Beschlüsse der 6. Vertreterversammlung

4. und 5. Juni 2025 in Köln

Chance für einen echten Kurswechsel in der Gesundheitspolitik nutzen

Vertreterversammlung

Die zahnmedizinische Versorgung befindet sich in einer schwierigen Situation und ist mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode kann insgesamt eine gute Grundlage bilden, um die notwendige Neuausrichtung der Gesundheitspolitik einzuleiten. Dabei reicht die Selbstverwaltung mitihrer Expertise die Hand, um partnerschaftlich Lösungen zu entwickeln und gemeinsam den Erfolgsweg in der Mundgesundheit fortzusetzen. Die Vertreterversammlung ruft die neue Bundesregierung auf, auf Grundlage des Koalitionsvertrags die Chance für einen echten Kurswechsel zu nutzen.

Prävention zum Leitmotiv der Gesundheitspolitik erheben

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt, dass Prävention eine zentrale Rolle im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD einnimmt. Sie fordert die neue Bundesregierung dazu auf, diese Ankündigung von Beginn an mit Leben zu füllen und Prävention zum Leitmotiv ihres gesundheitspolitischen Handelns zu machen. Diesem Leitmotiv folgend müssen von der neuen Bundesregierung verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit der Erfolgsweg der Prävention in der Zahnmedizin weitergegangen werden kann. Die Vertreterversammlung fordert von der neuen Bundesregierung insbesondere, in diesem Rahmen die präventionsorientierte Parodontitistherapie gesetzlich als Früherkennungs- und
Vorsorgeleistungen zu verankern und eine vollumfängliche Vergütung zu gewährleisten.

Flächendeckende und wohnortnahe Versorgungsstrukturen fördern

Vertreterversammlung

Eine wohnortnahe zahnärztliche Versorgung ist in Deutschland derzeit gewährleistet. Unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen drohen jedoch bereits in wenigen Jahren größere, regionale Versorgungsengpässe, besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Um eine bedarfsgerechte Versorgung auch in Zukunft sichern zu können, bittet die Vertreterversammlung der KZBV die neue Bundesregierung, verlässliche, den Praxisalltag erleichternde Rahmenbedingungen für zahnärztliche Praxen zu schaffen sowie die Attraktivität der Niederlassung zu fördern.

Versorgungsfremden Investoren endlich den Riegel vorschieben

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung begrüßt, dass sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages auf ein iMVZ-Regulierungsgesetz verständigt haben. Sie fordert die neue Bundesregierung auf, dieses Versprechen zu priorisieren und auf Grundlage des Koalitionsvertrages bis spätestens Ende 2025 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich nicht allein auf Maßnahmen zur Transparenz beschränken darf, sondern die nachgewiesenen Gefahren von iMVZ für die Patientenversorgung tatsächlich aufgreift und diese wirksam eindämmt.

Selbstverwaltung stärken! Weniger Bürokratie, mehr Fachkompetenz

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung bekräftigt ihre Kritik an den fortgesetzten Eingriffen der Politik in die zahnärztliche Selbstverwaltung, die die freiberufliche Berufsausübung immer weiter einengen und auch zu wachsender Bürokratie beitragen. Positiv ist, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das klare Ziel enthält, die Selbstverwaltung der Freien Berufe zu stärken. Die neue Bundesregierung ist aufgerufen, auf die

Der überbordenden Bürokratie ein Ende setzen

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt, dass der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorsieht, die Dokumentationspflichten und Kontrolldichten durch ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen zu verringern. Anstatt Bürokratie und Verwaltungsarbeit bewältigen zu müssen, sollte den Zahnärztinnen und Zahnärzten und ihren Teams mehr Zeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.

Digitalisierung braucht positive Anreize, keine Sanktionen

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die neue Bundesregierung auf, die Digitalisierung in der vertragszahnärztlichen Versorgung durch einen Paradigmenwechsel zu fördern und damit die Akzeptanz zur Nutzung der TI Anwendungen zu steigern. Anstelle von Honorarkürzungen und Kürzungen der TI-Pauschale sollen Anreize zur Nutzung der Dienste und Anwendungen der TI gesetzt werden.

Übergangsfrist für die Nutzung von Einbox-Konnektoren

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, über die gematik eine Übergangsfrist zu schaffen, während derer vertraglich vereinbarte Laufzeiten mit Anbietern zur Nutzung von Einbox-Konnektoren auch nach Produktabkündigung durch die gematik oder das BMG gesichert erfüllt werden können.

