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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, das gesetzlich vorgegebene Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Krankenbeförderung von immobilen Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in die Zahnarztpraxis aufzuheben und den 5 60 SGB V entsprechend zu modifizieren.
Begründung
Die zahnärztliche Versorgung von immobilen Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ist für die Betroffenen mit Risiken verbunden, die eine zahnärztliche Behandlung sehr oft nur in der Zahnarztpraxis unter entsprechenden hygienischen Bedingungen zulassen. Hinzukommt. dass die zahnärztliche Behandlung sehr apparateintensiv ist und die entsprechende Ausstattung in der Pflegeeinrichtung oder im häuslichen Umfeld nicht zur Verfügung steht. Für die Krankenbeförderung in die zahnärztliche Praxis muss die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden. Dieses bürokratisch sehr aufwendige Verfahren wird von den immobilen Pflegebedürftigen, den Menschen mit Behinderungen und auch den Pflegeeinrichtungen als große Belastung und hohe Hürde empfunden und führt dazu. dass notwendige Krankenbeförderungen unterbleiben. Um die Beförderung von immobilen Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in die Zahnarztpraxis nicht unnötig zu erschweren, ist es dringend notwendig, dass das gesetzlich vorgegebene Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Krankenbeförderung von immobilen Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung in die Zahnarztpraxis aufgehoben wird.