Fissurenversiegelung

Die Kauflächen unserer Backenzähne sind in Längs- und Querrichtung von feinen Rillen durchzogen, die als Fissuren bezeichnet werden. Diese Fissuren können bis ca. 2 mm tief und an der schmalsten Stelle weniger als 0,05 mm breit sein. Es ist unmöglich, sie mit einer Zahnbürste bis zu ihrer tiefsten Stelle zu reinigen.

In jedem Mund befinden sich Bakterien in individuell unterschiedlicher Zahl. Sie sind so klein, dass sie in großer Zahl in die Fissuren eindringen und dort bei Zufuhr von Zucker Karies verursachen können. Diese sogenannte Fissurenkaries ist die im Kindesalter häufigste Kariesform. Sie betrifft vor allem die acht großen bleibenden Backenzähne, die im Alter von ca. sechs und zwölf Jahren durchbrechen. Glücklicherweise kann die Fissurenkaries sehr wirksam durch eine Fissurenversiegelung verhindert werden.

Was geschieht bei einer Fissurenversiegelung?

Bei einer Versiegelung werden die Fissuren mit einem dünnfließenden Kunststoff dicht verschlossen. Dadurch wird das Eindringen von Bakterien und Zucker in die Fissuren verhindert. Bereits dort lebende Bakterien werden von der Nahrungszufuhr abgeschnitten und gehen zugrunde.

Damit das Versiegelungsmaterial absolut dicht kleben kann, muss der betreffende Zahn gereinigt und vollständig getrocknet werden. Das Trockenlegen kann entweder durch das Einlegen von Watterollen und sorgfältiges Absaugen des Speichels oder mithilfe eines Gummituches geschehen. Es wird mit einem Loch versehen und so über den Zahn gestülpt, dass er von der feuchten Mundhöhle isoliert ist. Man nennt dieses Gummituch Kofferdam. Das Legen von Kofferdam ist bei noch nicht vollständig durchgebrochenen Zähnen oft nicht möglich.

Nachdem der Zahn trockengelegt wurde, muss er an der betreffenden Stelle angeraut werden. Dazu wird eine schwache Säure in Gelform aufgetragen. Sie muss mindestens 30 Sekunden einwirken. Danach wird sie abgesprüht und der Zahn wieder gut getrocknet. Anschließend wird der dünnflüssige Kunststoff aufgetragen und mit dem blauen Licht einer speziellen Lampe ausgehärtet. Im Anschluss wird kontrolliert, ob die Versiegelung überalldicht ist und ob sie beim Zubeißen möglicherweise stört. Falls das der Fall ist, muss die störende Stelle mit einem Schleifer oder Polierer entfernt werden. Zum Schluss wird die Fissurenversiegelung poliert und fluoridiert.

Die ganze Behandlung dauert bei üblicherweise vier Zähnen zwischen 15 und 30 Minuten. Für Kinder ist es manchmal schwierig, so lange den Mund aufzuhalten, aber es muss nicht gebohrt werden und tut nicht weh. Außerdem kann nach jedem versiegelten Zahn eine kurze Pause gemacht werden.

Versiegelungsmaterialien

Zur Versiegelung werden Kunststoffe auf Basis von Dimethacrylat verwendet. Manche Kinder können den Mund noch nicht so lange offenhalten, dass eine Fissurenversiegelung aus Kunststoff gelegt werden kann. In diesem Fall können die Fissuren zum vorübergehenden Schutz mit einem speziellen Zement (Glasionomerzement) oder einem klebrigen Fluoridlack behandelt werden. Der Zement bietet Schutz etwa für ein Jahr, der Fluoridlack muss viertel- oder halbjährlich aufgetragen werden.

Nebenwirkungen können bei Fissurenversiegelungen in Form einer allergischen Reaktion auftreten. Diese sind allerdings extrem selten. Manche, meist ältere Materialien zur Fissurenversiegelung enthalten – wie viele andere Kunststoffe – in geringen Mengen Bisphenol A, das eine schwach östrogene Wirkung besitzt. Die aus Fissurenversiegelungen freigesetzten Mengen sind aber unbedenklich.

Nutzen von Fissurenversiegelungen

Fissurenversiegelungen können 72 Prozent bis 94 Prozent der Karies auf den Kauflächen bleibender Backenzähne verhindern. In einer klinischen Studie konnten nach einem Zeitraum von vier bis sieben Jahren 79 Prozent der Karies an diesen Stellen verhindert werden. Es ist davon auszugehen, dass selbst bei späterem Verlust der Fissurenversiegelung an diesen Stellen nur selten neue Karies entsteht, weil das größte Kariesrisiko in den ersten Jahren nach dem Durchbruch der Zähne in die Mundhöhle besteht. Dennoch sollten Fissurenversiegelungen bei Kindern und Jugendlichen halbjährlich kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass sie nicht frühzeitig verloren gehen.

Stand: Mai 2025

Präventionsleistungen der GKV für Kinder und Jugendliche

Die Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen an bleibenden Backenzähnen (Zähne 6 und 7) wird bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren im Rahmen der Individualprophylaxe von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zudem wird die Leistung bei Durchbruch der 6-Jahresmolaren bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres übernommen.