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Elektronisches Zahnbonusheft

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Artikel

Bereits seit über 30 Jahren legen gesetzlich Krankenversicherte das Bonusheft bei ihrer regelmäßigen Zahnvorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis vor und lassen sich dieses jeweils mittels Stempel bestätigen. Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass das elektronische Zahnbonusheft (eZahnbonusheft) ab 1. Januar 2022 Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) des Versicherten ist. Dies bringt für Versicherte und Zahnarztpraxen einige Vorteile. Eine ePA ist daher Grundvoraussetzung für die Führung eines elektronischen Zahnbonusheftes. Es bietet die Möglichkeit, die gleichen Einträge wie bislang auch im papiergebundenen Bonusheft in elektronischer Form strukturiert und gültig für den Bonusanspruch abzubilden. Wie auch bei der ePA handelt es sich um eine freiwillige Anwendung des Versicherten. Um die Vorteile des elektronischen Zahnbonusheftes nutzen zu können, sollte die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt oder das Praxispersonal den Patienten gezielt auf die Anwendung hinweisen und beraten.

Einige Vorteile des elektronischen Bonusheftes:

  • Versicherte brauchen kein papierbasiertes Dokument bei sich führen,
  • Vermeidung von Verlust oder Nichtauffinden des Bonusheftes,
  • Bonuseinträge können von Praxen automatisch ins PVS übertragen werden,
  • Bonuseinträge sind für die Praxis und Versicherte stets aktuell einsehbar und müssen nicht mehr aufwändig recherchiert werden,
  • Bonusheft der Versicherten wird auf sicheren Speichern der TI mit Serverstandorten in Deutschland gesichert,
  • Nachtragungen werden vermieden,
  • Erinnerungsfunktion für Versicherten automatisiert, um den Verfall seines Bonus zu verhindern,
  • Bonushefte können in Vertretung geführt werden (z. B. Eltern für ihre Kinder oder Angehörige für Pflegebedürftige).

Bonuseinträge werden mit dem „elektronischen Praxisstempel“ (einfach) signiert, welcher Teil des elektronischen Praxisausweises (SMC-B) ist. Es ist keine Verwendung des HBA erforderlich und somit auch keine PIN-Eingabe. Das papiergebundene Zahnbonusheft behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit und kann wie bisher genutzt werden. Um die Führung doppelter Einträge auf Papier und in elektronischer Form zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, bereits bestehende Einträge des papiergebundenen Bonusheftes durch einfaches Setzen eines Anklickfeldes im elektronischen Zahnbonusheft zu bestätigen. Dies können eigene Einträge bzw. Fremdeinträge sein. Damit wird auch der Umstieg vom Papierdokument in die elektronische Welt erleichtert.

Patienteninformation zum Bonusheft

Bild: © Fotolia.com - Stockfotos-MG / Adobe Stock - krissikunterbunt

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