Versorgung sichern – Strukturen stärken

Aktionsplan 2025 bis 2030 für eine wohnortnahe und flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung

Die sehr gute Mundgesundheit in Deutschland ist das Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten Ausrichtung der zahnmedizinischen Versorgung. Sie trägt wesentlich zur allgemeinen Gesundheit sowie Lebensqualität bei. Die Basis hierfür liegt in flächendeckenden, wohnortnahen Praxisstrukturen im gesamten Bundesgebiet – Strukturen, die keineswegs selbstverständlich sind.

Der demografische Wandel stellt unser Gesundheitssystem insgesamt vor eine vielschichtige Bewährungsprobe. Die Frage, wie im Rahmen der gesellschaftlichen Umbrüche die ambulanten Strukturen in unserem Land erhalten und gefördert werden können, ist dabei von zentraler Bedeutung und nimmt insofern zurecht einen zentralen Platz auf der gesundheitspolitischen Agenda ein: Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD unterstreicht die Bedeutung des Themas. 2026 steht es im Zentrum der Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) stehen gemeinsam in der Verantwortung, die zahnärztliche Versorgung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zu sichern und zukunftsfest auszurichten. Mit dem vorliegenden Papier wollen wir die Faktenlage klären und damit das Fundament für eine sachorientierte Debatte legen: Wie stellt sich die Versorgung im zahnärztlichen Bereich heute tatsächlich dar? Wie wird sie sich entwickeln? Welche politischen Rahmenbedingungen sind notwendig? Auf dieser Grundlage unterbreitet der vorliegende Aktionsplan konkrete Vorschläge, wie die Versorgungsstrukturen im zahnärztlichen Bereich insgesamt gestärkt und drohenden lokalen Versorgungsengpässen frühzeitig entgegengewirkt werden kann.

Unsere Vorschläge zur Stärkung der Versorgungsstrukturen

Vor dem Hintergrund der regionalen Herausforderungen und Unterschiede, was die Prognose des Versorgungsgeschehens angeht, lässt sich festhalten: Zur Begegnung möglicher regionaler Versorgungsengpässe gibt es keine „One-size-fits-all“-Lösung. Eine Versorgungspolitik vom Reißbrett, etwa im Rahmen der Bedarfszulassung, ist nicht zielführend. Auf übergeordneter politischer Ebene sollte sich auf die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie auf Rahmenbedingungen konzentriert werden, die das Engagement von KZBV und KZVen bei der Sicherstellung unterstützen und sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

  • Freiberuflichkeit fördern und iMVZ streng regulieren,
  • vollumfängliche Vergütung erbrachter Leistungen,
  • Bürokratie abbauen und praxistaugliche Digitalisierung implementieren.

Zur gezielten Stärkung der Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Bereichen sind ergänzend zu diesen Grundsätzen insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Staatliche Investitionskostenzuschüsse für Zahnarzt- und Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind.
  • Steuerrechtliche Vergünstigungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten niederlassen oder ihren Ruhestand in solchen Gebieten hinausschieben. Daher begrüßen wir die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene Einführung einer Aktivrente. Diese sollte auch für Selbstständige gelten.
  • Erleichterter Zugang zum Zahnmedizinstudium durch eine Quote für Studierende, die sich vorab verpflichten, für einen festzulegenden Zeitraum nach ihrer Approbation in einem Planungsbereich mit festgestelltem Versorgungsbedarf im Bundesland des Studienortes tätig zu werden.
  • Staatlich finanzierte Stipendienprogramme für Studierende der Zahnmedizin im europäischen Ausland sowie an anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen im Inland, in deren Rahmen sich die Stipendiaten dazu verpflichten, für einen festzulegenden Zeitraum nach ihrem Studium (vertrags-)zahnärztlich in einem Planungsbereich mit Versorgungsbedarf tätig zu sein.
  • Weiterentwicklung der Sicherstellungsinstrumente insbesondere für eine bessere Kooperation zwischen KZVen und Kommunen.
  • Förderung der aufsuchenden Betreuung von vulnerablen Gruppen (z. B. durch Kooperationsverträge mit Pflegeheimen), um auch die Patientinnen und Patienten an abgelegenen Orten oder mit einer eingeschränkten Mobilität zu erreichen.