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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Europäische Kommission auf, alle Gesundheitsberufe vom Anwendungsbereich des Vorschlages der EU-Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM (2016) 822 final, analog der Ausnahme der sog. Dienstleistungsrichtlinie, auszunehmen.
Begründung
Die von der Europäischen Kommission am 10. Januar 2017 präsentierte Richtlinie wird der besonderen Rolle der Gesundheitsberufe für die Versorgung der Bevölkerung in den EU-Mitgliedsstaaten nicht gerecht.
Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen dienen zum einen dem Gesundheitsund Patientenschutz, ferner sind sie Garant für die Qualität der Patientenversorgung. Eine Betrachtung, die nur auf Marktentwicklung, Wachstum, Arbeitsplätze und Ökonomie ausgerichtet wäre, ist hier nicht sachgerecht.
Weiterhin wird hier von der Europäischen Kommission versucht, die gesundheitspolitischen Kompetenzen der Mitgliedstaaten zu beschneiden, obwohl die Verantwortung für die Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung bei den Mitgliedstaaten liegt (Art. 168 Abs. 7 AEUV). Der Richtlinienvorschlag verstößt für den Bereich des Gesundheitswesens gegen das Subsidiaritäts- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip und ist daher strikt abzulehnen.
Die europäischen Dachverbände der Heilberufe haben unisono für eine Herausnahme der Gesundheitsberufe plädiert.
So hat insbesondere der CED (Council of European Dentists) in seiner Vollversammlung am 25. und 26.05.2017 in Malta einstimmig gefordert, die Heilberufe vom Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie auszunehmen.