Stellungnahme zum Regierungsentwurf
Die KZBV und die BZÄK unterstützen das mit dem Regierungsentwurf des GVWG verfolgte Ziel, die flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln, und begrüßen daher viele zur Erreichung dieses Ziels intendierten gesetzlichen Änderungen bzw. Ergänzungen, wozu u. a. auch die dort angelegten Maßnahmen zur Steigerung der Qualität und Transparenz in der Versorgung gehören.
Regelungen ohne erkennbaren Mehrwert für das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, wozu
- die Implementierung der Genehmigungspflichtigkeit der Entschädigungsregelungen der Kassen(zahn)ärztlichen (Bundes)Vereinigungen in § 81 Abs. 1 Nr. 8 SGB V-RegE
und - die Einführung einer neben die bereits bestehende berufsrechtliche Pflicht tretenden sozialrechtlichen Berufshaftpflichtversicherungspflicht in § 95e SGB V-RegE
gehören, stehen KZBV und BZÄK kritisch gegenüber, und nehmen zu diesen sowie zu einzelnen weiteren, die Belange der Zahnärzteschaft betreffenden Regelungen wie folgt Stellung.
Stellungnahme zum Regierungsentwurf
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