GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf
Vor dem Hintergrund des bestehenden Finanzierungsdefizits in der GKV ist zwar nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die in den Reformempfehlungen der Finanzkommission Gesundheit angelegten, kurzfristig wirksamen Sparmaßnahmen möglichst zeitnah umsetzen möchte, gleichwohl wäre eine der Reichweite der Regelungswirkung angemessen Rechnung
tragende Auseinandersetzung mit Inhalten des Gesetzes aus Sicht von KZBV und BZÄK wünschenswert.
Nicht verständlich ist in diesem Zusammenhang, dass mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auch bereits strukturelle Reformen auf den Weg gebracht werden sollen, die nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitplan erst zum Jahresende initiiert werden sollten.
Gleichfalls unverständlich ist, dass die Finanzierung der Beiträge für Beziehende von Leistungen der Grundsicherung auch auf absehbare Zeit ganz überwiegend über eine Quersubventionierung seitens der Gemeinschaft der Beitragszahlenden erfolgen soll, anstatt dass sich der Bund seiner Verantwortung stellt und diese, wie es für die Finanzierung allgemeiner Staats aufgaben angezeigt wäre, aus Steuermitteln aufbringt.
Schließlich erachten KZBV und BZÄK den für die Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Regelungsansatz für verfehlt.