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Immer wieder gibt es in der Öffentlichkeit Diskussionen um die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung für zahnärztliche Leistungen. Bei einigen Kassen reichen die zur Verfügung gestellten Gelder nicht aus, um alle Behandlungen in voller Höhe zu bezahlen. Was heißt das für Sie als Patient?
Sind Zahnarzttermine das ganze Jahr über zu bekommen?
Wenn die von einer Krankenkasse vorgesehenen Gelder nicht ausreichen, müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte notwendige Behandlungen für deren Versicherte ohne Vergütung vornehmen, also "umsonst" arbeiten. Das haben sie in den letzten Jahren regelmäßig getan, weil sie die Probleme mit Krankenkassen nicht auf dem Rücken ihrer Patienten austragen wollen.
Daran wird sich auch nichts ändern: Ihr Zahnarzt wird weiter Termine vergeben, solange es sein Terminplan zulässt. Für Schmerzpatienten ist die Praxis natürlich auch immer kurzfristig da.
Müssen Behandlungen verschoben werden?
Jedes akute zahnmedizinische Problem wird umgehend behandelt. Aber nicht immer muss eine Behandlung sofort nach der Diagnose erfolgen. Es gibt auch Fälle, in denen eine Therapie einige Zeit verschoben werden kann, ohne dass der Patient dadurch einen medizinischen Nachteil hat. Ein Beispiel ist das Austauschen erneuerungsbedürftiger Füllungen. Deshalb kann es im Einzelfall vorkommen, dass der Zahnarzt eine Behandlung, bei der dies medizinisch vertretbar ist, aufgrund der Probleme mit der betreffenden Krankenkasse in das nächste Quartal verschiebt.
Worum geht es bei der Budgetdiskussion?
In den neunziger Jahren hat der Gesetzgeber in die vertragszahnärztliche Versorgung Budgets eingeführt. Seitdem wird für jede Krankenkasse in jedem Bundesland eine jährliche Gesamtvergütung für die vertragszahnärztlichen Leistungen festgelegt. Diese Gesamtvergütung stellt für die Kasse eine Obergrenze ihrer Ausgaben dar (Budget). Das heißt: Werden mehr Leistungen abgerufen, werden diese nicht bezahlt. Etwa 70 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für den zahnmedizinischen Sektor sind budgetiert. Nur die Bereiche Zahnersatz und Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.
Da die Budgets seit Jahren kaum angepasst wurden, reichen sie bei einigen Krankenkassen nicht mehr aus, um den heutigen Behandlungsbedarf der Patienten zu decken. Denn dieser Behandlungsbedarf hat sich im Lauf der Jahre verändert. So kann es sein, dass eine Kasse, die vor zehn Jahren noch überwiegend junge, alleinstehende Mitglieder mit wenig Behandlungsbedarf hatte, heute viele ältere Mitglieder mit Familienanhang und entsprechend höherem Behandlungsbedarf hat. Bei der jährlichen Fortschreibung der Budgets wird dies aber ebenso wenig berücksichtigt wie die Tatsache, dass die Menschen heute allgemein vorsorgeorientierter sind und öfter zum Zahnarzt gehen.
Fazit: Die gesetzlichen Vorgaben zu Budgets werden dem heutigen Versorgungsbedarf der Patienten nicht gerecht. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte setzen sich deshalb seit langem für eine Strukturreform der zahnärztlichen Versorgung ein, die auf die Abschaffung der starren Budgets zielt. Bei Ärzten und im Krankenhaus hat der Gesetzgeber diesen Schritt bereits unternommen, allein für den zahnmedizinischen Bereich steht er noch aus.
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