Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Laufendes Verfahren

Stellungnahme zum Regierungsentwurf

Die KZBV und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen nach wie vor das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spürbaren Mehrwert für die (Vertrags-)Zahnärzte (z. B. durch Bürokratieabbau infolge Effektivierung von Abläufen) und für die Versorgung der Patienten führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sind.

Es entspricht der gemeinsamen Überzeugung von KZBV und BZÄK, dass die Erfolge des deutschen Gesundheitssystems maßgeblich auf einem konstruktiven Zusammenwirken von Politik und Selbstverwaltung fußen. Hierbei hat bislang die besondere Expertise der Selbstverwaltung aus guten Gründen Berücksichtigung gefunden und sollte dies auch künftig tun.

Dies vorausschickend nehmen KZBV und BZÄK zu den Regelungsinhalten des Regierungsentwurfs eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, sofern die Interessen der (Vertrags-)Zahnärzteschaft betroffen sind, wie folgt Stellung.