größer als natürliche Zähne wirken, was im sichtbaren Bereich störend sein kann. Dennoch werden Teleskopprothesen heute häufig bei der Therapie eines größeren Lückengebisses eingesetzt, da sie für gute Kaudruckverteilung sorgen und auch später problemlos erweitert werden können.
Geschiebeprothesen
Bei diesen Prothesen erhalten die an die Lücke angrenzenden natürlichen Zähne Kronen. Verbindungselement zwischen Kronen und Teilprothese ist ein Geschiebe, das aus zwei Teilen besteht: Ein Teil ist an der Krone, ein Teil an der Teilprothese fest verankert. Beide Teile werden ineinander geschoben und sorgen so für den sicheren Halt der Prothese.
Stegprothese
Der Begriff bezeichnet eine Teilprothese, die auf einem fest verankerten Steg zwischen zwei Zähnen abgestützt ist. Am häufigsten wird die Stegprothese eingesetzt, wenn die vier unteren Schneidezähne fehlen. Die vorhandenen Eckzähne erhalten dann Kronen, die mit einem starren Steg verbunden werden. In die herausnehmbare Teilprothese wird ein passendes Gegenstück eingearbeitet, das beim Einsetzen der Prothese den Steg umfasst und diese einrasten lässt.
Coverdenture-Prothesen, Deckprothesen
Sind nur noch wenige Restzähne in einem Kiefer vorhanden, nutzt man diese zur Verankerung einer Teilprothese, die der Vollprothese sehr ähnlich ist und in diesem Fall Coverdenture-Prothese oder Deckprothese genannt wird. Als Verbindungselemente dienen meist Teleskopkronen, es sind aber auch andere Elemente wie zum Beispiel Stege möglich.