Organisation

Eingang Berlin © KZBV/Darchinger

Geschäftsstelle

Die KZBV hat einen Standort in Berlin und Köln. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Verwaltungsstruktur der KZBV und eine kurze Beschreibung zu den einzelnen Abteilungen und Bereichen. Außerdem finden Sie auf dieser Seite das Organigramm.

Vorstand © KZBV/Knoff

Vorstand

Der Vorstand der KZBV besteht aus drei Mitgliedern, die für die Amtszeit von sechs Jahren gewählt werden. Der Vorstand für die 16. Legislaturperiode (2023 – 2028) wurde von der Vertreterversammlung am 29. März 2023 in Berlin gewählt. Auf dieser Seite finden Sie die Vita der Vorstandsmitglieder.

Vertreterversammlung © KZBV/Knoff

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der KZBV und damit das höchste Organ aller Vertragszahnärzte in Deutschland. Seit 2005 besteht die Vertreterversammlung aus 60 Mitgliedern. Der Vorsitzende jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung und einer seiner Stellvertreter sind gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder.

Öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses © Svea Pietschmann

Ausschüsse und Gremien

Die Vertreterversammlung hat mehrere Ausschüsse gebildet, die Kontroll- und Unterstützungsfunktion gegenüber der Körperschaft haben: Datenkoordinationsausschuss, Haushaltsauschuss, Kassenprüfungsausschuss, Satzungsausschuss, Wahlausschuss und der Beirat. Die KZBV ist zudem an gesetzlichen Gremien beteiligt.

Akten © istockphoto - TommL

Ausschreibungen

In Abhängigkeit vom aktuellen Beschaffungsbedarf führt die KZBV Vergabeverfahren durch. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über aktuelle Ausschreibungen, auf die Sie sich bewerben können. Außerdem informiert die KZBV über bereits abgeschlossene beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnehmerwettbewerb.

Abstimmung © KZBV/Darchinger

Standespolitische Zukunft selbst gestalten

Die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung eröffnet die Chance, sich aktiv in die standespolitische Arbeit einzubringen und die eigene Zukunft mitzugestalten. Die vorhandenen Möglichkeiten sind vielfältig. Standespolitisches Interesse fängt bereits mit der Beteiligung an den Wahlen der Vertreterversammlung der jeweiligen KZV an. Aber Sie können noch mehr tun!

Frau am Mikro © istockphoto - shironosov

Förderung der Beteiligung von Frauen in der Selbstverwaltung

KZBV und KZVen haben das gemeinsame Ziel, die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Selbstverwaltung zu erhöhen. Die vom Vorstand der KZBV eingesetzte AG Frauenförderung hat ein Konzept zur Förderung der Beteiligung von Frauen in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung erstellt.

Hand weist Geld ab © Fotolia - Halfpoint

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Die KZBV hat gemäß § 81a SGB V eine Stabstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten eingerichtet. Sie ist beim Justiziariat angesiedelt und geht Fällen nach, die auf Unregelmäßigkeiten, rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der KZBV hindeuten. Der Vorstand, die Vertreterversammlung und das BMG werden über die Arbeit und die Ergebnisse der Stelle unterrichtet.