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        • Digitale Zukunft gemeinsam gestalten
        • Gründung von MVZ im vertragszahnärztlichen Bereich durch Fremdinvestoren und Fremdkapitalgeber unterbinden
        • Reine Zahnarzt-MVZ gefährden die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung
        • Degression endlich abschaffen!
        • Stärkung des seit Jahrzehnten bewährten bundesmantelvertraglichen Gutachterwesens im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung
        • Verpflichtung der KZVen zur Vermittlung eines Kooperationsvertrages im "Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege" sachgerecht ausgestalten
        • Finanzierungslücken für 5 119b-Verträge schließen
        • Beförderung von immobilen Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in die Zahnarztpraxis erleichtern
        • Rücknahme der gesetzlich angedrohten Honorarkürzungen
        • lnformationspflichten MVZ - Transparenz herstellen
        • Hersteller und Vertreiber von Hard- und Software für die Telematikinfrastruktur müssen für Schäden in Praxen haften
        • Vollständige Kostenübernahme der Einbindung der Telematikinfrastruktur für die Vertragszahnarztpraxen durch die Krankenkassen
      • Beschlüsse der 3. Vertreterversammlung am 8. und 9.11.2017 in Frankfurt/Main
      • Beschlüsse der 2. Vertreterversammlung am 23.6.2017 in Köln
      • Beschluss der konstituierenden Vertreterversammlung am 17.3.2017 in Berlin
      • Beschlüsse der 13. Vertreterversammlung am 16. und 17.11.2016 in Berlin
      • Beschlüsse der 12. Vertreterversammlung am 1. und 2.7.2016 in Köln
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Digitale Zukunft gemeinsam gestalten

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Artikel

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV bekräftigt ihren Anspruch, die digitale Zukunft in der Zahnmedizin selbst mit zu gestalten. Digitalisierung in dem von der Vertragszahnärzteschaft verstandenen Sinne hat das Ziel, die Gesundheitskompetenz der Versicherten zu stärken. einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsinformationen zu schaffen, Versorgung zu verbessern, Effizienzpotenziale zu heben und Bürokratielasten zu bewältigen. Prioritäre Anwendungen sind dabei zunächst das elektronische Bonusheft und das elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren. Unabdingbar ist der Aufbau einer Kommunikationsstruktur über eine sichere Vernetzung aller beteiligten Akteure untereinander, auf deren Basis weitere Fachanwendungen sukzessive eingeführt werden können.

Datenschutz und Datensicherheit haben bei allen Digitalisierungsaktivitäten oberste Priorität, um das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis zu schützen. Es bedarf daher klarer Regeln zum Schutz der Patienten vor einem Verlust ihrer Datensouveränität. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Patienten und Versicherten ist zu wahren. Zudem sind sektorale Lösungen im Rahmen der Ausgestaltung digitaler Anwendungen anzustreben.

Sanktionen durch den Gesetzgeber sind in diesem Zusammenhang kontraproduktiv, da sie das Misstrauen an Stellen befördern, wo Vertrauen unabdingbar notwendig ist.

Begründung

Die KZBV hat mit ihrem 10-Punkte-Papier zur Digitalisierung die Grundlagen für deren Ausgestaltung gelegt. Damit wurde u.a. der Gestaltungsanspruch der Selbstverwaltung für eine Digitalisierungsstrategie hervorgehoben.

Digitale Anwendungen sollen zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität führen und dabei helfen, Bürokratielasten besser zu bewältigen. Neue Anwendungen sollten schrittweise unter Nutzung von sicheren Infrastrukturkomponenten eingeführt werden. Sanktionen gegenüber den Leistungserbringern und deren SeIbstverwaltungsorganisationen schaffen kein Vertrauen für die Umsetzung von Digitalisierungsaktivitäten und behindern die Akzeptanz der Nutzung von Anwendungen.

Datenschutz und Datensicherheit müssen gewährleistet bleiben.

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