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Informationen für Praxen

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Artikel

Pandemiezuschlag für Zahnarztpraxen

Die KZBV hat mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eine bundesmantelvertragliche Vereinbarung im Sinne eines „Pandemiezuschlages“ abgeschlossen. Auf Basis dieser Vereinbarung, die am 1. April 2021 in Kraft tritt, werden die Krankenkassen in der zweiten Jahreshälfte einen Betrag von maximal 275.000.000 Euro als einmalige pauschale Abgeltung für besondere Aufwände der Vertragszahnärzte im Rahmen der Behandlung von GKV-Versicherten während der Corona-Pandemie unabhängig von der jeweiligen Gesamtvergütung an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zahlen.

Soweit für einen in der Vereinbarung definierten Zeitraum bereits Regelungen in Vergütungsvereinbarungen oder sonstigen Vereinbarungen zur Abgeltung dieser Aufwände auf Landesebene getroffen oder diese der jeweiligen KZV auf sonstige Weise abgegolten wurden, sind die entsprechenden Beträge mit dem Abgeltungsbetrag zu verrechnen.

Die KZVen werden die von den einzelnen Krankenkassen gezahlten Beträge nach einem von der KZBV vorgegebenen bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssel an die Zahnärzteschaft verteilen. Die Verteilung wird auf der Basis eines Verteilungsschlüssels nach Praxisgrößen erfolgen, der sich an der Zahl der Behandler orientiert. Zu den genauen Einzelheiten, insbesondere zur exakten Höhe des Zahlbetrages wie auch zum Auszahlungszeitpunkt, werden die KZVen die Zahnarztpraxen gesondert informieren. Die bundesmantelvertragliche Vereinbarung zwischen dem GKV-SV und der KZBV wird in Kürze in den „Zahnärztlichen Mitteilungen“ veröffentlicht.

Vereinbarung zur pauschalierten Abgeltung von besonderen Aufwänden für Vertragszahnärzte bei der zahnärztlichen Behandlung von GKV-Versicherten aufgrund der Corona-Pandemie

Pressestatement

Foto des Vorstandes

Coronavirus-Testverordnung

Mit der dritten, am 15.10.2020 in Kraft getreten Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung–TestV) sind Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in das Testgeschehen eingebunden worden. In der Folgezeit ist die TestV noch mehrfach geändert worden, nämlich mit Wirkung zum 2.12.2020, zum 16.1.2021 sowie zum 25.1.2021. Die Änderungen sind auch für Zahnärzte relevant.

Pressemitteilung: Corona-Tests in Zahnarztpraxen nur im Auftrag des ÖGD möglich

Coronavirus-Testverordnung – Informationen für Zahnarztpraxen

Schaubild zur Coronavirus-Testverordnung – Informationen für Zahnarztpraxen

Vorgaben der KBV über die Erfüllung der Pflichten der KVen

Vorgaben der KBV für die Leistungserbringer zur Coronavirus-Testverordnung vom 14.10.2020 (Vorgaben KBV‐LE)

BMG: Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2

Bundesanzeiger: Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) vom 30. November 2020

Coronavirus-Impfverordnung

Aus aktuellem Anlass ist mit dem Dokument „Prioritätengruppen bzgl. Impfreihenfolge gemäß Corona-Impfverordnung (ImpfV)“ eine Positionierung von KZBV, BZÄK und DGZMK zur Einstufung von Zahnärzten in die von der Verordnung vorgesehene Impfreihenfolge abrufbar.

Information zu Prioritätengruppen bzgl. Impfreihenfolge gemäß Corona-Impfverordnung (Stand: 15.1.2021)

Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)

Coronavirus-Impfverordnung: Stellungnahme von KZBV und BZÄK (9.12.2020)

BMG: Informationen zur Corona-Schutzimpfung – Zusammen gegen Corona

BMG: Aufklärungs- und Informationationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung

STIKO veröffentlicht Empfehlungen zur COVID-19-Impfung

IQWiG: Informationen zu Corona-Impfstoffen

dzw: Wer, wo, wann? Der, die, dann

dzw: Sollen Zahnärzte impfen dürfen?

zm-online: Ärzte, Zahnärzte und Apotheker fragen Spahn

zm-online: Impfen in vier Stufen – Hochrisikogruppen zuerst

zm online: COVID-Impfung – Zahnärzte haben hohe Prio


 

Vereinbarungen, Positionen, Fortbildungspflichten

Die vertragszahnärztliche Versorgung in Pandemie-Zeiten: Handlungsbedarfe, Lösungen, Perspektiven – Kommentar von Dr. Wolfgang Eßer im Observer Gesundheit

Corona-Pandemie: Lehren und Handlungs­bedarfe aus der Perspektive der vertrags­zahnärztlichen Versorgung

Positionspapier: Pandemie-Bewältigung und Handlungsbedarfe in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

COVID-19-VSt-SchutzV (vormals SARS-CoV-2-Versorgungs­strukturen-Schutzverordnung) – Stellungnahme zum Referentenentwurf

Statement: Entscheidungen der KZVen zur COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung

Befristete Vereinbarung über die Ausstattung der Vertragszahnärzte mit zentral beschaffter Schutzausrüstung im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Gemeinsame Erklärung der KZBV und des GKV-Spitzenverband zu Angelegenheiten der vertragszahnärztlichen Versorgung in Zeiten der Coronapandemie COVID-19

Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis: Kinder und Jugendliche verlieren durch Corona-Krise nicht ihren Bonusanspruch

Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V während der Corona-Pandemie – Fristverlängerung bis 31.3.2021

Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V während der Corona-Pandemie

Schriftverkehr mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Jens Spahn an die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland

