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Zahnarzt und Patient können heute aus einer großen Fülle von Materialien und zahnmedizinischen Verfahren wählen. Hier ein Überblick über die grundlegenden Kronen- und Brückenformen.
Kronenformen
Voll- und Teilkronen
Die wichtigste Einteilung, durch die der Umfang der Behandlung eines Zahnes festgelegt wird, geschieht bei der Entscheidung, ob alle Flächen oder Seiten eines Zahnes mit einem Fremdmaterial umgeben werden müssen, oder nur ein Teil. In aller Regel wird als Material eine Metalllegierung genutzt.
Verblendkronen
Verblendkronen zeichnen sich dadurch aus, dass sie mindestens auf der sichtbaren Seite des Zahnes mit zahnfarbenem Material (Keramik) verkleidet sind. Hier muss dann entsprechend mehr Platz durch Hartsubstanzabtrag geschaffen werden. Man kann das zahnfarbene Aussehen aber auch auf alle Seiten des Zahnes (Kaufläche, Zungenseite) ausdehnen (Vollverblendung). Technisch wird heute für diesen Zweck ganz überwiegend die sogenannte Metallkeramik verwendet: Auf einer geeigneten Metalllegierung wird Keramikmasse aufgebrannt. Eine Variante der Metallkeramik verwendet statt der gegossenen Metalllegierung eine aufgalvanisierte Feingoldschicht, auf die Keramik aufgebracht wird (sogenannte Galvanokronen).
Mantelkronen, vollkeramische Kronen
Eine vollkeramische Krone ummantelt den Zahn ausschließlich mit Keramik; dadurch kann die natürliche Zahnästhetik besonders gut nachgeahmt werden. Auf ein Metallgerüst wird verzichtet. Es gibt heute verschiedene Verfahren, die darauf basieren, dass zunächst ein hochfestes keramisches Käppchen angefertigt wird, auf das dann mit anderen Keramiken die Zahnform und Farbe komplettiert werden.
Wurzelstiftverankerte Kronen
Diese Kronen können notwendig werden, wenn der Zahn soweit zerstört oder geschwächt ist, dass am natürlichen Zahn keine normale Krone mehr befestigt werden kann. Dann wird im Wurzelkanal des Zahnes ein Stift mit Aufbau angepasst, der der Krone Halt bietet.
Brückenformen
Die beschriebenen Kronenformen werden auch genutzt, um die Kronen für die Anker der Brücken zu bilden. Zwischen diesen Einzelkronen sind die fehlenden Zähne durch die Brückenglieder (auch Zwischenglieder) ergänzt, die in der Regel in der gleichartigen Technik hergestellt werden. Hier gibt es aber eine Anzahl von Spezialausdrücken, die erklärungsbedürftig sind.
Endpfeilerbrücke
Diese Brücke ist die typische und häufigste Brückenform. Das Brückenglied ist zwischen den endständigen Kronen angebracht. Fehlen viele Zahneinheiten zwischen den beiden Ankern, so wird die Spanne zu groß. Als Faustregel gilt, dass jeder Zahn das Anderthalbfache tragen kann - eine vernünftige Relation zwischen Ankerzähnen und zu ersetzenden Zähnen erscheint sinnvoll. Implantate können helfen, diese Situation zu verbessern (sogenannte Pfeilervermehrung). Hier gibt es aber auch Ausnahmen und spezielle Situationen.
Freiend- oder Extensionsbrücke
Hierbei fehlt einer der Endpfeiler auf einer Seite. Mindestens zwei Pfeiler sind jedoch zur Unterstützung notwendig. Das Brückenglied sollte eine begrenzte Ausdehnung (nicht breiter als ein kleiner Backenzahn) haben, um schädliche Hebelkräfte zu vermeiden, die die Ankerzähne zu sehr belasten.
Frontzahn- und Seitenzahnbrücken, Spanne
Diese Formen entsprechen der Ausdehnung der Brücke in den entsprechenden Kieferregionen. Unter einspannigen Brücken versteht man die Ausdehnung eines Brückengliedes zwischen zwei Pfeilern, unter mehrspannigen das Vorhandensein von Zwischenpfeilern.
Festsitzende und abnehmbare Brücken
Normalerweise werden Brücken auf ihren Ankerzähnen vom Zahnarzt definitiv zementiert. Sie können dann ohne Schaden (Zerstörung) auch vom Zahnarzt nicht entfernt werden. Es gibt allerdings auch weit gespannte Brücken, die zwar fest auf den Ankerzähnen sitzen, aber dennoch abgenommen werden können (teleskopierend befestigt).
Adhäsivbrücken
Adhäsivbrücken, auch Klebebrücken genannt, sind festsitzender Zahnersatz, bei dem das Brückenglied mit einem oder zwei Klebeflügeln an der Rückseite der Nachbarzähne befestigt wird. Um einen Flügel dauerhaft am Nachbarzahn zu verankern, muss dieser auf der hinteren Seite beschliffen werden. Im Unterschied zu einer konventionellen Brücke schont dieses Verfahren jedoch die Zahnsubstanz, da meist nur wenig Zahnschmelz abgetragen wird.
Verbund- und implantatgetragene Brücken
Brücken können nicht nur auf Zähnen, sondern auch auf Implantaten oder kombiniert auf beiden Pfeilertypen befestigt werden. Zur rein implantatgetragenen Brücke wird der Zahnarzt immer dann raten, wenn die endständigen Pfeiler gesund sind.
Bild: © KZBV