Digitalisierung braucht nutzbare und nutzerfreundliche Anwendungen, keine unrealistischen Fristen

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die neue Bundesregierung auf, in den Gesetzesvorhaben zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) künftig auf die Festlegung konkreter Termine und Fristen zu verzichten. Die Einführungstermine müssen sich flexibel an der praktischen Umsetzbarkeit orientieren. Der Gesetzgeber hat bislang im Rahmen der Einführung neuer Dienste und Anwendungen in die TI auf Fristen gesetzt, die in den entsprechenden Gesetzestexten normiert wurden.

Einführung von VSDM 2.0 verschieben

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements in der zweiten Ausbaustufe (VSDM 2.0) offiziell um mindestens ein Jahr zu verschieben und eine anschließende Übergangsfrist von 6 Monaten vorzusehen. Eine Umsetzung zum ursprünglich geplanten Termin am 1. Januar 2026 ist nicht zu gewährleisten.

Einführung einer Bagatellgrenze für Regressprüfungen

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt die im Koalitionsvertrag hinterlegte Einführung einer Bagatellgrenze für Regressprüfungen. Regressforderungen von den Krankenkassen nehmen überproportional zu, wobei der Aufwand der Bearbeitung dieser Verfahren in keinem ausgewogenen Verhältnis zum ggf. festgestellten Regressbetrag steht.

Selbstverwaltung erhalten und stärken: Wer handelt, kann nicht gleichzeitig Aufsicht führen

Vertreterversammlung

Angesichts der aufgrund des Koalitionsvertrages bevorstehenden Reformen in der vertragszahnärztlichen Versorgung fordert die Vertreterversammlung der KZBV das Bundesgesundheitsministerium auf, folgende Grundsätze bei der weiteren Ausgestaltung verbindlich zu berücksichtigen: Die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung obliegt den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Die Planungshoheit für die vertragszahnärztliche Versorgung muss in der gemeinsamen Selbstverwaltung verbleiben. Eine Übertragung der Bedarfsplanung auf die Länder wird ausdrücklich abgelehnt. Eine Umverteilung von Finanzmitteln zugunsten unterversorgter Gebiete ist abzulehnen.

Zahnärzteschaft an der Expertenkommission beteiligen

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf, den zahnärztlichen Berufsstand an der im Koalitionsvertrag verankerten Expertenkommission zu beteiligen, um sicherzustellen, dass die Expertise und Versorgungsrealität aus der vertragszahnärztlichen Praxis dort angemessen vertreten ist.

Datensicherheitstechnische Überprüfung der zentralen TI-Infrastruktur durch eine externe, unabhängige Prüfinstanz

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Vorstand der KZBV auf, sich dafür einzusetzen, dass vor dem gesetzlich verpflichtenden Start der elektronischen Patientenakte für alle („ePA für alle“) zum 01.10.2025 eine objektive und unabhängige datensicherheitstechnische Überprüfung der zentralen Telematikinfrastruktur gemäß § 306 Abs. 2 Nr. 2 SGB V durchgeführt wird. Die Ergebnisse müssen evaluiert werden und festgestellte Mängel sind in Abhängigkeit einer vorzunehmenden datensicherheitstechnischen Klassifizierung in Absprache mit dem BSI/BfDI vor dem Rollout zu beheben.

Vorabübermittlung vorläufiger Daten zur Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen nach § 295b SGB V

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die Vorabübermittlung nach § 295b SGB V wieder zurückzunehmen. Ungeprüfte Daten sind insgesamt für die Sekundärforschung und somit für die Versorgungsforschung grundsätzlich ungeeignet, da Sekundärforschung vorab die Zuverlässigkeit und Validität der Daten prüft, ob sie veraltet, fehlerhaft oder voreingenommen sind.

Verlängerung der Nutzungsdauer der RSA-Verschlüsselungsalgorithmen

Vertreterversammlung

Die VV der KZBV fordert BMG und gematik auf, eine Verlängerung der Nutzungsdauer der bisherigen RSA-Verschlüsselungsalgorithmen für TI-Komponenten, über den 31.12.2025 hinaus zu prüfen und im Einvernehmen mit dem BSI festzulegen. Sicherzustellen, dass PVS-Hersteller und KIM-Anbieter nachweisen, dass Ihre Systeme ECC-fähig sind, bevor Praxen den Umstieg von RSA auf ECC-Verschlüsselungstechnik veranlassen müssen.

Vertreterversammlung

Fotos der Vertreterversammlung

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