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        • Reine Zahnarzt-MVZ gefährden die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung
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        • Beförderung von immobilen Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in die Zahnarztpraxis erleichtern
        • Rücknahme der gesetzlich angedrohten Honorarkürzungen
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        • Hersteller und Vertreiber von Hard- und Software für die Telematikinfrastruktur müssen für Schäden in Praxen haften
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Beschlüsse der 4. Vertreterversammlung am 22. und 23.6.2018 in Köln

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Artikel

Digitale Zukunft gemeinsam gestalten

Die Vertreterversammlung der KZBV bekräftigt ihren Anspruch, die digitale Zukunft in der Zahnmedizin selbst mit zu gestalten. Digitalisierung in dem von der Vertragszahnärzteschaft verstandenen Sinne hat das Ziel, die Gesundheitskompetenz der Versicherten zu stärken. einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsinformationen zu schaffen, Versorgung zu verbessern, Effizienzpotenziale zu heben und Bürokratielasten zu bewältigen. Prioritäre Anwendungen sind dabei zunächst das elektronische Bonusheft und das elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Gründung von MVZ im vertragszahnärztlichen Bereich durch Fremdinvestoren und Fremdkapitalgeber unterbinden

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, durch geeignete Maßnahmen den Zutritt von Fremdinvestoren und Fremdkapitalgebern bei der Gründung und beim Aufkauf von MVZ-Ketten im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung zu verhindern. Dazu muss der Gründerkreis auf Leistungserbringer beschränkt werden, deren fachliches Leistungsspektrum in dem MVZ auch allein erbracht wird.

Reine Zahnarzt-MVZ gefährden die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, 5 95 Abs. 1 SGB V dahingehend zu ändern, dass MVZ, in denen Zahnärzte tätig werden, ausschließlich fachgruppenübergreifend auszugestalten sind.

Degression endlich abschaffen!

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die Regelung zur Degression in 5 85 Abs. 4b SGB V endlich abzuschaffen.

Stärkung des seit Jahrzehnten bewährten bundesmantelvertraglichen Gutachterwesens im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, ausdrücklich gesetzlich klarzustellen, dass die bundesmantelvertraglichen Gutachterverfahren gleichrangig neben dem Verfahren des MDK nach 5 275 SGB V stehen.

Verpflichtung der KZVen zur Vermittlung eines Kooperationsvertrages im "Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege" sachgerecht ausgestalten

Die Vertreterversammlung der KZBV hält die im BMG Eckpunktepapier "Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege" vorgesehene Verpflichtung der KZVen. bei Vorliegen eines Antrags einer Pflegeeinrichtung, kooperierende Zahnärzte innerhalb von drei Monaten zu vermitteln, weder für notwendig noch für sachgerecht.

Finanzierungslücken für 5 119b-Verträge schließen

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die Finanzierungsgrundlagen gesetzlich zu regeln, die es den Pflegeeinrichtungen ermöglichen, die personellen Voraussetzungen für die zahnmedizinische Versorgung der Pflegebedürftigen zu schaffen.

Beförderung von immobilen Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in die Zahnarztpraxis erleichtern

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, das gesetzlich vorgegebene Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Krankenbeförderung von immobilen Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in die Zahnarztpraxis aufzuheben und den 5 60 SGB V entsprechend zu modifizieren.

Rücknahme der gesetzlich angedrohten Honorarkürzungen

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Verordnungsgeber und den Bundesrat auf. die angedrohten Honorarkürzungen bei der nicht fristgerechten Einbindung der Telematikinfrastruktur in den Zahnarztpraxen zurückzunehmen, hilfsweise die derzeit geltende Frist (31.12.2018) für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) gemäß 5 291 Abs. 2b Satz 14 und 15 SGB V durch Rechtsverordnung mindestens bis zum 31.12.2019 zu verlängern.

lnformationspflichten MVZ - Transparenz herstellen

Die VV der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, im SGB V zu regeln, dass Medizinische Versorgungszentren (MVZ) verpflichtet werden, im Rechtsverkehr sowie bei der Außendarstellung des MVZ die Gesellschafter sowie die Rechtsform der Trägergesellschaft zu benennen.

Hersteller und Vertreiber von Hard- und Software für die Telematikinfrastruktur müssen für Schäden in Praxen haften

Die VV der KZBV fordert den Gesetzgeber auf zu regeln, über eine Änderung des e-Health-Gesetzes sicherzustellen, dass Systemvertreiber und Hersteller von Komponenten der Telematikinfrastruktur für den reibungsfreien Betrieb aller Komponenten und des gesamten Systems garantieren müssen. Sie müssen grundsätzlich für Komponenten- oder Systemausfälle und daraus entstehende Schäden in Haftung genommen werden können.

Vollständige Kostenübernahme der Einbindung der Telematikinfrastruktur für die Vertragszahnarztpraxen durch die Krankenkassen

Die VV der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die vollständige und unbefristete Übernahme aller Kosten, die den Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten durch die Einbindung der Telematikinfrastruktur (TI) in ihren Praxen entstehen. durch die gesetzlichen Krankenkassen sicherzustellen. Das gilt auch für zukünftige Ersatzbeschaffungen. Die Regelung des 5 1 Abs. 2 Satz 6 der GFinV vom 19.07.2017 wird dabei nicht in Frage gestellt.

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