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        • Leitantrag: Stärkung und Weiterentwicklung der Krisenreaktionsfähigkeit des vertragszahnärztlichen Versorgungssystems
        • Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung im Krisenfall
        • Einführung eines echten Schutzschirms für die vertragszahnärztliche Versorgung in Pandemien und nationalen Katastrophensituationen
        • Verzerrungen in der Fortschreibung der Gesamtvergütung durch die Corona-Pandemie verhindern!
        • Epidemiebedingte Zuschlagsposition
        • Beschaffung und Bevorratung von Schutzausrüstung in Krisenfällen sicherstellen
        • Anerkennung der Leistungen von zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in der Corona-Pandemie
        • Leitantrag: Chancen der Digitalisierung nutzen ohne die Zahnarztpraxen zu überfordern
        • IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V
        • Erfolg der TI nur gemeinsam mit den Heilberufen möglich
        • Praktikabilität und Zuverlässigkeit der TI-Anwendungen muss gewährleistet sein
        • Digitalisierungsaufwand für Zahnarztpraxen dauerhaft refinanzieren
        • Mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Niederlassung gewinnen
        • Fortentwicklung der durch das TSVG eingeführten Regelung des § 95 Abs. 1b SGB V
        • Einführung eines MVZ-Registers
        • Stärkung der Transparenz und der Patientenautonomie durch Mindestangaben auf dem Praxisschild und auf der Homepage bei zahnärztlichen MVZ
        • Selbstverwaltung zukunftsfest gestalten - Frauenanteil in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung erhöhen
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Leitantrag: Chancen der Digitalisierung nutzen ohne die Zahnarztpraxen zu überfordern

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Artikel

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV bekräftigt ihre Zielsetzung, die Chancen der Digitalisierung des Gesundheitswesens für die Verbesserung der vertragszahnärztlichen Versorgung nutzen zu wollen. Zugleich fordert sie den Gesetzgeber auf, auf dem Weg der Digitalisierung auch die Belange der Zahnärztinnen und Zahnärzte im Blick zu behalten und bürokratische und finanzielle Überforderungen der Zahnarztpraxen zu vermeiden.

Begründung

Die Einführung vielfältiger digitaler Neuerungen und die Erweiterung von Pflichten durch eine Vielzahl von Gesetzgebungsvorhaben führt zu teilweise unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Überforderungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten, denen nicht immer ein entsprechender Mehrwert gegenübersteht. Bei der Einführung digitaler Neuerungen muss stets darauf geachtet werden, dass diese in den Zahnarztpraxen zeitlich und organisatorisch umsetzbar sind. Dabei ist für eine Umsetzung der Vorgaben vor allem erforderlich, dass entstehende zusätzliche Belastungen auf das notwenige Maß beschränkt und angemessene Übergangsfristen gesetzt werden. Führt die Einführung digitaler Neuerungen oder die Erweiterung von Pflichten zu einer finanziellen Überforderung der Zahnärztinnen und Zahnärzte, so ist ein angemessener Ausgleich der hierdurch entstehenden Aufwände herbeizuführen. Dies betrifft insbesondere die Investitions- und laufenden Betriebskosten durch die gesetzlich vorgegebene Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (Tl) mit der Einführung verschiedener digitaler Anwendungen sowie die Aufwände für infrastrukturelle Anpassungen der Zahnarztpraxen an die datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie.

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