Ausschreibungen

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Informationspflichten

An dieser Stelle finden Sie Informationen gem. § 30 Abs. 1 UVgO nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnehmerwettbewerb über vergebene Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer).

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Vergabeverfahren

In Abhängigkeit vom aktuellen Beschaffungsbedarf führt die KZBV Vergabeverfahren durch. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über aktuelle Ausschreibungen, auf die Sie sich bewerben können. Die Ausschreibungen laufen über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Die KZBV hat gemäß § 81a SGB V eine Stabstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten eingerichtet. Sie ist beim Justiziariat angesiedelt und geht Fällen nach, die auf Unregelmäßigkeiten, rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der KZBV hindeuten. Der Vorstand, die Vertreterversammlung und das BMG werden über die Arbeit und die Ergebnisse der Stelle unterrichtet. Sie können die Stabstelle über das Kontaktformular erreichen.