Informationspflichten

Informationspflicht gemäß § 30 Abs. 1 UVgO

An dieser Stelle finden Sie Informationen gem. § 30 Abs. 1 UVgO nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnehmerwettbewerb über vergebene Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer).

Diese Informationen enthalten Angaben über den Auftraggeber, das beauftragte Unternehmen, die Vergabeart, die Art und den Umfang der Leistung sowie Angaben über den Zeitraum der Leistungserbringung.

Informationspflicht gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A

An dieser Stelle finden Sie Informationen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Nr. 2 VOB/A ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer sowie Informationen gem. § 20 Abs. 3 VOB/A nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bzw. freihändigen Vergaben über vergebene Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer).

Diese Informationen enthalten Angaben über den Auftraggeber, den Auftragsgegenstand, den Ort der Ausführung und den voraussichtlichen Zeitraum der Ausführung.

Zur Zeit keine