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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV befürwortet eine Änderung der bundesmantelvertraglichen Regelungen bezüglich der Anstellungsgrenzen in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften.
Um die Nachteile gegenüber den immer stärker auf den Versorgungsmarkt drängenden Z-MVZ zu reduzieren, soll die Anzahl von angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten je Vertragszahnärztin bzw. je Vertragszahnarzt von zwei auf höchstens vier Vollzeitbeschäftigte erhöht werden.