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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt eine Haftung der Zahnärztin/des Zahnarztes für Mindestlohnansprüche Dritter, insbesondere der in dem zahntechnischen Labor beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Sie fordert die Bundesregierung auf, eine Klarstellung in Bezug auf die Regelung des § 13 Mindestlohngesetz (MiLoG) zur Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt als Auftraggeber und Dritten, insbesondere der Zahntechniker als Auftragnehmer vorzunehmen.
Begründung
Die Regelung des § 13 MiLoG schafft erhebliche Rechtsunsicherheit, indem sie pauschal auf die Regelung des § 14 Arbeitsnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verweist und damit eine Auftraggeberhaftung für die Einhaltung des Mindestlohns implementiert. Wann und wie genau diese Voraussetzungen vorliegen sollen, bleibt jedoch offen.
Bildarchiv VV
Diskussionsforum 2013
Video: Diskussionsforum 2013
Den politischen Auftakt der Vertreterversammlung am 22. Juni 2013 bildete bereits einen Tag vorher das jährlich stattfindende Diskussionsforum. Ein Video fasst die Veranstaltung zusammen.