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Am 7. Mai 2019 fand das traditionelle Frühjahrsfest von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) statt. Die rund 400 geladenen Gäste aus Politik, Zahnärzteschaft, Selbstverwaltung, Medien und Gesundheitswirtschaft trafen sich in diesem Jahr im historischen Bärensaal des Alten Stadthauses in Berlin. Zu Gast war auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, der ein Grußwort an die Anwesenden richtete.
Der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, begrüßte in seiner Rede ausdrücklich, dass die Regierungskoalition im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) einen Weg gefunden habe, den bis dato nahezu ungebremsten Zustrom von Fremdinvestoren und Private Equity-Fonds in den zahnärztlichen Versorgungsbereich ordnungspolitisch zu regulieren. Mit der gestaffelten Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche MVZ sei ein Weg eingeschlagen, der die Anbietervielfalt im deutschen Versorgungssystem ermöglichen und zugleich die Sicherstellung einer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten soll. Ob die Gefahr wirklich gebannt sei, würden die Entwicklungen der nächsten Monate und kommenden Jahren zeigen. Die KZBV werde anhand belastbarer Daten und Analysen genau beobachten und evaluieren, wie sich die neue MVZ-Regelung in der Praxis auf die Investitionsbestrebungen von Private-Equity-Investoren auswirken wird. Zudem gelte es, Konzepte zu entwickeln und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Niederlassung junger Zahnärztinnen und Zahnärzte in freiberuflicher Selbständigkeit gefördert werde. Dabei müsse dem Anliegen der jungen Generation zum Beispiel nach einer ausgewogenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen werden.
Darüber hinaus lobte Eßer, dass mit der Erhöhung der Festzuschüsse und der Mehrkostenregelung in der kieferorthopädischen Versorgung im Rahmen des TSVG konkrete Verbesserungen für die zahnärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten auf den Weg gebracht wurden. Die Abschaffung der Degression im Zuge des Gesetzes bezeichnete Eßer als versorgungspolitischen Meilenstein auf dem Weg, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland und eine gute Versorgung vor Ort zu schaffen. Eßer dankte der Regierung, dem Bundesgesundheitsministerium und den Abgeordneten des Bundestages für viele gute Nachrichten und positive Signale, die mit dem TSVG einhergehen. Der immer konstruktive und zugleich zielgerichtete Dialog habe sich im Hinblick auf eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung gelohnt.
Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens stellte Eßer heraus, dass digitale Anwendungen Patientinnen und Patienten ebenso wie Zahnärztinnen und Zahnärzten durch konkrete Anwendungen einen Mehrwert bieten müssten. Dieser läge beispielweise darin, Bürokratielasten zu bewältigen oder Prozesse zu vereinfachen und sie effizienter zu gestalten. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sei dabei eine absolute Grundvoraussetzung, damit der zahnärztliche Berufsstand, zusammen mit den anderen Heilberufen und den Krankenkassen, den Weg in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens gehen könne.
Überdies kündigte Eßer den weiteren Ausbau der bislang erfolgreichen zahnärztlichen Präventionsstrategie an. Im Gemeinsamen Bundesausschuss werde aktuell zudem die Richtlinie zur Behandlung von Parodontitis neu verhandelt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, griff die Einladung von Eßer auf, zur Sicherstellung und Gestaltung der vertragszahnärztlichen Versorgung mit der Zahnärzteschaft im Dialog zu bleiben. Eingangs verwies er auf das große Vertrauen, das die Zahnärzte bei ihren Patientinnen und Patienten besitzen und lobte die konstruktive Zusammenarbeit von Politik und Zahnärzteschaft bei der Ausgestaltung des TSVG.
Die Abschaffung der Punktwertdegression bezeichnete er als einen richtigen Schritt und wichtiges Zeichen. Mit der Regelung zu den zahnärztlichen MVZ im Rahmen des Gesetzes wäre eine vernünftige Lösung gefunden worden. Gebhard stellte deutlich heraus, dass die Digitalisierung im Gesundheitsbereich kein Selbstzweck darstelle, sondern für alle Menschen nutzenstiftend sein solle und das Ziel habe, die medizinische Versorgung zu verbessern. Die elektronische Patientenakte sei dabei ein Kernstück, das viele Vorteile für Patientinnen und Patienten aber auch für die Leistungserbringer böte. Der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient sei unabhängig von der Digitalisierung nach wie vor der Goldstandard, jedoch könne die Telemedizin sowie digitale Anwendungen die ärztliche Versorgung sinnvoll ergänzen. Gebhard kündigte vor diesem Hintergrund an, noch im ersten Halbjahr 2019 ein Digitalisierungsgesetz vorzulegen, in dem wichtige noch offene Fragen geklärt würden.
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, sprach sich in seinem Schlusswort unter anderem für eine Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte aus. Seit über 30 Jahren habe sich der Punktwert trotz steigender Dienstleistungspreise und stetiger Inflation nicht verändert. Oesterreich appellierte zudem an die Politik in den Ländern, die Novellierung der zahnärztlichen Approbationsordnung zu verabschieden.
Eingangsstatement von Dr. Wolfgang Eßer
Bild: © KZBV/axentis.de