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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, im Regierungsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auch den Gesamtvertragspartnern auf Landesebene die Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der regelhaft einheitlichen Durchführung des vertragszahnärztlichen Gutachterverfahrens einzuräumen.
Begründung
Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt, dass der Regierungsentwurf des TSVG nunmehr die ausdrückliche Befugnis der Bundesmantelvertragspartner enthält, nach der diese vereinbaren können, dass die Krankenkassen einheitlich ausschließlich eine der Verfahrensmöglichkeiten “Gutachterverfahren“ oder “MDK-Verfahren“ anwenden können. Eine derartige vertragliche Regelung ist erforderlich, um ein ungeregeltes Nebeneinander von Gutachterverfahren und MDK-Verfahren zu vermeiden. Soweit die BundesmanteIvertragspartner keine bundeseinheitliche Regelung vorgeben, ist es im Hinblick auf eine einheitliche Verfahrensweise und insgesamt zur Stärkung der bewährten Strukturen des vertraglichen Gutachterwesens angezeigt, eine entsprechende Ermächtigung auch den Gesamtvertragspartnern auf Landesebene einzuräumen.