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        • Leitantrag: Stärkung und Weiterentwicklung der Krisenreaktionsfähigkeit des vertragszahnärztlichen Versorgungssystems
        • Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung im Krisenfall
        • Einführung eines echten Schutzschirms für die vertragszahnärztliche Versorgung in Pandemien und nationalen Katastrophensituationen
        • Verzerrungen in der Fortschreibung der Gesamtvergütung durch die Corona-Pandemie verhindern!
        • Epidemiebedingte Zuschlagsposition
        • Beschaffung und Bevorratung von Schutzausrüstung in Krisenfällen sicherstellen
        • Anerkennung der Leistungen von zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in der Corona-Pandemie
        • Leitantrag: Chancen der Digitalisierung nutzen ohne die Zahnarztpraxen zu überfordern
        • IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V
        • Erfolg der TI nur gemeinsam mit den Heilberufen möglich
        • Praktikabilität und Zuverlässigkeit der TI-Anwendungen muss gewährleistet sein
        • Digitalisierungsaufwand für Zahnarztpraxen dauerhaft refinanzieren
        • Mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Niederlassung gewinnen
        • Fortentwicklung der durch das TSVG eingeführten Regelung des § 95 Abs. 1b SGB V
        • Einführung eines MVZ-Registers
        • Stärkung der Transparenz und der Patientenautonomie durch Mindestangaben auf dem Praxisschild und auf der Homepage bei zahnärztlichen MVZ
        • Selbstverwaltung zukunftsfest gestalten - Frauenanteil in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung erhöhen
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Einführung eines echten Schutzschirms für die vertragszahnärztliche Versorgung in Pandemien und nationalen Katastrophensituationen

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Artikel

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, in Anlehnung an den in der Corona-Pandemie eingeführten Schutzschirm für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit finanziellen Ausgleichszahlungen durch die Krankenkassen einen echten Schutzschirm für die vertragszahnärztliche Versorgung einzuführen, der als regel- und dauerhaftes Instrument sowohl für die gegenwärtige Corona-Pandemie als auch für künftige nationale Katastrophensituationen Ausgleichszahlungen an besonders hart betroffene Praxen ermöglicht.

Begründung

Die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie haben gezeigt, wie durch den Lockdown das Versorgungsgeschehen und damit verbunden die Leistungsmenge in den Zahnarztpraxen abrupt eingebrochen ist mit der Folge, dass diese hart getroffen werden. Um die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht zu gefährden, muss die Politik Sorge dafür tragen, dass die Infrastruktur der vertragszahnärztlichen Versorgung auch in krisenbedingten Ausnahmesituationen, wie der aktuellen Corona-Pandemie, nicht aufs Spiel gesetzt wird. Der bisherige mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung eingeführte, pauschale Ansatz allein zur Sicherung der Liquidität im Jahr 2020 reicht dazu nicht aus. Angesichts des Fortdauerns und Wiedererstarkens der Corona-Pandemie mit erneut steigenden Infektionszahlen - aber auch für den Fall zukünftiger Pandemien und nationaler Katastrophensituationen - ist es dringend erforderlich, für die vertragszahnärztliche Versorgung einen verlässlichen, dauerhaften Mechanismus im SGB V zu etablieren, der Ausgleichszahlungen an Praxen ermöglicht, die besonders hart von Honorareinbrüchen betroffen sind. Den KZVen sind diese Ausgleichszahlungen zeitnah von den Krankenkassen zu erstatten. Auf diese Weise erfüllt die GKV ihre Mitverantwortung zum Erhalt vertragszahnärztlicher Versorgungsstrukturen.

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