Der Parodontale Screening Index (PSI)

PSI-Sonde
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Zur gezielten Früherkennung der Parodontitis steht in Zahnarztpraxen eine ebenso einfache wie sichere Untersuchungsmethode zur Verfügung: der Parodontale Screening Index (PSI). Der PSI bietet einen orientierenden Überblick über das mögliche Vorliegen und die Schwere einer parodontalen Erkrankung sowie den möglichen Behandlungsbedarf. Er ermöglicht es, bereits frühe Formen von Zahnbetterkrankungen zu erfassen, was die erfolgreiche Behandlung erleichtert.

Bei der Erhebung des Index wird mithilfe einer stumpfen zahnärztlichen Spezialsonde Zahn für Zahn der Zahnhalteapparat untersucht. Die Sonde hat eine spezielle Längenmarkierung und ein Ende in Form einer winzigen Halbkugel, die das Zahnfleisch nicht nur vor Verletzungen schützt, sondern auch hilft, kleine Rauigkeiten aufzuspüren. Das Gebiss wird dabei in Sextanten (je drei Bereiche pro Kiefer) eingeteilt. Jedem Sextant wird ein Code (0-4) zugeordnet. Sofern weitere klinische Auffälligkeiten wie zum Beispiel Zahnfleischrückgang oder Zahnlockerung vorliegen, wird der Code zusätzlich mit einem Stern ergänzt.

Zudem bekommen Patientinnen und Patienten nach der Erhebung des PSI eine schriftliche Information zum Ergebnis von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt ausgehändigt sowie gegebenenfalls auch weitere Erläuterungen und individuelle Empfehlungen.

Was sagen die Codes bei der Erhebung des PSI aus?

PSI‑Code Diagnose Empfehlungen, möglicher Untersuchungs- und Behandlungsbedarf
0Parodontal gesund Keine Therapie notwendig, regelmäßige Kontrolluntersuchung
1Zahnfleischentzündung (Gingivitis) Verbesserung der Mundhygiene
2Zahnfleischentzündung (Gingivitis), Zahnstein oder überstehende Füllungs- oder KronenränderVerbesserung der Mundhygiene, Zahnsteinentfernung oder Glättung überstehender Füllungs- und Kronenränder
3 und 4Verdacht auf ParodontitisVerbesserung der Mundhygiene, parodontale Befunderhebung einschließlich der Anfertigung von Röntgenbildern als Basis der Diagnosestellung und der weiteren Therapieplanung

Was übernimmt die Kasse?

Gesetzlich Versicherte haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf diese sinnvolle Früherkennungsmaßnahme. Während einer systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen kann die Erhebung des PSI nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Zudem bekommen Versicherte nach der Erhebung des PSI eine schriftliche Information zum Ergebnis des PSI von der Zahnarztpraxis ausgehändigt, gegebenenfalls auch weitere Erläuterungen und individuelle Empfehlungen.

Weitere Leistungen seitens der Krankenkasse sind u. a.:

  • halbjährliche Kontrolluntersuchung
  • Glättung überstehender Füllung- und Kronenränder
  • Zahnsteinentfernung 1 x pro Kalenderjahr bzw. Zahnsteinentfernung 1 x pro Kalenderhalbjahr bei Versicherten, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten
  • Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan sowie Mundgesundheitsaufklärung als präventive zahnärztliche Leistungen nach § 22 a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) können gesetzlich Versicherte privat vereinbaren.

Stand: Juni 2025