Stellungnahme von KZBV und BZÄK zum Referentenentwurf
Die KZBV und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung vor Ort zu stärken und die individuelle Gesundheitskompetenz von Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Zur Erreichung dieses Ziels sehen KZBV und BZÄK jedoch die Notwendigkeit, einige im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen, soweit diese die vertragszahnärztlichen Interessen berühren, anzupassen und nehmen den Gesetzesentwurf zum Anlass, um folgende drei Punkte zu adressieren, die eine längst überfällige und unbedingte Regelung durch den Gesetzgeber erfordern:
- Herausnahme der PAR-Leistungen aus der Regelungswirkung des § 85 Abs. 3a SGB V für das Jahr 2024,
- Beseitigung des gesetzlichen Darlehensverbots,
- Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) durch räumlich-fachliche Begrenzung.
Stellungnahme von KZBV und BZÄK
BMG: Gesetzentwurf der Bundesregierung
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