Beschlüsse der 8. Vertreterversammlung
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1. und 2. Juli 2020 in Köln
Resolution: Vertragszahnärzte sind systemrelevant!
Vertreterversammlung
Erhöhung der Bewertungszahl der Gutachtergebühren bei Mängelgutachten
Vertreterversammlung
Ablehnung von zusätzlichem Bürokratieaufwand durch das Patientendatenschutzgesetz
Vertreterversammlung
Nichtanwendung der Kriterien nach §§ 71 und 85 SGB V in Folge der Pandemie für die folgenden Vertragsjahre
Vertreterversammlung
Die VV der KZBV bittet den Vorstand, beim Gesetz- bzw. Verordnungsgeber darauf hinzuwirken, dass für die Festlegung der Gesamtvergütungen der dem Jahr 2020 folgenden Vertragsjahre der in § 71 Abs. 3 SGB V genannte Bezugszeitraum nicht berücksichtigt wird und die in § 85 Abs. 3 SGB V enthaltenen Bezugnahmen auf Morbiditätsentwicklung und Kostenstruktur nicht in Relation zum Vertragsjahr 2020 betrachtet werden.
Einführung einer zusätzlichen Leistungsposition für den Fall einer Pandemie
Vertreterversammlung
Regelungslücke TI schließen
Vertreterversammlung
Budgetfreiheit für die Jahre 2021 bis 2022
Vertreterversammlung
IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der KZBV nimmt den Bericht über den Stand der Erstellung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V zur Kenntnis und beschließt, über die Zustimmung und Freigabe der IT-Sicherheitsrichtlinie nach Abschluss der Benehmensherstellung und Vorliegen des Einvernehmens des Bundesinstituts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im schriftlichen Beschlussverfahren zu entscheiden.
Fortführung ZäPP
Vertreterversammlung