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Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) - Patient muss Hoheit über seine Daten behalten!

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Artikel

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, beim weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur sicherzustellen, dass der Patient die Hoheit über seine Daten behält und dieser insoweit weiterhin immer auf den besonderen (Daten-)Schutz im Zahnarzt-Patientenverhältnis vertrauen kann.

Begründung

Die KZBV sieht die Digitalisierung im Gesundheitswesen als Chance und unterstützt den Ausbau der Telematikinfrastruktur konstruktiv und im Sinne der Patienten mit einem besonderen Augenmerk für datenschutzrechtliche Belange. Es ist wichtig, die richtige Balance zwischen Innovation und Sicherheit, zwischen den Chancen und Nutzen digitaler Lösungen auf der einen Seite und dem Einhalten von Datenschutzstandards und Transparenz auf der anderen Seite zu wahren. Dabei darf das geschützte (Zahn-)Arzt-Patientenverhältnis niemals zur Disposition stehen. Der Patient muss immer derjenige sein, der darüber entscheidet, wer seine Daten zu welchem Zweck einsehen, nutzen und speichern darf. Vertrauen bleibt die Schlüsselkomponente des Zahnarzt-Patienten-Verhältnisses. Es gehört daher zum Selbstverständnis des Zahnarztes als freier Heilberufler, seiner gesellschaftlichen Verantwortung insofern Rechnung zu tragen, als dass er sich stets für das Recht des Patienten auf Datenschutz und Datensicherheit einsetzt.

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