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Neuer Höchststand bei Kooperations­verträgen

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Die KZBV zum Internationalen Tag der Pflege

Berlin, 12. Mai 2016 – Die Zahl der Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen hat einen neuen Höchststand erreicht. Rund zwei Jahre nach Verabschiedung einer entsprechenden Rahmenvereinbarung zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband wurden im gesamten Bundesgebiet bislang mehr als 2.700 solcher Verträge geschlossen – Tendenz weiter steigend. Wie die KZBV in Berlin anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Pflege mitteilte, werde die Lebensqualität von Pflegebedürftigen durch diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zahnärztlicher Betreuung erheblich verbessert.

Wachsende Zahl von Verträgen zeigt Akzeptanz des neuen Angebots
„Die Zahl der Verträge ist ein wichtiger Etappenerfolg, auf den die Vertragszahnärzteschaft zu Recht stolz ist. Aber das reicht uns noch nicht. In absehbarer Zeit soll möglichst jedes Pflegeheim in Deutschland einen eigenen Kooperationszahnarzt haben. Wir arbeiten daher weiter aktiv an der Verbreitung solcher Verträge. Gerade in der Zahnmedizin müssen die Bedarfe pflegebedürftiger Menschen besonders berücksichtigt werden. Die wachsende Zahl von Verträgen zeigt die Akzeptanz und die Notwendigkeit dieses vergleichsweise neuen Versorgungsangebotes“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband
Durch eine Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte seit April 2014 pflegebedürftige Patienten direkt vor Ort systematisch betreuen, wenn ein Kooperationsvertrag mit der entsprechenden Pflegeeinrichtung besteht. Die Betreuung umfasst eine Eingangsuntersuchung sowie weitere Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Der Zahnarzt dokumentiert für jeden Pflegebedürftigen Pflegezustand und Behandlungsbedarf anhand eines Formblattes und leitet das Pflegepersonal individuell an.

Spezielle Angebote auch im ambulanten Bereich
Neben dem stationären Sektor sind Zahnärzte auch bei der Betreuung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld aktiv. Seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes und der Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende Versorgung haben gesetzlich Versicherte einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Zahnarztes zuhause, wenn sie selbst keine Praxis mehr aufsuchen können. Die Zahl dieser Besuche ist im Jahr 2014 – verglichen mit dem Vorjahr – um etwa 8,5 Prozent auf etwa 787.000 gestiegen. Die meisten Besuche entfielen auf die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.

Faltblatt informiert über zahnärztliche Betreuung zu Hause
Das Faltblatt „Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“ informiert Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste über die zahnärztlichen Versorgungsangebote in den eigenen vier Wänden zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Herausgeber sind die KZBV, die Bundeszahnärztekammer, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Das Faltblatt steht auf den Websites der Organisationen zum kostenlosen Download bereit (www.kzbv.de, www.bzaek.de, www.bagfw.de, www.bpa.de). Pflegedienste können Druckexemplare bei der KZBV ebenfalls kostenlos bestellen.

Hintergrund – Internationaler Tag der Pflege
Der heutige 12. Mai steht als Internationaler Tag der Pflege traditionell im Zeichen der Pflegeberufe. Der Aktionstag geht zurück auf den Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale, die als wegweisende Pionierin der modernen Krankenpflege gilt.

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