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        • Leitantrag: Stärkung und Weiterentwicklung der Krisenreaktionsfähigkeit des vertragszahnärztlichen Versorgungssystems
        • Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung im Krisenfall
        • Einführung eines echten Schutzschirms für die vertragszahnärztliche Versorgung in Pandemien und nationalen Katastrophensituationen
        • Verzerrungen in der Fortschreibung der Gesamtvergütung durch die Corona-Pandemie verhindern!
        • Epidemiebedingte Zuschlagsposition
        • Beschaffung und Bevorratung von Schutzausrüstung in Krisenfällen sicherstellen
        • Anerkennung der Leistungen von zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in der Corona-Pandemie
        • Leitantrag: Chancen der Digitalisierung nutzen ohne die Zahnarztpraxen zu überfordern
        • IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V
        • Erfolg der TI nur gemeinsam mit den Heilberufen möglich
        • Praktikabilität und Zuverlässigkeit der TI-Anwendungen muss gewährleistet sein
        • Digitalisierungsaufwand für Zahnarztpraxen dauerhaft refinanzieren
        • Mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Niederlassung gewinnen
        • Fortentwicklung der durch das TSVG eingeführten Regelung des § 95 Abs. 1b SGB V
        • Einführung eines MVZ-Registers
        • Stärkung der Transparenz und der Patientenautonomie durch Mindestangaben auf dem Praxisschild und auf der Homepage bei zahnärztlichen MVZ
        • Selbstverwaltung zukunftsfest gestalten - Frauenanteil in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung erhöhen
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Erfolg der TI nur gemeinsam mit den Heilberufen möglich

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Artikel

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die gematik auf, bei der Wahrnehmung ihrer Betriebsverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI) stärker die Belange der Praxen zu berücksichtigen und hierzu wieder zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Bundesorganisationen der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser zurückzukehren. Die Einführung weiterer Anwendungen der TI kann nur erfolgreich sein, wenn diese von den Heilberufsangehörigen als positive Ergänzung im Versorgungsalltag wahrgenommen und unterstützt werden.

Begründung

Die Anwendungen der TI müssen für die Heilberufe einen Mehrwert bringen. Bisher ist jedoch noch keine Anwendung in den Praxen angekommen, die als tatsächlicher Mehrwert erlebt wird und nicht lediglich weitere bürokratische Hürden aufbaut und zusätzliche Kosten verursacht. Insoweit dürfen die technischen Spezifikationen von der gematik nicht losgelöst von den Bedürfnissen und ohne Berücksichtigung bestehender Komponenten und sonstiger aktueller Ausstattungen der Praxen „am Reißbrett“ geplant werden. Wenn die Bundesorganisationen der Ärzte und Zahnärzte Anliegen der Praxen übermitteln, müssen diese von der gematik ernsthaft wahrgenommen und konstruktiv gewürdigt werden. Beschlüsse der gematik werden seit den neuen Mehrheitsverhältnissen in der Gesellschafterversammlung allerdings zu häufig ohne Berücksichtigung und gegen die Stimmen der Heilberufsorganisationen gefasst, obwohl diese über die erforderliche Praxisnähe verfügen und als solche, unverzichtbare Multiplikatoren für die Akzeptanz und den Erfolg der weiteren Einführung von Anwendungen der TI sind.

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