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Vorstand

Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der KZBV und damit das höchste Organ aller Vertragszahnärzte in Deutschland. Seit 2005 besteht die Vertreterversammlung aus 60 Mitgliedern. Der Vorsitzende jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung und einer seiner Stellvertreter sind gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder.

Ausschüsse und Gremien
Die Vertreterversammlung hat mehrere Ausschüsse gebildet, die Kontroll- und Unterstützungsfunktion gegenüber der Körperschaft haben: Datenkoordinationsausschuss, Haushaltsauschuss, Kassenprüfungsausschuss, Satzungsausschuss, Wahlausschuss und der Beirat. Die KZBV ist zudem an gesetzlichen Gremien beteiligt.

Ausschreibungen
In Abhängigkeit vom aktuellen Beschaffungsbedarf führt die KZBV Vergabeverfahren durch. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über aktuelle Ausschreibungen, auf die Sie sich bewerben können. Außerdem informiert die KZBV über bereits abgeschlossene beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnehmerwettbewerb.

Standespolitische Zukunft selbst gestalten
Die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung eröffnet die Chance, sich aktiv in die standespolitische Arbeit einzubringen und die eigene Zukunft mitzugestalten. Die vorhandenen Möglichkeiten sind vielfältig. Standespolitisches Interesse fängt bereits mit der Beteiligung an den Wahlen der Vertreterversammlung der jeweiligen KZV an. Aber Sie können noch mehr tun!

Förderung der Beteiligung von Frauen in der Selbstverwaltung
KZBV und KZVen haben das gemeinsame Ziel, die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Selbstverwaltung zu erhöhen. Die vom Vorstand der KZBV eingesetzte AG Frauenförderung hat ein Konzept zur Förderung der Beteiligung von Frauen in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung erstellt.

Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Die KZBV hat gemäß § 81a SGB V eine Stabstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten eingerichtet. Sie ist beim Justiziariat angesiedelt und geht Fällen nach, die auf Unregelmäßigkeiten, rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der KZBV hindeuten. Der Vorstand, die Vertreterversammlung und das BMG werden über die Arbeit und die Ergebnisse der Stelle unterrichtet.