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Stellungnahme zum Regierungsentwurf

Die KZBV nimmt zu dem vorliegenden Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Krankenhaustransparenzgesetz gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag nur insoweit Stellung, als Interessen der vertragszahnärztlichen Versorgung betroffen sind.

Vorausschicken möchte die KZBV ihre Verwunderung, dass sie in das Anhörungs- und Stellungnahmeverfahren zu dem vorliegenden Entwurf nicht miteinbezogen wurde, obwohl der Entwurf neben dem von ihm vornehmlich betroffenen stationären Versorgungssektor erkennbar auch unmittelbar den Bereich der KZBV bzw. der vertragszahnärztlichen Versorgung betrifft: Denn die KZBV ist als eine der Trägerorganisationen des G-BA, als unmittelbar zu Auftragserteilungen an das IQTIG Berechtigte sowie als im Vorstand der IQTIG-Stiftung vertretene Organisation zumindest potentiell unmittelbar betroffen, wenn – wie durch Nr. 1 des vorliegenden Entwurfs (§ 135d SGB V-E) – verbindliche Aufgabenausweitungen des IQTIG geregelt werden. Zudem betrifft insbesondere die Regelung unter Nr. 4 Buchst. a) des Entwurfes (Änderung des § 299Abs. 1 SGB V) unmittelbar auch die vertragszahnärztlichen Leistungserbringer. Bezüglich letzterer Regelung sieht sich die KZBV zur Stellungnahme veranlasst.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz – Krankenhaustransparenzgesetz (August 2023)

 

Bild: © maxsim - stock.adobe.com

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