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Beschlüsse der 3. Vertreterversammlung am 8. und 9.11.2017 in Frankfurt/Main

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Artikel

Resolution: Bekenntnis zu einer starken Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen

Die Vertreterversammlung der KZBV bekennt sich zu einer starken Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und fordert den Gesetzgeber auf, zu einem von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Kooperation geprägten Miteinander zurückzukehren.

Mundgesundheitskompetenz weiter stärken! Sprechende Zahnheilkunde muss vergütet werden.

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber und die maßgeblichen Akteure im Gesundheitswesen auf, sich mit weiteren Maßnahmen für die Stärkung der Mundgesundheitskompetenz einzusetzen.

 

Approbationsordnung für Zahnärzte

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die künftige Bundesregierung und die Landesregierungen der Bundesländer dazu auf, den Novellierungsprozess der Approbationsordnung auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses der ZApprO-NEU vom 02. August 2017 umgehend wieder aufzugreifen.

Ablehnung der Normung von Gesundheitsdienstleistungen

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die politischen Entscheidungsträger auf nationaler und EU-Ebene auf, darauf hinzuwirken, dass Dienstleistungen im Gesundheitsbereich von der Normung durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) ausgeschlossen werden.

EU-Dienstleistungspaket

Die Vertreterversammlung der KZBV ruft die Bundesregierung dazu auf, sich im Rahmen der Verhandlungen über das EU-Dienstleistungspaket mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Kompetenz der EU-Mitgliedsstaaten für den Erlass von Berufsrecht nicht ausgehöhlt und deren gesetzgeberischer Beurteilungsspielraum nicht eingeschränkt wird.

Antrag: Frist für die Durchführung des VSDM um weitere 12 Monate verlängern

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Verordnungsgeber und den Bundesrat auf, die Frist für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) (gem. § 291 Abs. 2b SGB V zum 01.07.2018, durch Beschluss des Bundesrates am 03.11.2017 verlängert bis zum 31.12.2018) durch Rechtsverordnung um weitere 12 Monate zu verlängern.

Bürokratieabbau jetzt! Vorschläge des NKR-Projektes endlich umsetzen

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die künftige Bundesregierung, die Landesregierungen und die jeweils nachgeordneten vollziehenden Akteure auf Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen dazu auf, den notwendigen Bürokratieabbau aktiv voranzutreiben und die vom Normenkontrollrat des Bundes bereits im Jahr 2015 gemachten Vorschläge zur Reduzierung bürokratischen Aufwandes in zahnärztlichen Praxen endlich aufzugreifen und umgehend umzusetzen.

Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) - Zahnärzte dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben!

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, sicherzustellen, dass den Zahnärzten die mit der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) verbundenen Kosten für Ausstattung und Betrieb dauerhaft und in voller Höhe ersetzt werden.

Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) - Patient muss Hoheit über seine Daten behalten!

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, beim weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur sicherzustellen, dass der Patient die Hoheit über seine Daten behält und dieser insoweit weiterhin immer auf den besonderen (Daten-)Schutz im Zahnarzt-Patientenverhältnis vertrauen kann.

10 Punkte der KZBV zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Die Vertragszahnärzteschaft begreift die Digitalisierung im Bereich des Gesundheitswesens als Chance, Gesundheitskompetenz zu stärken, einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsinformationen zu schaffen, Versorgung zu verbessern und effizienter zu gestalten sowie Bürokratielasten zu bewältigen.

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