KZBV, BZÄK und DGZMK zum offenen Brief des FVDZ an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Zahnärzte und Ärzte fordern Sonderbonus für MFA und ZFA

Corona-Warn-App

 Informationen zur Corona-Warn-App und Links zu den App Stores

Offener Brief von KZBV, KBV, BZÄK, BÄK und ABDA: Einhaltung der Hygieneregeln und Nutzung der Corona-Warn-App

 

Bundesministerium für Gesundheit

Aktuelle Informationen (inkl. Hotlines)

Pressemitteilung: Eltern haben länger Anspruch auf Kinderkrankengeld

Bundesministerium für ARbeit und Soziales

Kurzarbeitergeld für Zahnärztinnen und Zahnärzte - Schreiben an die KZBV

Bundesagentur für Arbeit

Coronavirus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Außerordentliche Wirtschaftshilfe - Bundesregierung weitet Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen aus

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Pressemitteilung: BMWi hilft - Bis zu 4.000 € Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler in der Corona-Krise

Schreiben der KZBV: Verlängerung der Beantragungsfrist für die Corona-Soforthilfe - Forderung der Freien Berufe

Bundesministerium für Finanzen

Erweiterung der Corona-Hilfen - Überbrückungshilfe III

FAQ „Corona“ (Steuern)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

FAQ auf infektionsschutz.de

Erklärvideos (YouTube)

Robert-Koch-Institut

Linkliste zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen - Orientierungshilfe für Ärzte (Infografik)

Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischen Personal bei Personalmangel

Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2

Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene

Gemeinsamer Bundesausschuss

Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Praxisschließung bei Coronavirus - Hinweise zum Anspruch auf Entschädigung

Positionspapier von Wissenschaft und Ärzteschaft zur Strategieanpassung im Umgang mit der Pandemie - Evidenz- und Erfahrungsgewinn im weiteren Management der Covid-19-Pandemie berücksichtigen

Bundeszahnärztekammer

Zur Corona-Sonderseite

COVID-19 und erhöhte Hygienekosten - Berücksichtigung nach GOZ

Institut der Deutschen Zahnärzte

Handout: System von Standardvorgehensweisen für Zahnarztpraxen während der Coronavirus-Pandemie

Zahnärztliche Mitteilungen

Aktuelle Meldungen

Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Pressemitteilung: ZahnMedizin stärkt Immunkompetenz der Mundhöhle und kann schlimme COVID-19-Verläufe verhindern

Mitgliederrundschreiben anlässlich der Corona-Krise

Deutsche Gesellschaft für Parodontologie

Parodontitis - Risikofaktor für schweren COVID-19-Verlauf

Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin

Stellungnahme: Risikomanagement bei der zahnärztlichen Behandlung Pflegebedürftiger insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Stellungnahme: Zahnärztliche Behandlung Pflegebedürftiger wieder aufnehmen

Bundesverband der freien Berufe

Aktuelle Informationen

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 

Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)

 

Letzte Aktualisierung: 3. März 2021
Bild: Mimi Potter - stock.adobe.com

Informationen für Patientinnen und Patienten

Ein Test auf das Coronavirus ist insbesondere unter den folgenden Voraussetzungen angezeigt:

 

  • wenn Sie Krankheitsanzeichen haben,
  • wenn Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten und es das Gesundheitsamt oder ein Arzt für angezeigt hält,
  • wenn Ihnen die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko gemeldet hat,
  • wenn das für Sie zuständige Gesundheitsamt es anordnet, etwa in Schulen oder Pflegeheimen,
  • wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren,
  • oder vor einer ambulanten Operation sowie vor der Aufnahme ins Krankenhaus, ins Pflegeheim oder in eine Reha-Einrichtung.

Ob ein Test für Sie sinnvoll ist, entscheiden die Ärzte in den Testzentren oder Praxen. Sie orientieren sich dabei an aktuellen Gesetzen sowie an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Symptomen.

Wenn Sie Krankheitszeichen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die in Ihrer Region zuständige Stelle – oft ist es das Gesundheitsamt – oder an Ihre hausärztliche Praxis oder rufen Sie die 116117.

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus

Achtung! Betrugsversuch mit Rechnungen zu Atemschutzmasken

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die KZBV unlängst darüber informiert, dass derzeit offensichtlich Rechnungen für unaufgefordert gelieferte Atemschutzmasken an Praxen verschickt werden. Eine entsprechende Bestellung über die in Rechnung gestellten Materialien hat es zuvor nicht gegeben.

Konkret wurden durch das BMG insgesamt zwei Fälle benannt, in denen Rechnungen für die Lieferung von Paketen mit jeweils 300 Einweg-Atemschutzmasken gestellt wurden. Auf den Rechnungen wurde das Ministerium - ohne Zustimmung oder Kenntnis - als „Partner“ bezeichnet und zudem die Wort-/Bild-Marke des BMG im Briefkopf widerrechtlich verwendet. Die Angelegenheit wurde durch das BMG bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits zur Anzeige gebracht.

Die KZBV teilt mit, dass solche Schreiben keinen realen Hintergrund haben und entsprechende Rechnungen nicht bezahlt werden müssen. Da die Schreiben allerdings direkt an Praxen versendet wurden, hat das Ministerium die KZBV darum gebeten, Praxen und KZVen über die Vorfälle zu informieren und vor dem Betrugsversuch zu warnen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit Vertretern des Gesundheitswesens
(© BMG)

Der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn unterichtete am 26. Februar 2020 Selbstverwaltungskörperschaften, Verbände und Institutionen des Gesundheitswesens über den aktuellen Stand der Coronavirus-Ausbreitung und forderte alle Organisationen auf, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. Links im Bild: Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV.

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